Düsseldorf
Diese Neuregelung kann per Verordnung durchgesetzt werden, wie ein Sprecher des Landesinnenministeriums am Dienstag auf Nachfrage sagte. Eine solche Regelung gibt es bereits in Bayern. Bisher gilt für jede Speicherung der Richtervorbehalt.
Harter Arbeitskampf bei Düsseldorfer Catering-Unternehmen für Fluglinien
Gate Gourmet
Seit mehr als zwei Monaten streiken Mitarbeiter des multinationalen Catering-Unternehmens "Gate Gourmet" am Düsseldorfer Flughafen. Mit dem bislang längsten Streik der Gewerkschaft Nahrung Genuss Gaststätten (NGG) wollen die Beschäftigten des Zulieferers für mehrere Fluglinien verhindern, dass die Arbeitszeit auf 40 Stunden pro Woche verlängert, Zuschläge gekappt, die Hälfte des Weihnachtsgeldes gestrichen und der Jahresurlaub um 5 auf 25 Tage verkürzt wird. Die Angestellten verlangen vielmehr Angestellten 4,5 Prozent mehr Lohn. Die Beschäftigten verweisen darauf, dass sie vor zwei Jahren einem Sanierungstarifvertrag zugestimmt und auf eine Menge verzichtet hätten. Jetzt gehe es dem Unternehmen wieder gut. Statt den Beschäftigten nun seinerseits entgegenzukommen, wolle das Unternehmen aber nun noch weniger bezahlen. So geht das nach Auffassung von Beschäftigten und Gewerkschaft nicht.
Als die Verhandlungen gescheitert waren, stimmten offenbar 93 Prozent für Streik. Von den etwa 120 Beschäftigten sollen sich 85 aktiv am Streik beteiligen. Die Stimmung sei entschlossen, vorbeikommende Streikbrecher würden mit Pfiffen und Buhrufen bedacht.
Bei den belieferten Fluglinien wie LTU, Deutsche BA, Air France, Iberia, Turkish Air-lines habe der Streik schon zu einigen Beeinträchtigungen und auch Verspätungen geführt. Mit dem systematischen Einsatz von Streikbrechern aus anderen Standorten von Gate Gourmet und von Leihfirmen wie Tertia in Krefeld und G+A in Duisburg halte die Firma die Produktion aber einigermaßen aufrecht. Die Gewerkschaft wirft dem Unternehmen vor, bis heute keine ernsthaften Verhandlungen zu fühhren. .
Die streikenden Beschäftigten bei Gate Gourmet waren bis vor wenigen Jahren Mitarbeiter des LTU-Konzerns. Bis heute ist die Identifikation mit dem damaligen Arbeitgeber bei vielen Beschäftigten offenbar noch lebendig. Die Gewerkschaft Nahrung Genuss Gaststätten apelliert jetzt auch an die LTU, "dass sie ein verantwortliches Geschäftsgebaren von Gate Gourmet einfordert". Hintergrund: Die LTU sei dem Gemeinwohl in besonderer Weise verpflichtet, weil ihr das Land Nordrhein-Westfalen, letztlich also der Steuerzahler, in wirtschaftlich schwierigen Zeiten durch Landesbürgschaften beigestanden sei. Diese seien gerade erst abgelöst worden.
Gate Gourmet ist ein multinationales Catering-Unternehmen mit 150 Betrieben in 5 Kontinenten und insgesamt 26.000 Beschäftigten. An mehreren Standorten versucht das Unternehmen offenbar, die Löhne zu senken und die Arbeitsbedingungen zu verschärfen. Im August dieses Jahres führte dies bereits zu einem spektakulären Streik am Londoner Flughafen Heathrow. Das Bodenpersonal der British Airways in London streikte aus Solidarität mit ihren Kollegen von "Gate Gourmet" und sorgte damit für ein tagelanges Verkehrschaos auf dem Flughafen "Heathrow".
Inzwischen sind auch Solidaritätsaktionen mit den in Düsseldorf Streikenden geplant. So soll es Aktionen in Köln, Berlin und in Paris geben.
Am 16-12-2005
Streit um Privatisierung der Stadtwerke Düsseldorf
Bürgerbegehren
Der Rat der Stadt Düsseldorf möchte am kommenden Montag über die Zulässigkeit eines Bürgerbegehrens gegen die Privatisierung der Stadtwerke entscheiden. Die Verwaltung plädiert dafür, das Begehren für unzulässig zu erklären. Nach Angaben des nordrhein-westfälischen Landesverbandes der Initiative Mehr Demokratie wird die Empfehlung unter anderem damit begründet, dass der Verkauf inzwischen vollzogen und die Erreichung des Ziels des Bürgerbegehrens damit unmöglich geworden sei. Auch enthalte das Bürgerbegehren keinen hinreichenden Vorschlag zur Deckung der bei einem Nichtverkauf entfallenden Einnahmen. Zudem sei die Behauptung, die Stadt halte 50,1 Prozent der Stadtwerke-Anteile, durch den Verkauf inzwischen unrichtig geworden. Die Initiative Mehr Demokratie kritisiert, dass in Nordrhein-Westfalen fast jedes dritte Begehren wegen der Hürde, einen Kostendeckungsvorschlag vorlegen zu sollen, für unzulässig werde.
CDU und FDP haben offenbar Zustimmung zur Verwaltungsvorlage signalisiert. Die beiden Parteien hatten den Angaben zufolge in einer Ratssitzung am 15. Dezember mit ihrer Mehrheit den Weg für die Privatisierung der städtischen Betriebe frei gemacht.
Die Gewerkschaft Verdi habe gegen diese Pläne zuvor ein Bürgerbegehren mit 90.000 Unterschriften eingereicht. Die Initiative wendet sich gegen den von Oberbürgermeister Joachim Erwin (CDU) betriebenen Verkauf von weiteren 25 Prozent der Stadtwerke an den Energieversorger Energie Baden-Württemberg (EnBW). Erwin soll die Verkaufspläne "erst Anfang Dezember öffentlich gemacht" haben. Der Verkauf bringt der Stadt offenbar 361 Millionen Euro ein.
Die Initiative Mehr Demokratie hält das Vorgehen von Oberbürgermeister und Ratsmehrheit für unzulässig: "Die Begründung der Unzulässigkeit ist formal weitgehend richtig, die veränderten Fakten wurden aber ohne Rücksicht auf das Bürgerbegehren erst nach Abgabe der Unterschriften geschaffen", sagte Daniel Schily von der Initiative am Freitag in Köln.
Bedauerlich sei zudem "der Versuch, dem Bürgerbegehren aus dem Kostendeckungsvorschlag einen Strick zu drehen". Dieser Bestandteil von Bürgerbegehren werde zunehmend "in unfairer Weise gegen diese verwendet", meit Schily. In Nordrhein-Westfalen werde fast jedes dritte Begehren für unzulässig erklärt, der Kostendeckungsvorschlag sei hierfür der häufigste Grund.
"Erwin zieht wie vor fünf Jahren erneut alle Register, um seine Pläne durchzusetzen", so Schily. Erwin und die Ratsmehrheit aus CDU und FDP seien aber 2001 mit dem Versuch, das damalige Bürgerbegehren gegen den ersten Privatisierungsversuch für unzulässig zu erklären, vor Gericht gescheitert. Daraufhin durften die Bürger demokratisch über die Zukunft ihres Stadtwerkes entscheiden: In dem Bürgerentscheid hatten sich 89,2 Prozent der Abstimmenden gegen den Verkauf ausgesprochen.
Am 06-01-2006
Keine Mitschuld wegen fehlenden Fahrradhelms
Oberlandesgericht Düsseldorf
Kinder erhalten einem Urteil des Oberlandesgerichts (OLG) Düsseldorf zufolge bei einem Fahrradunfall mit Kopfverletzungen auch dann vollen Schadensersatz, wenn sie keinen Schutzhelm getragen haben. Der Allgemeine Deutsche Fahrrad-Club (ADFC) begrüßte dieses Urteil, da der Vorwurf der Mitschuld nach Auffassung des Verbandes "auf die Einführung einer Helmpflicht durch die Hintertür" hinausgelaufen wäre.
Nach Angaben des ADFC hob das OLG Düsseldorf in seinem Urteil eine Entscheidung des Landgerichts Krefeld auf, die vor einem Jahr für Aufsehen gesorgt habe. Ein zehn Jahre alter Junge sei mit seinem BMX-Rad auf einer Garagenzufahrt mit einem rund 30 Stundenkilometer schnellen Auto zusammengestoßen und schwer verletzt worden. Das Landgericht habe dem Kind ein Viertel weniger Schadensersatz zugesprochen, weil es keinen Fahrradhelm getragen habe. Begründung: Von besonders gefährdeten Verkehrsteilnehmern wie Rad fahrenden Kindern könne man das in deren eigenem Interesse verlangen.
In der Berufung lehnte das OLG Düsseldorf den Angaben zufolge ab, dem Jungen wegen des fehlenden Schutzhelms ein Mitverschulden vorzuwerfen. Höchstens 41 Prozent der Kinder und sogar nur sechs Prozent aller erwachsenen Radfahrer seien mit Helm unterwegs. Das spreche nicht für eine allgemein verbreitete Überzeugung, nach der auch ohne gesetzliche Helmpflicht das Tragen von Fahrradhelmen geboten sei. Einem zehn Jahre alten Kind sei beim Fahren auf einem Garagenhof kein Vorwurf zu machen, wenn es keinen Helm trage. Das Urteil ist rechtskräftig (Az. I-1 U 9/06).
Das Urteil zeigt nach Auffassung des Fahrrad-Clubs, "dass Autoversicherer den Versuch aufgeben sollten, Radfahrern ohne Helm nach einem Unfall den vollen Schadensersatz zu verweigern". Bereits im Jahr 2003 habe das Düsseldorfer Gericht wie zuvor andere Oberlandesgerichte entschieden, Rad fahren ohne Schutzhelm begründe bei Erwachsenen kein Mitverschulden.
Am 04-10-2006
Fahrradtour nimmt Kurs auf die RWE-Hauptversammlung in Essen
Dienstag, 11 Uhr, Kundgebung vor Staatskanzlei NRW in Düsseldorf
Mit einer Kundgebung vor der NRW-Staatskanzlei verleiht morgen Vormittag ein Bündnis von Umweltgruppen und der Dachverband der Kritischen Aktionärinnen und Aktionäre seiner Forderung nach einer entschlossenen Umsetzung der Energiewende Nachdruck. Bei einer persönlichen Begegnung mit dem Chef der Staatskanzlei, Staatssekretär Franz-Josef Lersch-Mense, fordern die TeilnehmerInnen der Kampagnen-Fahrradtour die Ministerpräsidentin auf: „Frau Kraft, retten Sie das Klima statt RWE!“ Anschließend nimmt die Fahrradtour Kurs auf die RWE-Aktionärsversammlung am Mittwoch in Essen.
„Wir verlangen von der NRW-Landesregierung, der Energiewirtschaft zukunftsweisende politische Signale und Anreize zu geben“, sagte Dachverbands-Geschäftsführer Markus Dufner. „Konzerne wie RWE, die die Energiewende blockieren, dürfen keine Vergünstigungen bekommen. Während Wirtschaftsminister Gabriel bereits an einem Kapazitätsmarkt-Gesetz arbeite, stellt Frau Kraft den Energiekonzernen Ausgleichszahlungen für das Vorhalten von konventionell erzeugter Energie in Aussicht. Es ist nicht hinnehmbar, dass die öffentliche Hand sowie Steuerzahler und Stromkunden die schweren unternehmerischen Fehler ausgleichen sollen, die RWE mehr als zehn Jahre lang gemacht hat.“
Nach erfolgreichem Kampagnenauftakt am Samstag in der Kölner Innenstadt hat die Fahrradtour „Klima retten statt RWE!“ auf den ersten beiden Etappen Kundgebungen bei der Hauptverwaltung der RWE Power AG, beim RWE-Forum „Terra Nova“ am Braunkohletagebau Hambach und vor dem Kraftwerk BoA I in Niederaußem abgehalten. Viele Bürgerinnen und Bürger in den tagebaunahen Gemeinden freuten sich über die Solidarität der Kampagnen-TeilnehmerInnen und nutzten die Begegnung zum Informationsaustausch.
„Die klimaschädliche Wirkung der Braunkohleverstromung ist bekannt“, sagte Alfred Weinberg von der Initiative ´Solidarische Vielfalt – Kölner Gruppe gegen Braunkohle´. „Für die Bevölkerung im Umland der Braunkohletagebaue und Kraftwerke kommen noch zusätzlich die gesundheitsschädliche Wirkung des radioaktiven Feinstaubs und die Angst um den Verlust Ihres Zuhauses hinzu.“ „Die von der Landesregierung kürzlich verkündete Verkleinerung des Tagebaus Garzweiler reicht nicht aus“, stellte Dufner fest. „Es ist schon jetzt deutlich, dass der Strommarkt den Braunkohlestrom aus unserer Heimat Nordrhein-Westfalen nicht braucht.“
Am 14-04-2014