nachrichten bundesverwaltungsgericht
Alle Artikel zu diesem Thema sind hier zu finden.
Kläger gegen Atomanlagen erhalten mehr Rechte
Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig hat am 10. April in einem Grundsatzurteil die Rechte der Anwohner von Atomanlagen gestärkt. Im konkreten Fall fühlte sich ein Anwohner des Zwischenlagers beim Atomkraftwerk Brunsbüttel in Schleswig-Holstein nicht genügend vor möglichen Terrorangriffen geschützt und hatte deshalb vor dem Bundesgericht geklagt. Die Richter unter Vorsitz von Wolfgang Sailer verwiesen die Sache zur Neuverhandlung an das Oberverwaltungsgericht Schleswig zurück, das die Klage des Mannes in erster Instanz abgewiesen hatte. Die Anwohner von Atomanlagen seien einem "besonderen Risikopotenzial" - auch durch mögliche Terroranschläge - ausgesetzt, argumentierte Sailer. Deshalb sei es nach Auffassung des Gerichts "bundesrechtswidrig", ihnen das Recht auf eine gerichtliche Überprüfung ihres individuellen Schutzes etwa vor gezielten Flugzeugabstürzen oder Angriffen mit panzerbrechenden Waffen abzusprechen. Die betroffenen Nachbarn solcher Anlagen hätten sogenannten Drittschutz, also ein individuelles Klagerecht, urteilten die Bundesrichter.
Kritik an Kopftuch-Urteil des Bundesverwaltungsgerichts
Der jahrelange Streit um ein Kopftuchverbot an staatlichen Schulen nimmt kein Ende. Einen Tag nach der Abweisung der Klage einer baden-württembergischen Lehrerin vor dem Bundesverwaltungsgericht in Leipzig warnten Politiker und Rechtsexperten am Freitag vor den Folgen eines generellen Verbotes. Der Parlamentarische Geschäftsführer der Grünen-Bundestagsfraktion, Volker Beck, betonte, selbst eine Diskriminierung des Islam in seiner konservativen Form dürfe es nicht geben. Auch der ehemalige Bundesverfassungsrichter Ernst Gottfried Mahrenholz lehnte ein Verbot als desintegrierend ab. Die baden-württembergische Kultusministerin Annette Schavan (CDU) sieht sich indes in ihrer Politik bestätigt.
Kohls Stasi-Unterlagen bleiben der Öffentlichkeit verschlossen
Die Stasi-Akten von Alt-Kanzler Helmut Kohl (CDU) bleiben der Öffentlichkeit verschlossen. Das Bundesverwaltungsgericht (BVerwG) in Berlin wies am Freitag eine Revision der Stasi-Akten-Behörde gegen ein Urteil des Berliner Verwaltungsgerichtes vom 4. Juli vergangenen Jahres zurück. Damit bleiben die Stasi-Akten Kohls wie von ihm beabsichtigt unter Verschluss. Das Gericht schuf damit einen Präzedenzfall für den künftigen Umgang mit Stasi-Akten Prominenter (BVerwG 3 C 46.01). Die Chefin der Stasi-Unterlagenbehörde, Marianne Birthler, sieht in diesem Urteil einen "empfindlichen Rückschlag für die Aufarbeitung der SED-Diktatur".