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Rundfunkgebührenbefreiung für Geringverdiener
Acht Jahre, nachdem sich die Ministerpräsidenten darauf geeinigt, sieben Jahre, nachdem es die Landtage beschlossen hatten und sieben Jahre, in denen die Landesrundfunkanstalten es trotz aller Kritik anders praktiziertet, stellt das Bundesverfassungsgericht fest: Wer nur knapp über dem Existenzminimum lebt, den darf die Rundfunkgebühr nicht unter das Existenzminimum drücken. Die Öffentlich-Rechtlichen hatten ursprünglich immer die volle Gebühr erhoben, sobald ein Teilnehmer die Einkommensgrenze auch nur gering überschritten hatte.
Andrea Ypsilanti wirbt für Solidarische Moderne
Im Gespräch mit ngo-online plädiert die SPD-Politikerin Andrea Ypsilanti für eine neue, am Gemeinwohl orientierte Politik. Schon im hessischen Landtagswahlkampf 2007 und 2008 hatte sie für eine sozial-ökologische Politik geworben. Eines der Kernelemente war die konsequente Umstellung auf den Job-Motor erneuerbare Energien. "Das hat Vermittlung gebraucht", so Ypsilanti, aber schließlich sei es "zu einer breiten Zustimmung in der Bevölkerung" gekommen. "Alle Gegenkampagnen haben nicht gefruchtet." Sie glaubt, dass es einige in der SPD-Spitze bedauern, das inhaltliche Konzept der hessischen SPD nicht ernst genug genommen oder es sogar offen bekämpft zu haben. Am 31. Januar 2010 hat Ypsilanti gemeinsam mit politischen Mitstreitern, Wissenschaftlern und Akteuren der sozialen Bewegung das "Institut Solidarische Moderne" gegründet. Das Institut soll eine Alternative zum jetzigen neoliberalen Gesellschaftsbild und zum ungezügelten Kapitalismus entwickeln. Viele gute Konzepte liegen laut Ypsilanti auf dem Tisch. Sie müssten aber noch in ein praktisch-politisches Handlungskonzept zusammengeführt werden. Es gehe nicht nur um einzelne Stellschrauben, sondern um ein Gesamtkonzept. "Wir wollen eine gesellschaftliche Mehrheit organisieren, die die Reformfähigkeit in der Politik unumgänglich macht", so Ypsilanti.
Bundesverfassungsgericht urteilt über Wahlcomputer
Das Bundesverfassungsgericht verkündet am Dienstag (3. März) sein Urteil über die Zulässigkeit von Wahlcomputern. Bei der mündlichen Verhandlung im Oktober 2008 hatten mehrere IT-Experten die Geräte skeptisch beurteilt. Vertreter des Bundesinnenministeriums bewerteten hingegen die Sicherheit von Wahlcomputern gegenüber Manipulationen als "hinreichend". Einige Richter des Zweiten Senats stellten jedoch kritische Nachfragen zur Praktikabilität der Geräte.
Bundesverfassungsgericht bestätigt Regelungen zum "Lauschangriff"
Die 2005 in Kraft getretene Neuregelung zur akustischen Überwachung von Wohnräumen bei der Strafverfolgung ist verfassungsgemäß. Das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe wies mit einer am Freitag veröffentlichten Entscheidung die Verfassungsbeschwerde eines Betroffenen zurück. Die Richter bestätigten damit die in der Strafprozessordnung festgelegten Regelungen zum "Lauschangriff".
Erbschaftsteuerrecht laut Bundesverfassungsgericht verfassungswidrig
Das Erbschaftsteuerrecht in Deutschland muss neu geregelt werden. Das Bundesverfassungsgericht erklärte in einem am Mittwoch veröffentlichten Beschluss die Begünstigung von vererbtem Immobilienvermögen gegenüber den Finanzwerten für verfassungswidrig. Der Gesetzgeber hat bis Ende 2008 Zeit für eine Neuregelung. Die Bewertung muss sich künftig am Verkehrswert ausrichten, egal ob Wertpapiere, Häuser, Ländereien oder Unternehmen vererbt werden. Dem Gesetzgeber bleibt aber Spielraum etwa durch "Verschonungsregelungen". "Das heutige Urteil des Bundesverfassungsgerichtes macht den Weg frei für die Erbschaftsteuerreform für Betriebsvermögen", kommentierte der Präsident des Bundesverbandes der Deutschen Industrie, Jürgen Thumann.
Bundesverfassungsgericht rügt willkürliche Durchsuchungen
Das Bundesverfassungsgericht hat Polizei und Justiz in ungewöhnlich scharfer Form zur Beachtung der Verhältnismäßigkeit bei Durchsuchungen aufgefordert. In drei am Dienstag veröffentlichten Entscheidungen hoben die Karlsruher Richter teilweise willkürliche Durchsuchungsbeschlüsse auf und erklärten sie nachträglich für verfassungswidrig.
Gesetz zum EU-Haftbefehl soll Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts ignorieren
Der Deutsche Anwaltverein und die Bundesrechtsanwaltskammer kritisieren das nach einem Urteil des Bundesverfassungsgerichts veränderte Gesetz zum EU-Haftbefehl. Der neue Entwurf sei so dilettantisch, dass es in Karlsruhe ein zweites Mal scheitern dürfte, sagte Michael Rosenthal vom Strafrechtsausschuss des Anwaltvereins der "Neuen Osnabrücker Zeitung". "Ich habe das überarbeitete Gesetz mit Erstaunen zur Kenntnis genommen. Hier und da ist zwar etwas repariert worden, insgesamt bleibt das Gesetz für mich aber verfassungswidrig", sagte er. Nach Ansicht der Anwaltschaft sind zentrale Rügen der Verfassungsrichter nicht umgesetzt worden. "Die überarbeitete Version stärkt die Rechte Betroffener kaum. Wann ein Verdächtiger ausgeliefert werden darf und wann nicht, bleibt vage und verschwommen", kritisierte Rosenthal.
Bundesverfassungsgericht setzt der Rasterfahndung gewisse Grenzen
Der Erste Senat des Bundesverfassungsgerichts hat der nach den Terroranschlägen vom 11. September 2001 eingeleiteten Rasterfahndung nach "islamistischen Terroristen" - damals war die Rede von angeblich vorhandenen "Schläfern" - Grenzen gesetzt. Eine "präventive polizeiliche Rasterfahndung" ist der Entscheidung zufolge mit dem Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung nur vereinbar, wenn zumindest eine konkrete Gefahr für hochrangige Rechtsgüter wie den Bestand oder die Sicherheit des Bundes oder eines Landes oder für Leib, Leben oder Freiheit einer Person gegeben ist. "Als bloße Vorfeldmaßnahme entspricht eine solche Rasterfahndung verfassungsrechtlichen Anforderungen nicht", entschieden die Richter. "Daher reichen eine allgemeine Bedrohungslage, wie sie in Hinblick auf terroristische Anschläge seit dem 11. September 2001 durchgehend bestanden hat, oder außenpolitische Spannungslagen für die Anordnung der Rasterfahndung nicht aus." Vorausgesetzt ist vielmehr das Vorliegen weiterer Tatsachen, aus denen sich eine "konkrete Gefahr", etwa für die Vorbereitung oder Durchführung terroristischer Anschläge, ergibt.
Bundesverfassungsgericht billigt Kürzung der Beamtenpensionen
Die von der Bundesregierung veranlasste Kürzung der Beamtenpensionen ist nach Auffassung des Bundesverfassungsgerichts mit dem Grundgesetz vereinbar. Das Gericht wies am Dienstag die Verfassungsbeschwerde von drei Ruhestandsbeamten gegen eine seit 2002 geltende Neuregelung zurück, die eine schrittweise Absenkung des Pensionsniveaus von 75 auf 71,75 Prozent der früheren Besoldung vorsieht. Diese Reduzierung über einen Zeitraum von sieben Jahren sei "im Hinblick auf die Entwicklung der gesetzlichen Rentenversicherung gerechtfertigt".
Hartnäckigen Klägern beim Bundesverfassungsgericht droht Strafe
Wer trotz mehrerer erfolgloser Verfassungsbeschwerden weiterhin Klagen in derselben Sache beim Bundesverfassungsgericht einreicht, muss mit einer "Missbrauchsgebühr" bis zu 2600 Euro rechnen. Die Strafgebühr könne dabei in bestimmten Fällen auch dem Anwalt eines unbelehrbaren Klägers auferlegt werden, entschieden die Karlsruher Richter in einem am Dienstag veröffentlichten Beschluss.
Scharfe Kritik in Sondervoten zu Neuwahl-Urteil des Bundesverfassungsgerichts
Das Bundesverfassungsgericht wies am Donnerstag die Organklage von zwei Abgeordneten gegen die Auflösung des Bundestages als unbegründet zurück. Die Entscheidung des Zweiten Senats fiel mit einer großen Mehrheit von 7 zu 1 Richterstimmen. Das Verfassungsgericht bestätigte damit wie erwartet die Entscheidung von Bundespräsident Horst Köhler, der nach der absichtlich verlorenen Vertrauensfrage von Bundeskanzler Gerhard Schröder das Parlament aufgelöst und Neuwahlen angesetzt hatte. Ein zweckwidriger Gebrauch der Vertrauensfrage lasse sich "nicht feststellen", sagte der Berichterstatter in dem Verfahren, Udo di Fabio. Der Einschätzung des Bundeskanzlers, er könne bei den bestehenden Kräfteverhältnissen im Bundestag künftig keine vom Vertrauen der Parlamentsmehrheit getragene Politik mehr verfolgen, sei "keine andere Einschätzung eindeutig vorzuziehen". Der abweichende Richter Hans-Joachim Jentsch vertrat in seinem Sondervotum hingegen die Ansicht, dass das Grundgesetz kein "konstruiertes Misstrauen" des Bundeskanzlers kenne. Der Richterspruch schwäche den Bundestag und stärke die Stellung des Kanzlers, wenn dieser eine "akklamatorische Bestätigung seiner Politik" suche und "parteiinterne Widerstände" überwinden wolle.
ÖDP kritisiert Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts als undemokratisch
Die Ökologisch-Demokratischen Partei (ÖDP) kritisiert, dass das Bundesverfassungsgericht der besonderen Situation von kleinen Parteien bei der vorgezogenen Bundestagswahl am 18. September nicht entsprochen habe. Die Verfassungsrichter hätten "das Anliegen verworfen, das Unterschriftenquorum für die vorgezogene Wahl zu senken oder abzuschaffen." So müssten rund 30.000 Unterstützungsunterschriften für die 16 Landeslisten gesammelt werden. "Es ist undemokratisch, die Probleme der kleinen Parteien einfach zu ignorieren," meint ÖDP-Generalsekretär Claudius Moseler. Damit werde ein flächendeckender Antritt in allen Bundesländern "auch der ernstzunehmenden demokratischen Kleinparteien" verhindert. Das sammeln von 30.000 Unterschriften sei logistisch in nur wenigen Wochen kaum zu schaffen. Bedingt durch die vorgezogene Neuwahl verkürze sich der Zeitraum, in dem die Unterschriften gesammelt werden dürften, von zwölf auf nun weniger als drei Monate.
Karlsruhe stoppt europäischen Haftbefehl
Das Bundesverfassungsgericht hat eine Auslieferung Deutscher an EU-Mitgliedstaaten vorerst unmöglich gemacht. Die Karlsruher Richter erklärten am Montag das seit August 2004 geltende deutsche Gesetz zur Umsetzung des Europäischen Haftbefehls für nichtig. Es greife unverhältnismäßig in den Auslieferungsschutz des Grundgesetzes für deutsche Staatsbürger ein, urteilten die Richter.
Gewissensentscheidung Kriegsdienstverweigerung weiter erlaubt
Als Schritt in die richtige Richtung nahm die Deutsche Friedensgesellschaft - Vereinigte KriegsdienstgegnerInnen (DFG-VK) das Urteil des Bundesverwaltungsgerichtes vom 21.6.2005 (BVerwG 2 WD 12.04) zur Gewissensfreiheit von Soldaten zur Kenntnis. Wie der Bundessprecher der DFG-VK Monty Schädel erklärte, sei es "vor dem Hintergrund des jahrelangen Demokratieabbaus sowie der zunehmenden Militarisierung der deutschen Innen- und Außenpolitik überraschend, dass ein Bundesgericht die Gewissensfreiheit eines Soldaten über die militärische Kriegsverwendungsfähigkeit stellt."
Stärkung der steuerlichen Rechte Alleinerziehender
Das Bundesverfassungsgericht hat die steuerlichen Rechte Alleinerziehender gestärkt. Die Karlsruher Richter erklärten die von 1997 bis 1999 geltende Begrenzung der Absetzbarkeit von Kinderbetreuungskosten berufstätiger Alleinerziehender für verfassungswidrig. Die in diesen Jahren geltende Regelung des Einkommenssteuergesetzes (EStG), wonach Kinderbetreuungskosten erst nach Abzug einer "zumutbaren Belastung" berücksichtigt wurden, wurde rückwirkend für nichtig erklärt. Diese Regelung sei mit dem Grundrecht auf besonderen Schutz der Familie nicht vereinbar, weil sie Eltern gegenüber Kinderlosen benachteilige, heißt es in dem am Dienstag veröffentlichten Grundsatzbeschluss.
Käfighennenhalter scheitern vor dem Bundesverfassungsgericht
Der Deutsche Tierschutzbund begrüßt die jüngste Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts (BVG) als Bestätigung für das definitive Ende der Käfighaltung von Legehennen in Deutschland. Das Gericht hat am Mittwoch entschieden, die Klage von Käfighaltern gegen die geltende Nutztierhaltungsverordnung, in der das Aus für die Käfighaltung der Legehennen festgeschrieben ist, nicht zu verhandeln. Diese Klage sei unzulässig und hätte keinerlei Aussicht auf Erfolg. Damit bekräftigt das oberste Gericht die geltende Rechtslage, die das Aus der Käfighaltung für das Jahr 2007 festschreibt.
Rechtmäßigkeit der Wehrpflicht ausdrücklich "offen"
Das Bundesverfassungsgericht hält die Frage der Rechtmäßigkeit der derzeitigen Einberufungspraxis der Bundeswehr für "offen". Die Karlsruher Richter wiesen am Mittwoch zwar den Eilantrag eines sächsischen Wehrpflichtigen gegen die Einberufung zum Wehrdienst aus formalen Gründen zurück. Zugleich machten sie aber deutlich, dass eine - noch zu erhebende Verfassungsbeschwerde in der Hauptsache - die bisher "nicht geklärte Frage" aufwerfen würde, ob die derzeitige Einberufungspraxis mit den verfassungsrechtlichen Vorgaben für die Wehrpflicht vereinbar sei. Kriegsdienstgegner sehen sich durch die Gerichtsentscheidung indes in ihrem Nein zur Wehrpflicht bestätigt, da das Gericht ausdrücklich die Frage nach der Wehrgerechtigkeit gestellt habe.
Bundesverfassungsgericht kippt Kampfhundegesetz
Das Bundesgesetz zur Bekämpfung gefährlicher Hunderassen ist unzulässig. Dies hat das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe heute entschieden. Damit ist das Zuchtverbot, das für bestimmte Hunderassen galt, rechtswidrig. "Die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichtes unterstreicht einmal mehr die Position des Deutschen Tierschutzbundes, dass die Rassezugehörigkeit eines Hundes nicht als Indikator für dessen eventuelle Gefährlichkeit stehen darf", kommentiert Wolfgang Apel, Präsident des Deutschen Tierschutzbundes, das Urteil. "Die charakterlichen Eigenschaften eines jeden Hundes liegen in der Verantwortung von Züchter und Halter. Ein bundeseinheitliches Heimtiergesetz, das Zucht, Haltung, Handel sowie Im- und Export von Tieren regelt, ist daher mehr als überfällig!"
Bundesverfassungsgericht verhandelt über Kopftuch in der Schule
Das Bundesverfassungsgericht prüft seit Dienstag, ob muslimischen Lehrerinnen das Tragen des Kopftuches im Unterricht an staatlichen Schulen verboten werden darf. In der mündlichen Verhandlung verteidigten Vertreter der baden-württembergischen Landesregierung die Entscheidung, die Pädagogin Fereshta Ludin nicht in den staatlichen Schuldienst übernommen zu haben. Die gläubige Muslimin hatte sich geweigert, das Kopftuch im Unterricht abzulegen. Ihre Klage war vom Bundesverwaltungsgericht mit der Begründung abgewiesen worden, das Tragen der Kopfbedeckung verletzte die Neutralität der staatlichen Schulen.
Karlsruhe: Rechte leiblicher Väter per Gesetz stärken
Das Bundesverfassungsgericht fordert den Gesetzgeber zur Stärkung der Rechte leiblicher Väter auf. Nach einem am Dienstag vom Ersten Senat in Karlsruhe veröffentlichten Beschluss ist der Ausschluss leiblicher, aber eben nicht rechtlicher Väter vom Umgangsrecht und von der Anfechtung einer Vaterschaftsanerkennung teilweise verfassungswidrig. Demnach muss ein leiblicher Vater den Umgang mit einem von ihm gezeugten Kind erstreiten können, wenn zwischen ihm und dem Kind eine sozial-familiäre Beziehung zeitweise bestanden hat. (Az: 1 BvR 1493/96 und 1 BvR 1724/01)