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Beweislast

Zusammenleben mit Verwandten ist noch kein gemeinsames Wirtschaften

Erwachsenen "Hartz-IV"-Empfängern dürfen nicht die Leistungen gekürzt werden, nur weil sie mit Verwandten unter einem Dach zusammenleben. Aus dem gemeinsamen Wohnen könne nicht automatisch auf gemeinsames Wirtschaften geschlossen werden, entschied das Bundessozialgericht (BSG) in einem am Donnerstag (23. April) veröffentlichten Urteil (Az.: B 14 AS 6/08 R). Die Jobcenter müssten vielmehr nachweisen, dass die Arbeitslosen tatsächlich in einer Haushaltsgemeinschaft leben und "aus einem Topf" wirtschaften. Anders als bei der früheren Sozialhilfe liege die Beweislast seit Einführung des Arbeitslosengelds II nicht mehr bei den Hilfeempfängern.

Verflechtung zwischen Unternehmen und Maklerin

Private Jobmakler dürfen auch an eigenen Arbeitsgeber vermitteln

Private Jobmakler können sich auch dann von der Arbeitsagentur bezahlen lassen, wenn sie Arbeitslose nur an Unternehmen vermitteln, bei denen sie auch selbst auf der Gehaltsliste stehen. In solchen Fällen sei nicht automatisch von einem Missbrauch der 2002 eingeführten Vermittlungsgutscheine für Erwerbslose auszugehen, urteilte am 6. Mai das Bundessozialgericht (BSG) in Kassel. Vielmehr müsse in jedem Einzelfall geprüft werden, wie eng die Verbindung zwischen Vermittler und Arbeitgeber tatsächlich sei.

Keine Nachzahlungen

Renten-Anpassung um Inflationsrate ist verfassungsgemäß

Die rund 20 Millionen deutschen Rentner bekommen für das Jahr 2000 keine Nachzahlungen. Das Bundessozialgericht in Kassel entschied am Mittwochabend, dass die Anpassung der Renten gemäß der Inflationsrate rechtmäßig gewesen ist. Der 4. Senat wies damit die Revision eines Rentners zurück. Er hatte dagegen geklagt, dass die Rentenanpassung zum 1. Juli 2000 nach der Preissteigerungsrate und nicht wie bisher nach der allgemeinen Nettolohnentwicklung berechnet worden war. Das Gericht stellte klar, dass dem Kläger keine höhere Rentenanpassung zugestanden habe als die gesetzlich vorgegebene. Der Sozialverband Deutschland e.V. (SoVD) kritisierte das Urteil als "Sanktionierung politischer Rentenwillkür".