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Bundesrechnungshof kritisiert "Unsinnige Ausgaben"
Ein Jugendverband streicht vom Bundesfamilienministerium Fördermittel für Teilnehmer an Veranstaltungen ein, die daran nie teilgenommen haben. Eine vom Bundesarbeitsministerium finanzierte "Koordinierungsstelle" nutzt die zu großzügig bemessene Geschäftskostenpauschale, um überflüssige Dienstfahrzeuge einschließlich eines Luxusmotorrades für den Geschäftsführer anzuschaffen. Diese zwei Beispiele für mangelnde Kontrolle beim Umgang mit Steuergeldern stammen aus dem am Mittwoch vorgestellten "Ergebnisbericht 2003" des Bundesrechnungshofes (BRH).
Kleine Sparer zahlen Zins-Steuer, Spekulationsgewinn-Steuer ist freiwillig
Einkünfte aus privaten Veräußerungsgeschäften mit Wertpapieren sind einkom-mensteuerpflichtig, wenn sie 512 Euro überschreiten und wenn zwischen Ankauf und Verkauf nicht mehr als ein Jahr liegt. Die Bedeutung solcher steuerpflichtiger Erträge (sog. "Spekulationsgewinne") ist in den letzten Jahren erheblich gestiegen. Der Bundesrechnungshof sieht eine dem Gesetz entsprechende, vollständige Besteuerung nicht gewährleistet. In einem am Freitag dem Deutschen Bundestag vorgelegten Bericht weist er darauf hin, dass es im Ergebnis den Steuerpflichtigen überlassen bleibe, ob und in welcher Höhe sie solche Veräußerungsgewinne in ihren Steuererklärungen angeben. Die Finanzverwaltung verfüge kaum über die Möglichkeit, fehlende oder falsche Angaben zu erkennen oder zu überprüfen.