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Das Bundeskabinett beschloß einen nationalen Aktionsplan von Dr. Norbert Röttgen
Das Bundeskabinett beschloß am 4. August 38,6% erneuerbaren Strom bis 2020 in den deutschen Netzen. Die Zahlen wirken erfreulich hoch, basieren jedoch auf Schätzungen gemäß der derzeitigen Ausbaugeschwindigkeit. Kernenergie wird dann unnötig und vor allem störend.
Neue Fluglärmschutzverordnung beschlossen
Das Bundeskabinett hat am Mittwoch (19. November) auf Vorschlag des Bundesumweltministeriums eine neue Fluglärmschutzverordnung beschlossen. Darin ist geregelt, welche Daten über den Flugbetrieb vom Flugplatzhalter und von der Flugsicherung vorzulegen sind. Außerdem ist festgelegt, wie auf der Grundlage geprüfter Eingangsdaten die Berechnung der Lärmschutzbereiche erfolgt. Nach den Vorgaben dieser Verordnung können nunmehr die zuständigen Länder neue Lärmschutzbereiche für das Umland von etwa 50 größeren zivilen und militärischen Flugplätzen in Deutschland festlegen. Mit der Verordnung werden die Vorgaben des 2007 grundlegend novellierten Gesetzes zum Schutz gegen Fluglärm umgesetzt.
Strom wird gekennzeichnet, bleibt aber überteuert
Das Bundeskabinett hat am Mittwoch die Neufassung des Energiewirtschaftsgesetzes verabschiedet. Damit werden neben einer Regulierungsbehörde für die Strom- und Gasmärkte auch eine neue Informationspflicht für die Stromversorger eingeführt. Das neue Gesetz verpflichtet die Versorger, ihren Kunden mit der Stromrechnung und in Werbematerialen Auskunft über die Art der Stromerzeugung und die damit verbundenen Umweltbelastungen zu geben. Alle Verbraucher erfahren so, wie groß die Anteile an Atomkraft, Kohle oder erneuerbaren Energien wie Wasser- und Windkraft in der Strombeschaffung des jeweiligen Versorgers sind. Während das Öko-Institut diese Informationspflichten begrüßte, kritisierte der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) den Entwurf wegen der unzureichenden Regelungen gegen Monopolmissbrauch als "Zumutung für die Verbraucher".
Tariftreuegesetz soll öffentliche Auftraggeber binden
Das Bundeskabinett hat am 12. Dezember 2001 den Gesetzentwurf zur tariflichen Entlohnung bei öffentlichen Aufträgen und zur Einrichtung eines Registers über unzuverlässige Unternehmer beschlossen. Im Baubereich komme es durch den massiven Einsatz von Niedriglohnkräften zu starken Wettbewerbsverzerrungen, so dass Arbeitsplätze, insbesondere in tarifgebundenen mittelständischen Unternehmen, in hohem Maße gefährdet werden. Im öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV) sei angesichts der bevorstehenden Liberalisierung auf europäischer Ebene eine ähnliche Entwicklung zu befürchten. Auch hier droht ein rigoroser Preiswettbewerb die Qualität der Verkehrsdienst-leistungen und die Sicherheit der Arbeitsplätze zu gefährden.
Viertes Finanzmarktförderungsgesetz verabschiedet
Das Bundeskabinett hat am 14. November 2001 den Entwurf des Vierten Finanzmarktförderungsgesetz beschlossen. Damit will die Bundesregierung die Anleger besser schützen, die Handlungsmöglichkeiten der Beteiligten des Kapitalmarkts verbessern sowie den Kapitalmarkt als Motor für Wachstum und Beschäftigung weiterentwickeln.