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Bundesgerichtshof: Abofallen-Abzocker können strafrechtlich belangt werden
Wer im Internet auf unseriösen B2B-Portalen Verbrauchern "Abofallen" stellt, sollte sich zukünftig warm anziehen. Mit einem deutlichen Urteil verpasst der Bundesgerichthof in Karlsruhe indirekt auch den Betreibern unseriöser B2B-Portale einen kräftigen Dämpfer. Abofallen? Waren die nicht schon längt durch die so genannte "Button-Lösung" für Verbraucher beseitigt worden? Leider nicht ganz. Die "Button-Lösung" besagt nämlich folgendes: Bei einer Bestellung im Internet ist die richtige Beschriftung des "Bestellbuttons" ausschlaggebend. Ist dieser Button nicht eindeutig beschriftet, kommt kein Vertrag zustande. Die zum 1. August 2012 in Kraft getretene "Button-Lösung" fordert gemäß § 312 g Absatz 3 und 4 BGB die Verwendung von Wörtern wie "zahlungspflichtig bestellen" oder ähnliche eindeutige Formulierungen, wie zum Beispiel "kostenpflichtig bestellen", "zahlungspflichtigen Vertrag schließen" oder "kaufen". Begriffe wie zum Beispiel "Anmeldung", "weiter", "bestellen" oder "Bestellung abgeben" weisen nicht ausdrücklich auf eine Zahlungsverpflichtung für den Verbraucher hin und reichen daher nicht aus. Dies hat auch bereits das Landgericht Berlin in seinem Urteil vom 17.07.2013 - Az. 97 O 5/13 bestätigt. Die "Button-Lösung" wird übrigens ab dem 13.06.2014 dank der Verbraucherrechterichtlinie EU-weit gelten.
Bundesgerichtshof hebt Anordnung von Beugehaft auf
Die ehemaligen RAF-Terroristen Christian Klar, Brigitte Mohnhaupt und Knut Folkerts dürfen im Zusammenhang mit neuen Ermittlungen zu RAF-Anschlägen nicht in Beugehaft genommen werden. Der Bundesgerichtshof (BGH) gab mit einem am Freitag (15. August) veröffentlichten Beschluss den Beschwerden der drei Ex-Terroristen gegen eine Beugehaftanordnung des BGH-Ermittlungsrichters statt, mit der sie zu Aussagen im Mordfall Siegfried Buback gezwungen werden sollten. Der Sohn des 1977 ermordeten Generalbundesanwalts, Michael Buback, verlangt derweil die Herausgabe einer unter Verschluss gehaltenen Verfassungsschutzakte. Das Bundesinnenministerium verweigert die Herausgabe.
Verdeckte Bank-Entgelte sind unzulässig
Banken und Sparkassen dürfen Gebühren nicht als Schadensersatz deklarieren, um auf diesem Umweg gesetzeswidrige Entgelte für Rücklastschriften zu kassieren. Der Bundesgerichtshof (BGH) erklärte die einheitliche Praxis einer Bank, nach Rückgabe einer Lastschrift mangels Kontodeckung ihre Kunden mit pauschal 6 Euro Schadensersatz zu belasten, in einem Urteil vom Dienstag für unzulässig. Dieser pauschale Schadensersatz stelle eine unzulässige Umgehung des Verbots von Gebühren für Rücklastschriften dar. Die klagende Verbraucherzentrale NRW sieht in dem Urteil eine wichtige Grundsatz-Entscheidung gegen die Praxis vieler Banken, Entgelte zu verschleiern, um damit eine gerichtliche Kontrolle zu vermeiden.
Letztes Urteil des Bundesgerichtshofs zu Schüssen an der innerdeutschen Grenze
Im Prozess um den Tod des DDR-Regimegegners Michael Gartenschläger hat der Bundesgerichtshof in Leipzig am Mittwoch einen ehemaligen Stasi-Offizier freigesprochen. Der frühere Kompaniechef einer speziellen Einsatzkompanie des Ministeriums für Staatssicherheit war angeklagt, einen Maßnahmeplan für einen Hinterhalt erstellt zu haben. Der 32-jährige Gartenschläger war 1976 bei einem Schusswechsel getötet worden, wobei offen blieb, von welcher Seite zuerst geschossen wurde. Der in Berlin geborene Regimegegner hatte zwei Mal von westdeutscher Seite aus Selbstschussanlagen an der innerdeutschen Grenze abgebaut und der Öffentlichkeit präsentiert.