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"Wortbruch"

Polizei soll zur Strafverfolgung künftig digitalisierte Passfotos abrufen können

Die Bundesregierung will das Passgesetz zugunsten der Kriminalitätsbekämpfung ändern. Das Bundesinnenministerium bestätigte am Donnerstag einen Bericht der "tageszeitung (taz)", wonach die Sicherheitsbehörden bei der Verfolgung von Straftaten künftig digitalisierte Passbilder abrufen können. Dies sei im Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Änderung des Passgesetzes so vorgesehen. Der Bundesdatenschutzbeauftragte Peter Schaar warf der Bundesregierung "Wortbruch" vor.

EU-Verfassung

Deutschland übernimmt Vorsitz der EU und G8

Mit Beginn des neuen Jahres hat Deutschland für sechs Monate die Ratspräsidentschaft in der Europäischen Union sowie für ein Jahr den Vorsitz in der Gruppe der acht führenden Industrienationen (G8) übernommen. Dabei will Deutschland den EU-Verfassungsvertrag, den Klimaschutz, die Energiesicherheit sowie die Entwicklung Afrikas in den Mittelpunkt seiner Arbeit rücken. In die Zeit des deutschen EU-Ratsvorsitzes fällt im März der 50. Jahrestag der Unterzeichnung der Römischen Verträge, die als Gründungsurkunde der EU gelten. Zugleich wuchs mit der Einführung der gemeinsamen europäischen Währung in Slowenien die Eurozone auf nunmehr 13 Mitglieder an.

Unsicher

Datenschützer kritisieren Biometrie-Pässe ab November als "Großversuch"

Reisepässe sollen ab 1. November biometrische Daten enthalten. Das kündigte Bundesinnenminister Otto Schily (SPD) am Mittwoch in Berlin an. Die Pässe sollen in einem kontaktlos auslesbaren Chip zunächst Gesichtsmerkmale speichern. Ab 2007 sollen zusätzlich zwei Fingerabdrücke auf dem Chip gespeichert werden. Der Preis der Pässe steigt von jetzt 26 auf 59 Euro. Die Datenschutzbeauftragten des Bundes und der Länder warnten vor einer überstürzten Ausgabe der neuen Pässe. Wesentliche Fragen der technischen und organisatorischen Sicherheit sowie des Datenschutzes seien noch nicht geklärt. Erst wenn hierzu befriedigende Antworten gefunden würden, eine Änderung des Passgesetzes erfolgt sei und dort eine strenge Zweckbindung der Passdaten festgelegt wurde, dürfe mit der Ausgabe von Biometriepässen begonnen werden. Der geplante frühzeitige Start sei ein "Großversuch" an der Bevölkerung. Scheinbar besonders sichere Ausweisdokumente würden durch den Einsatz unsicherer biometrischer Verfahren gar zu einem Risikofaktor.