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Atomkraftwerk Biblis eine Rückschau II
Die Umweltschutzorganisation Robin Wood hat Ankündigungen des Energiekonzerns RWE, eine Laufzeitverlängerung für den Atomreaktor Biblis A zu beantragen, scharf verurteilt. "RWE will Atomausstieg abwürgen, bevor er richtig begonnen hat", so Robin Wood. Die Minister Gabriel und Glos sowie Kanzlerin Merkel fordert die Organisation auf, einen entsprechenden Antrag von RWE abzulehnen. Statt längerer Laufzeiten fordern die Umweltschützer die sofortige Stilllegung des Atomkraftwerks Biblis. Auch alle anderen Atomanlagen in Deutschland müssten vom Netz, da anders eine sichere, umweltfreundliche und effiziente Energieversorgung in Deutschland nicht zu gewährleisten sei.
Laufzeitverlängerung zurück nehmen
Zur heute vorgestellten Normenkontrollklage von SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN zur materiellen Verfassungswidrigkeit der Laufzeitverlängerungen für Atomkraftwerke und der erneuten Panne im Atomkraftwerk Biblis A erklären die Landesvorstandssprecherin und Spitzenkandidatin von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Rheinland Pfalz, Eveline Lemke und die Mainzer Bundestagsabgeordnete Tabea Rößner:
Hubschrauber-Absturz in Südhessen noch immer nicht aufgeklärt
Noch immer ist öffentlich nicht bekannt, warum am 3. Februar ein Militärhubschrauber der US-Armee in der Nähe des Atomkraftwerks Biblis abgestürzt ist. Der Hubschrauber vom Typ "Black Hawk" stürzte bei Dunkelheit und Nebel in Südhessen in den Lampertheimer Wald - nur 12 bis 15 Kilometer vom Atomkraftwerk Biblis entfernt. Direkt nach dem Unglück, bei dem alle drei Insassen ums Leben gekommen sind, hatte die US-Armee eine Nachrichtensperre verhängt, das Absturzgebiet auf deutschem Territorium weiträumig abgeriegelt und zum militärischen Sperrgebiet erklärt. Anwohner von Biblis sind besorgt und fragen sich, was geschehen wäre, wenn der Hubschrauber auf das nahe gelegene Atomkraftwerk gestürzt wäre. Unklar ist, ob der Militärhubschrauber bewaffnet war. Der alte Atomkraftwerksblock Biblis A ist lediglich gegen den Absturz eines kleinen Sportflugzeugs ausgelegt.
"Das Atomkraftwerk Biblis ist aus rechtlichen Gründen stillzulegen"
Nach Auffassung der Dortmunder Rechtsanwältin Wiltrud Rülle-Hengesbach ist das Atomkraftwerk Biblis B nach dem Atomgesetz stillzulegen, weil es nicht mehr dem aktuellen Stand von Wissenschaft und Technik entspricht. Die Anwältin vertritt drei Kläger, die gemeinsam mit der atomkritischen Ärzteorganisation IPPNW die endgültige Abschaltung des Atommeilers vor dem Hessischen Verwaltungsgerichtshof in Kassel durchsetzen wollen. Die Klage wurde am 17. Januar 2008 eingereicht. Die Rechtsanwältin betont, dass das beklagte Hessische Umweltministerium in einem Behördenvermerk zugegeben habe, dass das Atomkraftwerk Biblis "nicht dem heutigen Stand von Wissenschaft und Technik" entspricht (ngo-online berichtete). Nach Auffassung von Rülle-Hengesbach muss diese behördliche Bewertung Konsequenzen haben.
Hessische Atomaufsicht bestätigt veraltete Sicherheitstechnik von Biblis
Die atomkritische Ärzteorganisation IPPNW machte am 14. Juli 2008 einen "Vermerk" des Hessischen Umweltministeriums öffentlich, in dem bezogen auf das Atomkraftwerk Biblis wörtlich festgestellt wurde: "... denn die Anlage entspricht selbstverständlich nicht dem heutigen Stand von Wissenschaft und Technik ...". Damit bestätige das Ministerium den von der IPPNW seit Jahren praktisch wortgleich erhobenen Vorwurf, dass das Atomkraftwerk Biblis B nicht dem aktuellen Stand von Wissenschaft und Technik entspreche und sicherheitstechnisch völlig veraltet sei. Der Behördenvermerk vom 19. September 2005 wurde anlässlich eines Antrags der atomkritischen Ärzteorganisation IPPNW vom 9. September 2005 erstellt, der die Stilllegung von Biblis B zum Ziel hat. Die Organisation klagt inzwischen gemeinsam mit drei Privatpersonen beim Hessischen Verwaltungsgerichtshof auf Stilllegung des Altmeilers.
Gericht verhandelt kommende Woche über längere Laufzeit von Biblis A
Der Rechtsstreit zwischen den Energiekonzern RWE und dem Bundesumweltministerium um eine Laufzeitverlängerung für das südhessische Atomkraftwerk Biblis A geht in seine entscheidende Phase. Der Hessische Verwaltungsgerichtshof (VGH) in Kassel hat für Mittwoch kommender Woche eine mündliche Verhandlung angesetzt. Möglicherweise wird das oberste hessische Verwaltungsgericht noch am gleichen Tag einen Beschluss fällen. Dies hänge vom Verlauf der Verhandlung ab, sagte ein Sprecher des VGH am 18. Februar auf Anfrage.
Hessens Landesregierung pocht auf Laufzeitverlängerung für Biblis A
Ungeachtet der jüngsten Pannen in deutschen Atomkraftwerken (AKW)hält die CDU-geführte Landesregierung von Hessen an einer Laufzeitverlängerung für den 33 Jahre alten Meiler Biblis A fest. Landesumweltminister Wilhelm Dietzel (CDU) verlangte am 17. Juli von Bundesumweltminister Sigmar Gabriel (SPD), einer Strommengenübertragung vom AKW Emsland auf Biblis A zuzustimmen. Gabriel kündigte inzwischen an, er wolle die Restlaufzeiten alter deutscher Atomkraftwerke auf neuere Anlagen übertragen. Nach der Sommerpause will der SPD-Politiker mit allen hiesigen Reaktorenbetreibern Gespräche führen.
Strommengenübertragung auf Atomkraftwerk Biblis A offenbar verboten
Eigentlich sollte mit dem so genannten Atomkonsens aus dem Jahr 2000 der jahrzehntelange Streit um die Atomenergie beigelegt werden. Das jedenfalls wollte die rot-grüne Bundesregierung Glauben machen und warb immer wieder für die Vereinbarung mit der Atomindustrie vom 14. Juni 2000, die sich später in der Änderung des Atomgesetzes niederschlug. Doch der Streit hört nicht auf und geht jetzt auf Betreiben von RWE in eine neue Runde. Der Atomkraftwerksbetreiber hat am Dienstag beim Bundesumweltministerium einen Antrag auf Zustimmung zur Strommengenübertragung auf den Block A des Kernkraftwerks Biblis gestellt. Gleichzeitig wurde der Antrag an das Bundeskanzleramt und das Bundeswirtschaftsministerium übermittelt. Das Unternehmen will 30 Terawattstunden aus dem "Stromkontingent" des im Rückbau befindlichen und per Gerichtsbeschluss stillgelegten RWE Power Kernkraftwerks Mülheim-Kärlich auf die Bibliser Anlage übertragen.
Gabriel lässt Atomkraftwerke weiter laufen und weiter prüfen
Die deutsche Bundesregierung hat sich in ihrer Kabinettsitzung am Mittwoch darauf verständigt, keine deutschen Atomkraftwerke vom Netz zu nehmen, da der Störfall im schwedischen Atomkraftwerk Forsmark vom 25. Juli "nicht eins zu eins übertragbar" sei. Dennoch werfe der Störfallablauf "eine Reihe von Fragen auf, die wir sorgfältig klären müssen", sagte Bundesumweltminister Sigmar Gabriel. Eine weitere sicherheitstechnische Überprüfung der deutschen Atomkraftwerke sei notwendig. Das sei das Ergebnis einer Umfrage bei den für die Atomaufsicht zuständigen Länderministern. Die atomkritische Ärzteorganisation IPPNW warf den Behörden vor, sie konzentrierten sich auf elektrische Schaltpläne und setzten dabei voraus, dass bei Wartungsarbeiten keine Fehler gemacht würden, "die die Sicherheitssysteme jederzeit außer Kraft setzen können". Das gehe aber an der Praxis in den deutschen Atomkraftwerken völlig vorbei. "Zeitdruck, Hetze, Planungsfehler, Montagefehler, Prüffehler, der Einsatz von Hilfskräften und Leiharbeitern, überfordertes Personal, 10-Stunden-Schichten und mehr in Strahlenbereichen, Nachtschichten, unzureichende Kontrollen durch die TÜVs, die Verzögerung von sicherheitstechnisch wichtigen Reparaturen und Prüfungen" - das sei die Realität in den deutschen Atomanlagen.
Umweltminister und Atomkraftgegner warnen vor "Sicherheitsdefiziten" in Biblis
Im Interview mit dem "Spiegel" vertrat Bundesumweltminister Sigmar Gabriel die Ansicht, dass allenfalls die zuletzt in Deutschland errichteten Atomkraftwerke "technologisch" sicher seien. Für die alten deutsche Atomkraftwerke stimme das "sicher nicht". Gabriel sprach insbesondere die beiden Atomkraftwerksblöcke in Biblis an: "Biblis A und B haben nicht einmal eine unabhängige und gebunkerte Notstandswarte, um die Anlage in einem echten Störfall von außen fahren zu können." Generell weise das Sicherheitsmanagement "auch in deutschen Anlagen erhebliche Mängel auf". Die atomkritische Ärzteorganisation IPPNW verwies auf eigene aufwändige Recherchen, wonach es in Biblis B "rund 50 Sicherheitslücken" gebe.
Hessen unterliegt in Karlsruhe mit Klage wegen Biblis A
Das Bundesverfassungsgericht hat eine Klage Hessens gegen den Bund zur sicherheitstechnischen Nachrüstung des hessischen Atomkraftwerks Biblis A zurückgewiesen. Die CDU/FDP-Landesregierung hatte der Bundesregierung vorgeworfen, die Verhandlungen über die Nachrüstung des 26 Jahre alten Atomreaktors direkt mit dem Kraftwerksbetreiber RWE "im Stil einer Geheimdiplomatie" geführt zu haben. Das Land sei nicht beteiligt worden.