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BGH urteilt über zentrale Regelung des neuen Unterhaltsrechts
Der Bundesgerichtshof will am Donnerstag über eine zentrale Regelung des seit Januar 2008 geltenden neuen Unterhaltsrechts entscheiden. Das kündigte der Vorsitzende Richter des 12. Zivilsenats am Mittwoch (16. Juli) in der Revisionsverhandlung an. Es geht darum, unter welchen Umständen die Mutter eines nichtehelichen Kindes vom Ex-Partner Betreuungsunterhalt über die obligatorischen drei Jahre hinaus verlangen kann. Mit der Gesetzesänderung war es zu einer Gleichstellung insofern gekommen, als Mütter nach der Trennung grundsätzlich für drei Jahre Betreuungsunterhalt bekommen - unabhängig davon, ob sie verheiratet waren oder nicht. Unklar ist bislang aber, in welchen Fällen eine Verlängerung möglich ist.
Ausschluss von Martin Hohmann aus der CDU rechtskräftig
Der Ausschluss des früheren Bundestagsabgeordneten Martin Hohmann aus der CDU ist rechtskräftig. Der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe bestätigte in einem am 17. Dezember veröffentlichten Beschluss ein entsprechendes Urteil des Berliner Kammergerichts und verwarf eine Beschwerde Hohmanns. Das Kammergericht hatte die Entscheidungen zweier CDU-Parteigerichte gebilligt, die Hohmann wegen einer von ihm am Tag der Deutschen Einheit im Jahr 2003 gehaltenen und als antisemitisch kritisierten Rede ausgeschlossen hatten. Mit dem BGH-Beschluss ist allerdings noch nicht das letzte Wort in dem Fall gesprochen. Nach Angaben seines Anwalts Christoph Kind hofft Hohmann nun auf das Bundesverfassungsgericht.
BGH hebt Haftbefehl für Soziologen auf
Der unter "Terrorismusverdacht" stehende Berliner Soziologe Andrej H. bleibt auf freiem Fuß. Der Staatsschutzsenat des Bundesgerichtshofs (BGH) in Karlsruhe hob den Haftbefehl gegen den Wissenschaftler komplett auf. Ein "dringender Tatverdacht" bestehe derzeit nicht, hieß es in dem am 24. Oktober veröffentlichten Beschluss zur Begründung. Es sei nicht sehr wahrscheinlich, dass Andrej H. sich in einer "terroristischen Vereinigung" als Mitglied beteiligt habe. Damit stellte sich der BGH gegen die Auffassung der Bundesanwaltschaft.
BGH prüft Beschwerde gegen Haftentlassung von Berliner Soziologen
Der Bundesgerichtshof will am Mittwoch über die Rechtmäßigkeit der Haftentlassung des terrorverdächtigen Berliner Soziologen Andrej H. entscheiden. Das kündigte der BGH am Montag in Karlsruhe an. Die Bundesanwaltschaft hatte Beschwerde gegen die vor zwei Monaten ergangene Anordnung des BGH-Ermittlungsrichters eingelegt, den Haftbefehl gegen den 36-jährigen Wissenschaftler außer Vollzug zu setzen. Über die Beschwerde entscheidet nun der Staatsschutzsenat des BGH in Karlsruhe.
BGH hebt Urteil gegen Ex-Bürgermeister Roßberg teilweise auf
Der Prozess gegen den suspendierten Dresdner Oberbürgermeister Ingolf Roßberg (FDP) wird neu aufgerollt. Der 5. Senat des Bundesgerichtshofs (BGH) in Leipzig hob am 29. August das Urteil des Dresdner Landgerichts teilweise auf. Gegen den 46-Jährigen muss vor einer anderen Kammer des Landgerichts Dresden wegen des Vorwurfs der Untreue neu verhandelt werden. Rechtskräftig ist dagegen das Urteil der Vorinstanz in Bezug auf die vorsätzliche Beihilfe zum Bankrott. Damit bleibt weiter offen, ob Roßberg das Amt des Oberbürgermeisters fortführen kann. Roßberg war im September 2006 zu einer Bewährungsstrafe von 14 Monaten verurteilt worden. Den Richterspruch gegen Roßbergs früheren Fluthilfekoordinator Rainer Sehm bestätigten die BGH-Richter weitgehend.
Debatte über heimliche Online-Durchsuchungen
Nach dem vom Bundesgerichtshof (BGH) verhängten Verbot heimlicher Online-Durchsuchungen von Computern dringen Sicherheitsexperten auf eine rasche Rechtsgrundlage für den Einsatz dieser verdeckten Überprüfungen. Eine neue Rechtsgrundlage strebt auch Bayern an. Führende SPD-Politiker mahnten am Dienstag allerdings zur Sorgfalt. Links-Fraktionsvize Petra Pau und der Bundesdatenschutzbeauftragte Peter Schaar lehnten verdeckte Online-Durchsuchungen entschieden ab.
Köln Nachrichten - Skandale, Klüngel und Schmiergeldzahlungen
Der Bundesgerichtshof (BGH) hat die Urteile im Kölner Müllprozess weitestgehend bestätigt. Die Revisionsanträge von Staatsanwaltschaft und Verteidigung wurden in fast allen Fällen verworfen, wie die Vorsitzende Richterin des 5. Leipziger Strafsenats des BGH, Monika Harms, am Freitag nach der Urteilsverkündigung erklärte. Auch der Freispruch gegen den früheren SPD-Fraktionschef und Kölner Stadtrat, Norbert Rüther, habe Bestand, lediglich der Fall Karl Wienand müsse in einem Teil neu verhandelt werden. Die Leipziger Richter fällten auch ein Grundsatzurteil in Fragen der Amtsträgerhaftung.
Neue Richterin im Staatsschutz-Senat des BGH
Der Bundesgerichtshof in Karlsruhe hat eine neue Richterin in seinen Reihen. Das BGH-Präsidium wies die zur Bundesrichterin ernannte Beate Sost-Scheible dem für Staatsschutzdelikte zuständigen 3. Strafsenat zu.