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Zeitarbeitsfirmen: Rhenus kündigt Betriebsrat
Mit Abmahnungen und Kündigungen will die Firma Rhenus Contract Logistics (RCL) Gmbh ein gewähltes Betriebsratsmitglied zermürben und in seiner Existenz vernichten. Am 14.12.2010 kündigte die RCL-Geschäftsleitung Sebastian Cano-Otero, ver.di-Mitglied und Betriebsrat, unter fadenscheinigen Vorwänden fristlos. Diese Kündigung wurde vom Arbeitsgerichts Mannheim am 26.05.2011 verworfen. Rhenus ist danach gegen dieses Urteil beim Landesarbeitsgericht in die Berufung gegangen, um Sebastian Cano-Otero endgültig ausschalten zu können. Am kommenden Dienstag, 29.11.2011, entscheidet das Landesarbeitsgericht Mannheim um 15.00 Uhr über diesen Fall. Die RCL GmbH ist Tochter der Rhenus AG & Co. KG, eines führenden europäischen Logistikdienstleisters. Am Standort Mannheim arbeiten ca. 250 Beschäftigte.
SCHWARZBUCH BETRIEBSRAT
Betriebsräte haben Macht und unterliegen keiner Kontrolle. Sie sind während ihrer Amtszeit nicht abwählbar und verfügen über einen Sonderkündigungsschutz, der sie rechtlich unkündbar macht. Ein Betriebsrat hat per Gesetz enormen Einfluss auf unternehmerische Entscheidungen, haftet aber nicht für sein Handeln. Es gibt Betriebsräte, die diese Fülle von Macht missbrauchen. Das sind zwar Einzelfälle, die jedoch zur Existenzgefährdung von Unternehmen führen können:
90 Jahre Betriebsräte
Am 4. Februar 1920 trat das Betriebsrätegesetz als Vorläufer der heutigen Betriebsverfassung in Kraft. Seitdem gibt es – unterbrochen durch den Faschismus – demokratisch gewählte BelegschaftsvertreterInnen in Betrieben und Aufsichtsräten.
Linke sprechen von "moderner Sklaverei" bei Lebensmittel-Discountern
Die Linksabgeordnete Sabine Zimmermann wirft Discountern wie Schlecker, Lidl, Aldi, Norma, Netto oder KiK "moderne Sklaverei" vor. Hunderttausende Verkäuferinnen würden bei diesen Ketten elementare Menschenrechte vorenthalten. "Arbeitsstress, Überwachung und ungeregelte Arbeitszeiten bestimmen den Alltag der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter", so Zimmermann. Und die Geschäftsführung verweigere die Gründung von Betriebsräten. "Das widerspricht der Deklaration der Vereinten Nationen, nach der jeder das Recht besitzt, Interessenvertretungen zu bilden."
Früherer VW-Personalvorstand Hartz erhält Bewährungsstrafe
Der frühere VW-Personalvorstand Peter Hartz ist wegen Untreue und Begünstigung eines Betriebsratsmitglieds zu zwei Jahren Haft auf Bewährung verurteilt worden. Ins Gefängnis muss der Manager also nicht. Außerdem verhängte das Landgericht Braunschweig am Donnerstag gegen den 65-Jährigen eine Geldstrafe in Höhe von 576.000 Euro. Damit folgte das Gericht im ersten Prozess zur Aufarbeitung der Schmiergeldaffäre bei Europas größtem Autohersteller der Forderung der Staatsanwaltschaft. Nach Auffassung des ehemaligen Bundesrichters Wolfgang Neskovic wäre bei einer Schadenssumme von mehr als 2,5 Millionen Euro und Tathandlungen in einem Zeitraum von zehn Jahren eigentlich eine Freiheitsstrafe nicht unter zehn Jahren "üblich".
Bernd Osterloh: Betriebsratschef macht sich für Piëch stark
Bernd Osterloh möchte, dass Ferdinand Piëch Chefaufseher bei Volkswagen bleibt. Osterloh ist seit dem Absturz seines Vorgängers Klaus Volkert im Zuge der Lustreisen-Affäre, Chef eines ins Gerede gekommenen Gremiums – des VW-Gesamtbetriebsrates. Doch zumindest in der Treue zu Piëch steht er seinem Vorgänger in nichts nach: "Wenn er vorgeschlagen wird, kriegt er die zehn Stimmen der Arbeitnehmerbank", sagte Osterloh forsch zu Journalisten am Rande der Autoshow in Detroit.