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Behindertengleichstellungsgesetz

Ziel barrierefreie Behörde

Das am 1. Mai vor einem Jahr in Kraft getretene Gleichstellungsgesetz soll den 6,6 Millionen schwerbehinderten Menschen in Deutschland den Alltag erleichtern. Es sieht vor allem eine uneingeschränkte, barrierefreie Nutzung von Behörden, Verkehrsmitteln, technischen Gebrauchsgegenständen und Kommunikationseinrichtungen des Bundes vor. Das Gesetz enthält vor allem folgende Punkte:

Behinderten-Gleichstellungsgesetz tritt in Kraft

Ab 1. Mai Barrieren und Benachteiligungen abbauen

Für 6,6 Millionen behinderte Menschen in Deutschland wird ab 1. Mai das Alltagsleben ein Stück leichter. An diesem Tag tritt das neue Behinderten-Gleichstellungsgesetz in Kraft. Kernpunkt ist eine umfassende "Barrierefreiheit", womit die uneingeschränkte Nutzung von Gebäuden, Verkehrsmitteln, technischen Gebrauchsgegenständen und Kommunikationseinrichtungen gemeint ist. Das Gesetz hatte Ende Februar den Bundestag und im März den Bundesrat passiert.

Gleichstellungsgesetz

Abbau von Barrieren für behinderte Menschen

Die Bundesregierung hat am 7. November 2001 den Entwurf eines Gleichstellungsgesetzes für behinderte Menschen und zur Änderung anderer Gesetze beschlossen. Der Gesetzentwurf wurde auf der Grundlage eines Vorschlags des Forums behinderter Juristinnen und Juristen unter Mitarbeit maßgeblicher Vertreter des Forums erarbeitet. Kernstück des Gesetzes ist die Herstellung barrierefrei gestalteter Lebensbereiche. Behinderte Menschen sollen zu allen Lebensbereichen einen umfassenden und uneingeschränkten Zugang haben. Die allgemeine Barrierefreiheit umfasst dabei nicht nur die Beseitigung räumlicher Barrieren für Rollstuhlfahrerinnen und Rollstuhlfahrer sowie für Gehbehinderte, sondern auch eine kontrastreiche Gestaltung der Umwelt für Sehbehinderte sowie eine barrierefreie Kommunikation etwa mittels Gebärdendolmetscher oder über barrierefreie elektronische Medien.