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Auslandsinkasso weltweit - was Sie beachten sollten
Dem Geld hinterherlaufen ist schon im Inland ein mühsames Geschäft. Erst recht aber im Ausland. Glaubt man dem ExportManager (einer Publikation der F.A.Z.-Verlagsgruppe), waren noch in 2012* die deutsche Exporteure im europäischen Vergleich am stärksten von Zahlungsverzug ihrer Kunden betroffen. Der Kreditversicherer Coface berichtet für das laufende Jahr 2016, dass sich der Umfang der Außenstände in der deutschen Unternehmenslandschaft zwar leicht verringert habe. Mehr als jedes fünfte deutsche Exportunternehmen klage jedoch über gestiegene Außenstände. Glaubt man der Creditreform so liegt der durchschnittliche Forderungswert deutscher Unternehmen an ausländische Geschäftspartner bei mindestens 7.000 EURO. Für China berichtet Coface sogar, dass vier von fünf Unternehmen Zahlungsverzögerungen erlitten haben, oft auch bei höheren Summen. Und jedes zehnte Unternehmen beklagte in China gar Überziehungen von mehr als 150 Tagen.
Mr. Auslandsinkasso weltweit - warum Erfahrung alles ist
Dick Wolff, Geschäftsführer von DWM Dick Wolff Management in Liechtenstein, warnt im Interview mit NGO-Online.de, sich auch bei Auslandsforderungen ohne weitere Prüfung auf den bisherigen Inkasso-Partner zu verlassen. Gerade im weltweiten Auslandsinkasso kommt es Wolff zufolge auf den richtigen Mix aus jahrzehntelanger Erfahrung und die Prozesstreue bewährter und seriöser Auslandspartner an, schon, um die Reputation des Gläubigerunternehmens nachhaltig zu schützen. Vorsicht geboten ist laut Wolff, wenn das Auslandsinkasso eine „hohe Erfolgsquote“ verspricht.
Krankengeld im Ausland nur bei Einhalten der Meldepflicht
Im Krankheitsfall bekommen Arbeitnehmer auf Auslandsurlaub nicht automatisch Krankengeld. Wer während eines Aufenthalts etwa in der Europäischen Union erkrankt, erhält nur dann Krankengeld, wenn er das in europarechtlichen Verordnungen bestimmte Meldeverfahren einhält. Das geht aus einem am Donnerstag (15. Januar) veröffentlichen Urteil des Hessischen Landessozialgerichts in Darmstadt hervor.
Karlsruhe urteilt im Mai über Voraussetzungen für Auslandseinsätze
Das Bundesverfassungsgericht verkündet am 7. Mai sein Urteil über die rechtlichen Voraussetzungen für Auslandseinsätze der Bundeswehr. Das gab das Gericht am Freitag in Karlsruhe bekannt. Nach Angaben von Gerichtsvizepräsident Winfried Hassemer geht es darum, "welche Einsätze deutscher Soldaten von Verfassungs wegen die Zustimmung des Bundestages verlangen". Zu entwickeln sei ein "Maßstab" für die Anwendung im Einzelfall, sagte Hassemer in der mündlichen Verhandlung im Februar.
Opposition verlangt Aufklärung über verschwundene Berichte zu Auslandseinsätzen
Im Fall um verschwundene Berichte über Auslandseinsätze der Bundeswehr verlangen Politiker der Linksfraktion und der FDP eine lückenlose Aufklärung. Der Datenschutzbeauftragte der Bundesregierung, Peter Schaar, äußerte ebenso wie Computerexperten massive Zweifel an der Version des Verteidigungsministeriums, wonach die Daten als Folge einer technischen Panne verloren gegangen sein sollen.
Kassen müssen auch Privatbehandlung im Ausland bezahlen
Gesetzliche Krankenkassen müssen unter bestimmten Umständen auch für eine private Krankenbehandlung im Ausland zahlen. Das entschied am Donnerstag das Bundessozialgericht (BSG) in Kassel (Az.: B 1 KR 18/06 R). Das Urteil betrifft sechs Nicht-EU-Staaten, mit denen Deutschland Sozialversicherungsabkommen geschlossen hat: Türkei, Tunesien, Kroatien, Serbien, Mazedonien und Bosnien-Herzegowina. Wer in diese Länder reist, hat auch ohne spezielle Reisekrankenversicherung Anspruch auf ärztliche Versorgung.
Deutsche Industrie soll sich eigene Rohstoffquellen im Ausland erschließen
Nach Auffassung des Deutschen Instituts für Wirtschaftsforschung (DIW) soll sich die deutsche Industrie "mit staatlicher Unterstützung" eigene Rohstoffquellen im Ausland erschließen. Der Aufschwung der Weltwirtschaft und die boomende chinesische Wirtschaft führten zu Versorgungsengpässen auf den Welt-Metallmärkten und zu extremen Preissteigerungen. Die Industrie sollte sich daher stärker im ausländischen Bergbau "engagieren, um künftig eine gesicherte Versorgung zu gewährleisten".
Deutschland beteiligt sich an mehreren EU-Auslandseinsätzen
Das Bundeskabinett hat eine deutsche Beteiligung an mehreren Auslandseinsätzen der Europäischen Union beschlossen. Wie Regierungssprecher Ulrich Wilhelm am Dienstag nach den Beratungen in Berlin mittelte, betrifft dies zwei Polizeimissionen in den Palästinensischen Gebieten, eine EU-Polizeimission zwischen Moldawien und der Ukraine sowie eine sechsmonatige Verlängerung der Bundeswehr-Unterstützung im Sudan (AMIS).
Ab ins Ausland - Was Sie beachten sollten!
Das Ausland steht hoch im Kurs. Wer irgendwann einen halbwegs akzeptablen Job haben will, sollte Auslandserfahrung vorweisen können. Wer nicht schon während der Schulzeit ein Auslandsjahr absolviert hat, bekommt in Studium oder Ausbildung noch einmal die Gelegenheit dazu. Doch die Auswahl an Austauschprogrammen ist ebenso groß wie verwirrend. Das "Handbuch Studium und Praktikum im Ausland" von Momme von Sydow, Sandra Többe und Heiner Staschen hat es sich zum Ziel gemacht, diesen Dschungel zu lichten.
Bundestag betreibt eigene Entmündigung bei Auslandseinsätzen
Verteidigungsminister Peter Struck will – einem Wunsch der USA und der NATO entsprechend – dafür sorgen, dass die Bundeswehr noch schneller und reibungsloser weltweit eingesetzt werden kann. Dafür wird am Freitag, 3. Dezember im Bundestag in zweiter und dritter Lesung über den von den Regierungsfraktionen eingebrachten Gesetzentwurf über ein "Entsendegesetz" für die Bundeswehr beraten. In der Friedensbewegung stößt das Gesetz auf einhellige Ablehnung, wie der Bundesausschuss Friedensratschlag mitteilt.
Ein Viertel der Unternehmen will im Ausland produzieren
Fast jedes vierte deutsche Unternehmen plant eine Produktionsverlagerung ins Ausland. Zu diesem Ergebnis kommt eine aktuelle Befragung der Deutschen Industrie- und Handelskammertages (DIHK). Vor drei Jahren habe die Zahl der Firmen, die ihre Produktion ins Ausland verlagern wollten, noch bei rund 20 Prozent gelegen. Knapp 10.000 deutsche Unternehmen wurden bei der aktuellen Studie zum Thema "Produktionsverlagerung als Element der Globalisierungsstrategie von Unternehmen" befragt. Dabei sei besonders auffällig, dass zunehmend nicht nur lohnintensive Fertigungsbereiche ins Ausland verlagert würden, sondern dass jetzt auch Unternehmensteile wie Verwaltung, Forschung und Entwicklung und sogar der Sitz der Unternehmensführung auf den Prüfstand kämen, berichtet die DIHK.
Regierung könne unter Umständen allein Auslandseinsätze beschließen
Die Bundesregierung kann bei "Gefahr im Verzug" bewaffnete Auslandseinsätze der Bundeswehr auch ohne vorherige Zustimmung des Bundestages beschließen. Das sagte der Frankfurter Verfassungsrechtler Erhard Denninger. Die Regierung könne die Streitkräfte in diesem Fall "vorläufig" im Ausland einsetzen. Danach müsse die Exekutive aber möglichst schnell die Zustimmung des Parlaments einholen. Dies habe das Bundesverfassungsgericht in seinem Urteil zu Auslandseinsätzen aus dem Jahr 1994 entschieden, sagte Denninger.