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Kritik an rückläufigen Asylbewerberzahlen
Die Asylbewerberzahlen sind auch 2006 deutlich gesunken. Wie das Bundesinnenministerium am Dienstag in Berlin mitteilte, beantragten 21.029 Ausländer Asyl in Deutschland. Das waren 7885 Anträge oder 27,3 Prozent weniger als 2005. Anerkannt wurden hiervon lediglich 251 Personen. Innenminister Wolfgang Schäuble (CDU) wertete dies als Zeichen dafür, dass "Asylzugang als Zuwanderungsproblem zumindest quantitativ stark an Bedeutung verloren hat". Für die Menschenrechtsorganisation Pro Asyl belegt die Statistik hingegen, "dass Deutschland seinen Verpflichtungen im internationalen Flüchtlingsschutz in keiner Weise mehr nachkommt. Als Zufluchtsland für Flüchtlinge scheidet Deutschland weitgehend aus."
Heftige Kritik an "verantwortungslos strukturiertem" BGS wegen Asylbewerber-Tod
Im Prozess um den Tod eines Asylbewerbers während dessen Abschiebung sind drei Beamte des Bundesgrenzschutzes (BGS) zu je neun Monaten Haft auf Bewährung verurteilt worden. Das Landgericht in Frankfurt am Main befand die Grenzschützer am Montag für schuldig, den Sudanesen Aamir A. während seiner Abschiebung im Mai 1999 im Flugzeug erstickt zu haben, blieb aber unter der gesetzlichen Mindeststrafe. In seiner Urteilsbegründung machte der Vorsitzende Richter Heinrich Gehrke die Führungsebenen des BGS mitverantwortlich für den Tod des Sudanesen. Diese hätten den Tod durch "Ignoranz und Inkompetenz" mit zu verantworten. Die Schulung der Beamten bezeichnete es als "Realsatire". Die Menschenrechtsorganisation Pro Asyl kritisierte das Strafmaß. Es hinterlasse "einen bitteren Beigeschmack", weil der Eindruck entstehe, Amtsträger könnten auch zukünftig "glimpflich davonkommen". Zudem würden jetzt lediglich die bestraft, "die in einer verantwortungslos strukturierten Organisation zu Tätern wurden". Die Verantwortlichen in der BGS-Spitze und im Bundesinnenministerium seien nicht zur Verantwortung gezogen worden und müssten auch nicht mehr damit rechnen.
Unmenschliche Bedingungen für Asylbewerber in Deutschland
Anlässlich des zehnten Jahrestages des Inkrafttretens des Asylbewerberleistungsgesetzes kritisiert die Menschenrechtsorganisation Pro Asyl Geist und Praxis des Gesetzes als inhuman. Mit der Einführung des Sondergesetzes habe der Gesetzgeber die Unterversorgung einer ganzen Personengruppe zum Programm erhoben. Das am 1. November 1993 in Kraft getretene Asylbewerberleistungsgesetz stehe seitdem für soziale Entrechtung und entwürdigende Behandlung. Das Gesetz regelt die Unterhaltsleistungen unter anderem für Asylsuchende und Geduldete, die damit zugleich von den Leistungen nach dem Bundessozialhilfegesetz ausgeschlossen werden. Eine Sonderstellung unter den sozialen Leistungsgesetzen nehme das Machwerk auch deshalb ein, weil die Leistungen, die nach dem Asylbewerberleistungsgesetz erbracht werden, seit Inkrafttreten niemals der Preissteigerung angepasst worden seien, so die Kritik.
Abgelehnte Asylbewerber oft politisch verfolgt
Der Vertreter des UN-Flüchtlingskommissariats (UNHCR) in Deutschland Jean-Noël Wetterwald ruft dazu auf, ein Scheitern im Asylverfahren nicht mit Missbrauch gleichzusetzen. Zum deutschen Verfassungstag am 23. Mai betonte er, dass die Anerkennung von nur einem Viertel der Asylanträge unter anderem darauf zurückzuführen sei, dass die Betroffenen zwar aus politischen oder ethnischen Gründen verfolgt würden, diese Verfolgung aber nicht direkt vom Staat ausgehe.