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Kurden: Anerkennung der kurdischen Identität
Nach über 50jähriger Migration lebt heute schätzungsweise fast eine Million Kurdinnen und Kurden in der Bundesrepublik Deutschland, die als Arbeitsmigranten oder als politische Flüchtlinge aus der Türkei, dem Iran, Irak und Syrien hierher gekommen oder geflohen sind. Obwohl es sich um eine der größten Migrantengruppen in der Bundesrepublik handelt, ist sie jedoch bis heute nicht als eigenständig anerkannt, weil ihre Mitglieder in der Regel den jeweiligen Staaten zugeordnet werden, aus denen sie stammen und ausgewandert sind. Dadurch werden ihnen bestimmte Rechte wie etwa Teilhabe an spezifischen Integrationsmaßnahmen verwehrt.
Europäischer Gerichtshof rügt EU-Regierungen wegen Kompetenzüberschreitungen
Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat einer Nichtigkeitsklage des Europaparlaments stattgegeben, weil die im Rat versammelten EU-Regierungen dem Parlament keine hinreichenden Mitwirkungsmöglichkeiten im Bereich der Asylpolitik eingeräumt haben. Wie der Gerichtshof am 6. Mai mitteilte, hat der Rat dadurch, dass er für die zukünftige Erstellung "gemeinsamer Listen sicherer Staaten" nur eine Anhörung des Parlaments und nicht das so genannte Mitentscheidungsverfahren vorsah, die ihm durch den Vertrag zugewiesenen Befugnisse im Bereich der Asylpolitik überschritten.
Asyl-Widerruf auch bei Gefahr im Heimatland zulässig
Eine Anerkennung als Asylbewerber kann auch dann widerrufen werden, wenn dem Asylbewerber in seinem Heimatland erhebliche Gefahren drohen. Das hat das Bundesverwaltungsgericht in einem Urteil vom Dienstag entschieden. Das UN-Flüchtlingskommissariat (UNHCR) kritisierte die Entscheidung als Verstoß gegen die Genfer Flüchtlingskonvention. Die Richter hatten entschieden, allgemeine Gefahren, die der Rückkehr des Flüchtlings entgegenstehen, seien nur im Rahmen der ausländerrechtlichen Abschiebeschutzregelungen zu berücksichtigen. Für den Wegfall des Flüchtlingsschutzes komme ausschließlich auf den grundlegenden und dauerhaften Wegfall der Verfolgung im Herkunftsland an. Nach Ansicht des UNHCR müsse es nach der Konvention aber darauf ankommen, ob die Betroffenen tatsächlich auch wirksamen Schutz durch die Behörden ihres Heimatlandes erhalten könnten. Dies sei Voraussetzung dafür, dass die Betroffenen in Sicherheit und Würde zurückkehren könnten.
Menschenrechtsorganisationen fordern Kurskorrektur in der Asylpolitik
Die Menschenrechtsorganisationen Amnesty International (ai) und Pro Asyl fordern eine Kurskorrektur in der Flüchtlingspolitik. "Es findet kein faires Asylverfahren statt", kritisierte am Dienstag ai-Flüchtlingsexperte Wolfgang Grenz in Berlin. Pro Asyl-Geschäftsführer Günter Burkhardt forderte anlässlich des Tags des Flüchtlings am Freitag ein Bleiberecht für die rund 200.000 langjährig geduldeten Ausländer in Deutschland. Unabhängig von Koalitionen müsse das Zuwanderungsgesetz dringend geändert werden, forderten beide Organisationen.
Weniger Asylanträge trotz steigender Not
Immer weniger Menschen beantragen in Deutschland Asyl, obwohl die Bedürftigkeit steigt. Das erwartet die Flüchtlingsorganisation Pro Asyl von der Statistik 2004. Im Jahr 2004 seien 30,3 Prozent weniger Anträge gestellt worden als noch ein Jahr zuvor. Das entspreche einem historischen Tiefstand, der vergleichbar mit 1984 sei. Diese Entwicklung stünde im Widerspruch zu dem weltweiten Flüchtlingselend, kritisiert die Flüchtlingsorganisation. Dass gerade einmal 1,8 Prozent der Antragsteller Flüchtlingsstatus nach der Genfer Flüchtlingskonvention erhielten, habe nichts mit einem geringeren Schutzbedürfnis zu tun. Es sei vielmehr ein Beleg für die deutsche und europäische Flüchtlingspolitik. Derzeit gelte das Prinzip Abschiebungen auf Vorrat herstellen, meint Pro Asyl.
Engagement der Bundesregierung für Asyl und soziale Sicherheit gefordert
Zum Tag der Menschenrechte fordert FIAN die Bundesregierung zu aktiverem Engagement für die wirtschaftlichen, sozialen und kulturellen Menschenrechte auf. "Obwohl soziale Rechte den politischen Rechten völkerrechtlich gleichgestellt sind, werden sie in der Praxis der UNO immer noch stiefmütterlich behandelt", kritisiert FIAN-Sprecherin Ute Hausmann. Pro Asyl fordert aus dem aktuellem Anlass, den Schutz von Ehe und Familie, wie er im Grundgesetz und in internationalen Abkommen vorgesehen ist, auch bei der Durchführung von Abschiebungen zu berücksichtigen und nicht weiter Familien auseinanderzureißen.
Bundesinnenminister plant EU-Auffanglager in Afrika
"Die Innenminister von Deutschland und Österreich haben in den letzten Jahren maßgeblich europäische Schutzstandards verwässert und in den Keller gefahren. Nun wollen Otto Schily und Ernst Strasser das individuelle Asylrecht in der erweiterten Europäischen Union völlig demontieren," sagt Karl Kopp, Europareferent von PRO ASYL. Bundesinnenminister Otto Schily halte starr an seiner Idee fest, europäische Asylverfahren zum Teil in nordafrikanische Staaten auszulagern. Inspiriert von Schilys Idee, regte letzte Woche der österreichische Innenminister Ernst Strasser an, in der Ukraine ein EU-Auffanglager für Flüchtlinge und Asylsuchende aus Tschetschenien einzurichten.
Schlamperei beim Bundesamt für die Anerkennung ausländischer Flüchtlinge
Offenbar unter hohem Zeitdruck für die Einzelentscheider produziert das Bundesamt für die Anerkennung ausländischer Flüchtlinge jetzt nicht nur - wie von PRO ASYL früher kritisiert - hastig zusammengeschusterte Ablehnungsbescheide aus Textbausteinen, auch bei der Anhörung von Asylantragstellern selbst scheint die Qualitätskontrolle nicht zu funktionieren. Aus Schlamperei, unfairer Anhörung und absurder Schlusslogik der Entscheiderin ergibt sich eine brisante Mischung, wie ein aktueller Fall belegt.
Flüchtlingsboot gesunken - 60 Asylsuchende ertrunken
Auch in der Weihnachtszeit bleiben die Türen für Schutzsuchende in Europa geschlossen. Deutsche und europäische Asylpolitiker handeln weitestgehend nach dem Motto des Herbergsbetreibers von Bethlehem: ‚Fenster und Türen verriegeln, es ist kein Platz mehr da.‘ - mit tödlichen Folgen. Am Samstagabend starben 60 Flüchtlinge zwischen der türkischen Mittelmeerküste und der griechischen Insel Rhodos. Schutzsuchende u.a. aus dem Irak und Afghanistan ertranken bei dem Versuch, das Territorium der Europäischen Union (EU) zu erreichen und Schutz zu finden. Aus der Sicht von PRO ASYL tragen die EU-Staaten eine zentrale Mitverantwortung für das tausendfache Sterben an den europäischen Außengrenzen.
Studie "Ehemalige Kindersoldaten in Deutschland" klagt Asylpraxis an
Ehemalige Kindersoldaten haben im deutschen Asylverfahren keine Chance. Zu diesem Ergebnis kommt die Studie "Ehemalige Kindersoldaten in Deutschland", die vom entwicklungspolitischen Kinderhilfswerk terre des hommes und dem Bundesfachverband Unbegleitete Minderjährige Flüchtlinge vorgestellt wurde. Die Studie stützt sich auf die Erfahrungen ehemaliger Kindersoldaten, die in Deutschland derzeit das Asylverfahren durchlaufen oder bereits durchlaufen haben. Dabei wird deutlich, dass das hiesige Asylrecht in keiner Weise auf die besondere Situation dieser Flüchtlingsgruppe eingeht.
Prominente unterstützen Forderung nach Bleiberecht für langjährig Geduldete
Zum bundesweiten Tag des Flüchtlings am 3. Oktober 2003 fordern zahlreiche prominente Persönlichkeiten des öffentlichen Lebens ein Bleiberecht für Geduldete. Im Aufruf "Wer lange hier lebt, muss bleiben dürfen" fordern sie angesichts der gegenwärtig laufenden Verhandlungen, im Vermittlungsausschusses eine Bleiberechtsregelung im Zuwanderungsgesetz zu verankern.
Entscheidungen in Deutschland zeigen Reformbedarf beim Asylgesetz
Die jüngste deutsche Entscheidungspraxis bei afghanischen und irakischen Asylsuchenden stößt auf entschiedene Kritik beim UN-Flüchtlingskommissariat (UNHCR). Bei den fast durchgängig negativen Entscheidungen kommt dabei auch die Rechtsauffassung zum Tragen, Verfolgung in den beiden Staaten finde schon deswegen nicht statt, da hierfür die notwendigen staatlichen Strukturen fehlten. Schutzsuchende aus dem Irak und Afghanistan werden deshalb zunehmend auch nach dem Grundsatz abgelehnt: "Wo kein Staat, da keine Verfolgung".
Toleranz und Wut wegen der Brandanschläge und der Asyldebatte der 90er Jahre
Anlässlich des zehnten Jahrestages des fremdenfeindlich motivierten Brandanschlages auf ihr Haus in Solingen ruft die Familie Genc ihre Mitbürger zu Toleranz und Respekt auf. Die Schmerzen nach dem Verlust von fünf Angehörigen seien auch heute noch sehr groß, sagte die 60-jährige Mevlüde Genc am Mittwoch in Solingen. Die Bundestagsabgeordnete Petra Pau (PDS) machte in einer Pressemitteilung die Asyldebatte für die Serie rechter Anschläge Anfang der 90er Jahre verantwortlich: "Ausgelöst wurden die Brand- und Mordanschläge durch die Asyldiskussion, in der auf übelste Weise Flüchtlinge nicht als schutzsuchende Menschen, sondern als Schmarotzer des Reform der Sozialsystems dargestellt wurden. Bezeichnend ist dabei, dass die Reaktion der offiziellen Politik nicht ein entschiedenes Eintreten für den Schutz für Flüchtlinge und für die Rechte ausländischer Mitbürgerinnen und Mitbürger war, sondern vielmehr die faktische Abschaffung eines Grundrechts durch den berüchtigten Asylkompromiss von 1993. Die Mörder und Brandstifter konnten sich bestätigt fühlen."
CD-ROM dokumentiert Folgen von 10 Jahren Bundesdeutscher Flüchtlingspolitik
Die Antirassistische Initiative Berlin (ARI) bringt in 10. Auflage eine aktuelle Bilanz der bundesdeutschen Flüchtlingspolitik von 1992 bis 2002 heraus. Die Chronologie umfaßt Todesfälle und Verletzungen bei Grenzüberquerungen; Selbsttötungen, Selbsttötungsversuche und Verletzungen von Flüchtlingen aus Angst und auf der Flucht vor Abschiebungen; Todesfälle und Verletzungen vor, während und nach Abschiebungen.
Asylverfahren unter Mißachtung völkerrechtlicher Standards
Bei dem Treffen der Justiz- und Innenminister der Europäischen Union am Donnerstag und Freitag in Brüssel sollen sogenannte "Leitlinien für künftige Mindeststandards bei den Asylverfahren" beschlossen werden. Nach Angaben von Pro Asyl würden diese Leitlinien die völkerrechtlichen Standards für ein faires Asylverfahren "weit unterschreiten". Im Gegensatz zum ursprünglichen Vorschlag der EU-Kommission wollen die Fachminister beispielweise darauf verzichten, eine persönliche Anhörung der Asylsuchenden durch qualifiziertes Personal verbindlich vorzuschreiben. Ein solcher Rechtsanspruch entspricht aber den Mindestanforderungen des internationalen Flüchtlingsrechts, so Pro Asyl. Jeder Mitgliedstaat könnte nach seiner Facon seine restriktiven Sonderverfahren beibehalten. Die Verabschiedung der Leitlinien erfordert einen einstimmigen Beschluss.