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Arbeitsrecht: Einseitige Änderungen von Arbeitsbedingungen
Sowohl Arbeitgeber als auch Arbeitnehmer müssen sich grundsätzlich an die im Arbeitsvertrag getroffenen Vereinbarungen halten. Nicht selten kommt es jedoch vor, dass der Arbeitgeber gezwungen ist, von einer der vereinbarten Arbeitsbedingungen abzurücken. Im Rahmen des Direktionsrechtes ist der Arbeitgeber befugt, die im Arbeitsvertrag beschriebenen Leistungspflichten nach Art, Ort und Zeit zu konkretisieren. Dieses Recht ist jedoch nicht grenzenlos. Die Reichweite des Direktionsrechtes bestimmt sich dabei u.a. nach den Vereinbarungen im Arbeitsvertrag. Hat sich der Arbeitgeber z.B. wirksam die einseitige Änderung von Arbeitsbedingungen vorbehalten, ist eine Änderungskündigung nicht erforderlich, wenn die gewünschte Änderung hiervon noch gedeckt ist. Eine Änderungskündigung wird immer dann erforderlich, wenn das Direktionsrecht oder auch Weisungsrecht des Arbeitgebers nicht ausreicht, einseitig die gewünschte Änderung herbei zu führen.
Arbeitsrecht in Bangladeschs Textilfabriken
Bereits mehr als eine Million Menschen haben die Petition unterzeichnet, die Handelsfirmen auffordert das verbindliche bangladeschische Brand- und Gebäudeschutzabkommen zu unterzeichnen. „Menschen weltweit haben eine klare Nachricht an Markenfirmen wie C&A, KIK, H&M, Mango, Primark, GAP, Benetton, JC Penney und Wal-Mart geschickt, die ihre Kleidung in Bangladesch fertigen lassen“, so Frauke Banse von der Kampagne für Saubere Kleidung. „Wir fordern unverzügliche und verbindliche Maßnahmen für eine nachhaltige Verbesserung der Sicherheitsstandards, um eine weitere Tragödie wie die von Rana Plaza zu verhindern.“
Arbeitsrecht: Urlaubsanspruch trotz langer Krankheit
Wer auf der Arbeit langfristig ausfällt, muss anschließend nicht auf bezahlten Jahresurlaub verzichten. Für den Urlaubsantrag gilt zudem eine besondere Frist. Krankheitstage zählen für den Urlaubsanspruch genauso wie Arbeitstage. „Das ist auch so, wenn der Arbeitnehmer ein ganzes Urlaubsjahr krank war“, sagt Julia Nill von der Karlsruher Beratungsstelle der Unabhängigen Patientenberatung Deutschland (UPD). Nach der neuesten Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts (Aktenzeichen 9 AZR 353/10) müsse der Urlaub aber spätestens 15 Monate nach Ende des Kalenderjahrs genommen werden. Urlaubsansprüche aus dem Jahr 2012 zum Beispiel verfallen bei Langzeitkranken also erst nach dem 31. März 2014.
Arbeitsrecht: Überstunden im Arbeitsvertrag lt. Arbeitsgesetz
„Geleistete Überstunden und Mehrarbeit sind in der monatlichen Vergütung enthalten/mit dieser abgegolten“ ODER „Mehrarbeit und Überstunden werden nicht gesondert vergütet“ ODER „Für Über- und Mehrarbeit gibt es keine weitergehende Vergütung“. Solchen oder ähnlichen Klauseln zu Mehrarbeit und Überstunden finden sich regelmäßig in aktuellen Arbeitsverträgen. Das Bundesarbeitsgericht (BAG) hat in seinem Urteil vom 22. Februar 2012, 5 AZR 765/10, diesen Klauseln wegen deren Intransparenz nach § 307 Abs. 1 Satz 2 BGB eine deutliche Absage erteilt und in seiner Begründung ein für die Praxis endlich wieder sehr brauchbares Urteil gefällt. Wenn die Vergütung für Überstunden im Arbeitsvertrag nicht (für den Arbeitnehmer) hinreichend konkret geregelt ist, müssen Arbeitgeber nach § 612 BGB die Stunden vergüten, wenn diese den Umständen nach nur gegen eine Vergütung zu erwarten ist (wofür die Höhe des vereinbarten Bruttoentgelts maßgeblich) und zwar bis zu 3 Jahren für die Vergangenheit, also in 2012 zurück bis in das Jahr 2009.
Arbeitsrecht: EuGH Urteil enttäuscht
„Das Urteil der 2. Kammer des Europäischen Gerichtshofs vom 26.1.2012 zur Zulässigkeit von Kettenarbeitsverträgen kann nur rundherum als enttäuschend bezeichnet werden“, erklärte Hartwig Schröder, Justiziar der GEW Hessen, in einer ersten Stellungnahme zu dem Luxemburger Urteil. Mit dem Vorlagebeschluss vom 17.11.2010 hatte das Bundesarbeitsgericht (BAG) dem EuGH die Frage vorgelegt, ob in Bereichen, in denen ständig in erheblichem Umfang Vertretungsbedarf anfällt, eine Abdeckung dieses Bedarfs durch wiederholte befristete Arbeitsverträge mit EU-Recht, das die missbräuchliche Verwendung des Instruments der befristeten Arbeitsverträge verbietet, vereinbar ist. Das BAG hatte in den vergangenen Jahrzehnten in ständiger Rechtsprechung entschieden, dass auch wiederholte Befristungen zulässig sind, wenn für den einzelnen befristeten Arbeitsvertrag ein sachlicher Grund gegeben sei. Zuletzt waren den BAG-Richtern jedoch erkennbar Zweifel gekommen, ob diese Rechtsprechung mit vorrangigem EU-Recht in Übereinstimmung zu bringen sei. Die Zweifel waren im Vorlagebeschluss relativ deutlich formuliert.
Whistleblower: Schutz noch unzureichend
Whistleblower-Netzwerk e.V. hat sich in einer ausführlichen Stellungnahme mit den aktuellen Vorschlägen der Bundestagsfraktion Bündnis90/Die Grünen zum gesetzlichen Whistleblowerschutz beschäftigt und fordert Nachbesserungen. Das Netzwerk macht seine Kritik vor allem daran fest, dass der Vorschlag zwar positive Ansätze enthalte, letztlich denjenigen, die Missstände am Arbeitsplatz vermuten, aber keine planbare und sichere Alternative zum „Melden statt Wegschauen“ bietet.
Chefarzt Mobbing: Oberarzt klagt am LAG Hamm auf Schadensersatz
Am 18.11.2011, 09:00 Uhr, wird vor dem Landesarbeitsgericht (LAG) Hamm der Mobbing-Rechtsstreit (AZ: 11 Sa 722/10) zwischen zwei Medizinern fortgesetzt, der bereits deutschlandweit für Aufmerksamkeit gesorgt hat. Ein Oberarzt, der im St.-Marien-Hospital in Lünen angestellt ist, verklagt seinen ehemaligen Vorgesetzten, den Chefarzt, auf Schadensersatz und Schmerzensgeld in einer Gesamthöhe von ca. einer halben Million Euro. Über den Sachverhalt dieses Falles habe ich in den ersten beiden Teilen meines Artikels zum Urteil des Bundesarbeitsgerichts (BAG) vom 25.10.2007 (AZ: 8 AZR 593/06) berichtet.
Arbeitsrecht: Bonus - Versprechen für die Zukunft
In Krisenzeiten müssen auch Investmentbanker um ihre Bonuszahlungen fürchten. Denn der Arbeitgeber kann bei einem miserablen Geschäftsergebnis die bis auf weiteres versprochenen Boni deutlich kürzen, entschied im das Bundesarbeitsgericht (BAG) in Erfurt in einem am Donnerstag, 13.10.2011, bekanntgegebenen Urteil vom Vortag (AZ.: 10 AZR 756/10).
Arbeitsrecht: BAG schützt letzten Lohn vor der Pleite
Das Bundesarbeitsgericht (BAG) hat Arbeitnehmern eines Pleitebetriebs ihre letzten Lohnzahlungen weitgehend gesichert. Noch vor der Insolvenz nachgezahlte Löhne muss der Arbeitnehmer nur wieder herausgeben, wenn der definitiv wusste, dass seine Firma eigentlich gar nicht mehr zahlen konnte, urteilte das BAG am Donnerstag, 06.10.2011, in Erfurt (AZ: 6 AZR 262/10).
Arbeitsrecht: Krankengeld auch nach Krankschreibung am letzten Arbeitstag
Gekündigte oder befristet beschäftigte Arbeitnehmer, die am letzten Tag ihres Arbeitsverhältnisses krankgeschrieben werden, sollen nicht mehr in ein soziales Loch fallen. Die Krankenkasse muss Krankengeld bezahlen, heißt es in einem am Mittwoch, 14.09.2011, schriftlich veröffentlichten Urteil des Landessozialgerichts (LSG) Nordrhein-Westfalen in Essen (AZ: L 16 KR 73/10).
Arzthelferinnen müssen beim Wechsel des Chefs um Job fürchten
Mitarbeiterinnen in Arztpraxen müssen bei einem Wechsel des Chefs um ihren Job fürchten. Denn diese gehen nicht wie sonst üblich automatisch auf den Nachfolger über, heißt es in einem kürzlich schriftlich veröffentlichten Urteil des Bundesarbeitsgerichts (BAG) in Erfurt (AZ: 8 AZR 107/10). Grund ist die wesentliche Bedeutung des Arztes für seine Praxis. Offen bleibt, ob diese Rechtsprechung auch auf andere Freiberufler übertragbar ist.
Mediation gescheitert | Opfer klagt auf halbe Million Euro Schadensersatz
Beim Landesarbeitsgericht (LAG) Hamm ist unter dem Aktenzeichen 11 Sa 722/10 ein Mobbing-Rechtsstreit anhängig. Ein Oberarzt, der im St.-Marien-Hospital in Lünen angestellt ist, verklagt seinen ehemaligen Vorgesetzten, den Chefarzt, auf Schadenersatz in Höhe von rund einer halben Million Euro. Über den Sachverhalt dieses Falles habe ich im ersten Teil meines Artikels zum Urteil des BAG vom 25.10.2007 (AZ: 8 AZR 593/06) berichtet.
BAG Erfurt - 2 AZR 544/08
Gerichtliche "Vergleiche" werden allgemein positiv gesehen. Schließlich einigen sich bei einem Vergleich die beiden Parteien eines Rechtsstreits vor Gericht auf einen Kompromiss. Was soll daran schlecht sein? Was viele nicht wissen: Der eigene Rechtsanwalt verdient bei einem Vergleich vor Gericht unter Umständen mehr an dem Verfahren, als wenn er sich für seinen Mandanten einsetzt und das Verfahren gewinnt. Und: Auch für einen Richter bietet ein Vergleich Verteile gegenüber einem klaren Urteil zugunsten einer Partei. Bei einem Vergleich können die teilweise chronisch überlasteten Richter nämlich ein relativ kurzes Urteil schreiben, was Arbeitszeit spart. So arbeiten die eigenen Rechtsanwälte und Richter oftmals Hand in Hand und die Anwälte sogar zu Lasten ihrer eigenen Mandaten. Den gerichtlichen Vergleich verkaufen sie diesen dann auch noch als Erfolg, selbst wenn ein Obsiegen vor Gericht naheliegen würde. Recht haben und Recht bekommen sind vor deutschen Gerichten nunmal zwei paar Schuhe.
DGB will mit Regierung und Arbeitgebern über Arbeitsrecht verhandeln
Im Bemühen um eine "Vereinfachung" des deutschen Arbeitsrechts geht es einen Schritt voran. Der Deutsche Gewerkschaftsbund (DGB) bot den Arbeitgebern an, Gespräche über ein gemeinsames Konzept für ein einheitliches Arbeitsgesetzbuch aufzunehmen. Das geht aus einem internen Rundschreiben des DGB-Bundesvorstands hervor, wie das "Handelsblatt" berichtet. Damit hat eine von Arbeitsminister Olaf Scholz (SPD) kürzlich gestartete Initiative für ein neues Arbeitsvertragsgesetz die erste Hürde genommen.
Kopftuch kein Kündigungsgrund für Verkäuferinnen
Muslimischen Verkäuferinnen darf in Deutschland nicht gekündigt werden, nur weil sie mit Kopftuch hinter der Ladentheke bedienen. Das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe bestätigte in einem am Donnerstag veröffentlichten Beschluss eine entsprechende Grundsatzentscheidung des Bundesarbeitsgerichts in Erfurt vom Oktober 2002. Die Karlsruher Richter verwarfen damit die Verfassungsbeschwerde eines Kaufhauses aus dem osthessischen Schlüchtern, das einer 32-jährigen Türkin gekündigt hatte, weil sie sich weigerte, ohne Kopftuch zu verkaufen.
Die Frage nach Schwangerschaft bei der Einstellung ist unzulässig
Schwangerschaften dürfen nach einem Urteil des Bundesarbeitsgerichts (BAG) beim Abschluss eines Arbeitsvertrages verschwiegen werden. Die Richter begründeten ihr am Donnerstag in Erfurt verkündetes Urteil damit, dass eine entsprechende Frage unzulässig ist. Sie enthalte eine verbotene Diskriminierung wegen des Geschlechts. Die Revision einer sächsischen Wäscherei, die sich auf eine arglistige Täuschung berufen und den Arbeitsvertrag als nichtig ansah, war damit erfolglos (2 AZR 621/01).
Entlassene Continental-Arbeiter aus Mexiko kommen nach Deutschland
Deutschlands führender Reifenkonzern Continental schloss im Dezember vergangenen Jahres nach längeren Auseinandersetzungen mit der Gewerkschaft sein Werk in El Salto/Mexiko und entließ 1164 Arbeiter. Eine Delegation entlassener Arbeiter besucht vom 24. bis 30. Mai Deutschland. Sie werden mit Vertretern des Auswärtigen Amtes, des Bundeswirtschaftsministeriums sowie der deutschen Gewerkschaften zusammentreffen und diese bitten, sich für den Schutz ihrer Arbeitsrechte einzusetzen. Die Delegation will außerdem bei der Aktionärsversammlung der Continental AG am 29. Mai in Hannover ihre Kritik zum Ausdruck bringen.
Gesetzentwurf gegen Schwarzarbeit beschlossen
Am 19. Dezember 2001 wurde im Bundeskabinetzt der Gesetzentwurf zur Erleichterung der Bekämpfung von illegaler Beschäftigung und Schwarzarbeit beschlossen. Darin heißt es: "Illegale Beschäftigung und Leistungsmissbrauch schädigen im erheblichen Maße die Volkswirtschaft. Durch den unfairen Wettbewerb werden viele Unternehmen in ihrer Existenz bedroht. Sie können im Preiskampf gegen die oft erheblich preiswerteren illegalen Anbieter nicht bestehen. Hierbei ist insbesondere das Baugewerbe betroffen."