DIE Internet-Zeitung
Private Anbieter sehen Konkurrenz - Bundesanstalt für Arbeit will im Dezember eigene Online-Jobbörse starten

Bundesanstalt für Arbeit Rückschau

Am

Die Bundesanstalt für Arbeit will am 1. Dezember ihren virtuellen Arbeitsmarkt starten. Gegen dieses Projekt laufen die vier führenden Jobportale Deutschlands Sturm. Jobscout 24, Jobpilot, Monster Deutschland und Stepstone sehen sich in ihrer Existenz gefährdet, berichtet der Kontakter. Der Wettbewerb der Jobbörsen in Deutschland lief bisher gut?, sagt Rolf Baumann, Vorstand von Stepstone gegenüber dem Kontakter, jetzt käme das Arbeitsamt und mache den Markt kaputt. Mit einem Gegenkonzept werden die vier Anbieter nach Kontakter-Informationen am 14. November an die Öffentlichkeit gehen. Ihre Forderung: Das Arbeitsamt berät und leitet Arbeit Suchende an die privaten `Online-Jobbörsen `_ weiter. Eine solche Kooperation zwischen der Bundesanstalt für Arbeit und den kommerziellen Jobbörsen würde die Steuerzahler um 54 Mio. Euro entlasten, heißt es dazu bei Jobpilot.


Die Bundesanstalt für Arbeit will den Start ihres virtuellen Arbeitsmarktes ab Januar 2004 mit einer rund 20 Mio. Euro teuren Kampagne begleiten.

Am 03-11-2003

GEW

Keine Lösung des Ausbildungsproblems junger Menschen sieht die Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft (GEW) in der heute vorgestellten Zwischenbilanz des "Nationalen Paktes für Ausbildung und Fachkräftenachwuchs in Deutschland". "Da hilft kein Pakt, da helfen nur betriebliche Ausbildungsplätze. Die GEW schlägt ergänzend zu den Paktmaßnahmen ein Vier-Punkte-Programm zur Verbesserung der Ausbildungsreife vor", sagte GEW-Vorsitzende Eva-Maria Stange in Reaktion auf die Zwischenbilanz in Frankfurt a.M..

Als Bausteine ihres Konzeptes nannte sie die Reform der Berufsausbildungsvorbereitung, den Ausbau des Stütz- und Förderangebotes an Berufsbildenden Schulen, die Stärkung des Weiterbildungsbereiches und ein Umsteuern der Bundesagentur für Arbeit (BA). Die BA solle ihr Hauptaugenmerk wieder auf die Förderung lernschwächerer junger Menschen richten, die kaum Chancen haben, den Berufseinstieg zu schaffen. "Alle Maßnahmen können jedoch das Problem fehlender betrieblicher Ausbildungsplätze nicht lösen. Die Wirtschaft muss ihrer gesellschaftlichen Pflicht, für eine qualifizierte berufliche Ausbildung der Jugendlichen Verantwortung zu übernehmen, wieder in ausreichendem Maß nachkommen", betonte Stange. 23.000 Jugendliche hätten keine Ausbildungsplatz. Dem ständen lediglich 6.000 offene Stellen gegenüber. Nicht berücksichtigt seien in dieser Rechnung rund 150.000 junge Menschen, die beispielsweise in "Warteschleifen geparkt" sind.

Am 15-02-2005

Zur Sozialhilfe drängen?

Die Bundesagentur für Arbeit (BA) grenzt nach Ansicht des Behindertenbeauftragten der Bundesregierung, Karl-Hermann Haack (SPD), systematisch Behinderte aus. Das jahrelang erfolgreiche Bemühen der rot-grünen Koalition, Behinderten Jobs zu erschließen, werde durch die Politik der BA "in das Gegenteil verkehrt", zitiert das Nachrichtenmagazin "Der Spiegel" aus einem Brief Haacks an den BA-Vorstandschef Frank-Jürgen Weise. Obwohl die BA gesetzlich verpflichtet sei, sich für die Eingliederung Behinderter einzusetzen, heiße es in BA-Papieren, für "diese Kunden" sei es "nicht sinnvoll", integrationsfördernde Schritte zu unternehmen.

Haack bemängelt, dem Anschein nach sollen Menschen mit Behinderungen in die Sozialhilfe gedrängt werden, für die die Kommunen und nicht die BA aufkommen muss. Verheerend wirke sich nach Einschätzung Haacks für Behinderte die "Hartz IV"-Reform aus. Weder Kommunen noch die neu gegründeten Arbeitsgemeinschaften verfügten über Fachleute, um die rund 195.000 schwer Behinderten einzugliedern.

Am 07-03-2005

"Selbstverwaltung"

Die öffentliche Hand sollte sich nach Ansicht von Arbeitgeberpräsident Dieter Hundt aus der Bundesagentur für Arbeit (BA) zurückziehen. "Die Arbeitslosenversicherung sollte als Einrichtung der Selbstverwaltung von Arbeitgeberverbänden und Gewerkschaften geführt werden", sagte Hundt dem Düsseldorfer "Handelsblatt". Er wünsche sich, dass die künftige Regierung dazu nach der Bundestagswahl zügig einen Gesetzentwurf vorlege. Im gleichen Zuge könne dann auch der Bundeszuschuss zum BA-Haushalt abgeschafft werden.

Derzeit gehören dem BA-Verwaltungsrat je sieben Vertreter von Arbeitgebern, Gewerkschaften sowie von Bund, Ländern und Kommunen an. "Diese Konstellation hat einen wesentlichen Anteil daran, dass sich die Bundesagentur in der Vergangenheit so wenig auf ihre Kernaufgaben konzentrieren konnte", sagte Hundt. Denn dabei würden zu oft Belange der Beitragszahler mit politischen Interessen vermengt. Zu den Interessen von Arbeitgebern oder Gewerkschaften äußerte er sich nicht kritisch.

Der arbeitsmarktpolitische Sprecher der SPD-Fraktion, Klaus Brandner, wies den Vorstoß zurück. Offenbar wollten die Arbeitgeber eine "politische Gemengelage nutzen, um sich bei der BA einer arbeitsmarktpolitischen Gesamtverantwortung zu entledigen", sagte Brandner dem Blatt.

Am 02-08-2005

Spezialisten

Das Nürnberger Institut für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung (IAB) hat die Personalpolitik deutscher Unternehmen scharf kritisiert. IAB-Chefin Jutta Allmendinger sagte der "Berliner Zeitung": "Viele Personalverantwortliche treiben einen gewissen Jugendkult." Es gebe derzeit genug junge Akademiker und Lehrstellenbewerber. Viele Betriebe glaubten deshalb, auf die Erfahrung von älteren Arbeitnehmern über 50 verzichten zu können.

"Noch mag das gut gehen. Aber mit Blick auf den absehbaren Fachkräftemangel ist diese Entwicklung fatal", sagte Allmendinger. Sie ergänzte: "Spätestens in zehn Jahren werden in Deutschland an allen Ecken und Enden Spezialisten fehlen."

Das IAB ist der wissenschaftliche Arm der Bundesagentur für Arbeit. Die Nürnberger Behörde bemüht sich seit geraumer Zeit, die Job-Chancen älterer Beschäftigter und Arbeitsloser zu erhöhen.

Am 03-11-2005

Nur für Bundesbehörden

Am 1. Januar ist das Gesetz zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (Informationsfreiheitsgesetz - IFG) in Kraft getreten. Damit erhält jeder ein Recht auf freien Zugang zu amtlichen Informationen der öffentlichen Stellen des Bundes. Dazu gehören neben den Ministerien unter anderem auch die Bundesagentur für Arbeit, die Deutsche Rentenversicherung und die bundesunmittelbaren Krankenkassen und Unfallversicherungsträger. Der Anspruch auf Informationszugang umfasst alle Aufzeichnungen, die amtlichen Zwecken dienen, also sowohl Schriftstücke als auch Daten, die in Computersystemen gespeichert sind.

"Der Anspruch auf Informationszugang stärkt die Rechte der Bürgerinnen und Bürger und macht staatliches Handeln transparenter", sagte der Bundesdatenschutz- und Informationsfreiheitsbeauftragte Peter Schaar. Das Informationszugangsrecht biete zugleich der Verwaltung Möglichkeiten zur Verbesserung ihrer Bürgernähe und zur Modernisierung ihrer Arbeitsabläufe. Verschiedene Verbände hatten seit längerem ein Informationsfreiheitsgesetz gefordert. Journalisten und Wissenschaftlern kann es beispielsweise die Arbeit erleichtern. Auch die Anti-Korruptions-Organisation Transparency International forderte ein solches Gesetz. Die dadurch mögliche öffentliche Kontrolle sei ein wirksames Mittel gegen Bestechung.

Der Zugang kann durch Akteneinsicht bei der Behörde, Übersendung von Aktenauszügen als Kopie oder mündliche oder schriftliche Auskunft gewährt werden. Es reicht ein formloser Antrag bei der Behörde, die über die begehrte Information verfügt. Die gewünschten Informationen sind dem Antragsteller so schnell wie möglich, auf jeden Fall aber innerhalb von vier Wochen zugänglich zu machen. Hierfür können die Behörden Kosten berechnen, die je nach Aufwand maximal 500 Euro betragen können. Einfache Auskunftsbegehren sind dagegen kostenlos.

Nur in Ausnahmefällen darf der Informationszugang ganz oder teilweise verweigert werden, etwa zum Schutz besonderer öffentlicher Belange (z.B. der inneren und äußeren Sicherheit oder der Durchführung von Gerichts- und Ermittlungsverfahren), personenbezogener Daten, des geistigen Eigentums oder von Betriebs- und Geschäftsgeheimnissen. Werden die gewünschten Informationen verwehrt, muss die öffentliche Stelle dies begründen. Gegen ablehnende Entscheidungen sind Widerspruch und Klage möglich.

Die Behörden müssen Verzeichnisse der bei ihnen vorhandenen Informationen, Organisations- und Aktenpläne und andere geeignete Materialien in elektronischer Form allgemein zugänglich machen. Die Veröffentlichung erfolgt im allgemeinen im Rahmen der jeweiligen Web-Angebote. Das Bundesgesetz gilt allerdings nur für Bundesbehörden. Landes-Informationsfreiheitsgesetze gibt es bisher nur in wenigen Bundesländern.

Jeder kann sich an den Bundesbeauftragten für die Informationsfreiheit wenden, wenn er sein Recht auf Informationszugang nach dem neuen Gesetz als verletzt ansieht. Diese neue Funktion hat jetzt auch der Bundesbeauftragte für den Datenschutz inne.

Am 03-01-2006

"Zwei Wochen zu spät"

Arbeitslose müssen mit einer Sperrzeit beim Arbeitslosengeld rechnen, wenn sie sich auf ein Beschäftigungsangebot der Bundesagentur für Arbeit nicht unverzüglich bewerben oder ein Vorstellungsgespräch vereinbaren. Das hat das Hessische Landesozialgericht in einem am Mittwoch veröffentlichten Urteil entschieden.

Im vorliegenden Fall hatte ein 28-Jähriger gegen die Verhängung einer dreiwöchigen Sperrzeit, während der er kein Arbeitslosengeld erhielt, geklagt. Die Bundesagentur ging davon aus, dass der Mann ein Beschäftigungsangebot nicht angenommen hatte, nachdem er eine Bewerbung nicht nachweisen konnte.

Laut Zeugen hatte der junge Mann seine Bewerbung erst mindestens zwei Wochen, nachdem das Beschäftigungsangebot ihn erreicht hatte, abgeschickt. Dies war nach Meinung des Gerichts zu spät. Der Arbeitslose hätte sich sofort mit der ihm genannten Firma in Verbindung setzen müssen, entschieden die Darmstädter Richter. Die Verhängung einer Sperrzeit sei somit rechtens. (Aktenzeichen: AZ L 9 AL 46/04)

Am 26-07-2006

Halbierung von Jobverlusten

Der Präsident des deutschen Handwerks, Otto Kentzler, lobt im Gegensatz zu den meisten Wirtschaftsführern die Politik der großen Koalition. Bundeskanzlerin Angela Merkel (CDU) und Bundesarbeitsminister Franz Müntefering (SPD) seien sehr verlässlich, sagte Kentzler der "Süddeutschen Zeitung". Der Reformprozess habe begonnen. Als positive Beispiele für die Arbeit der großen Koalition nannte Kentzler die steuerliche Abzugsfähigkeit von Handwerkerrechnungen bis 600 Euro im Jahr und die Förderprogramme für energiesparende Maßnahmen in Wohnungen und Eigenheimen. "Wir rechnen in diesem Jahr mit mehr als einer Halbierung unserer Jobverluste - von 60.000 Stellen nach 140.000 im vergangenen Jahr. Das ist diesen Maßnahmen zu verdanken", sagte er.

Den Unmut anderer Wirtschaftsvertreter über die Regierung könne er gut verstehen, sagte Kentzler. Allerdings sei die Regierungsarbeit in Berlin äußerst kompliziert geworden. Beide Regierungsparteien hätten ideologisch sehr festgelegte Blöcke. So würden etwa bei der Arbeitsmarktpolitik Tabuthemen aufgestellt. "Der Kündigungsschutz sollte für Betriebe unter 20 Mitarbeiter entfallen. Und wir brauchen mehr betriebliche Bündnisse", sagte Kentzler.

Problematisch sei die Mehrwertsteuererhöhung zum 1. Januar 2007. Die geplante Anhebung von 14 auf 17 Prozent könne geringer ausfallen oder stärker zur Senkung der Arbeitskosten eingesetzt werden. Der Beitrag zur Arbeitslosenversicherung könne sofort von derzeit 6,5 auf 5,5 Prozent sinken, dank der Überschüsse der Bundesagentur für Arbeit, und später mindestens um weitere zwei Prozentpunkte

Am 07-08-2006

"Zumutbare Arbeit"

Der Einsatz deutscher Erntehelfer sorgt weiter für politischen Streit. Der Chef der Bundesagentur für Arbeit (BA), Frank-Jürgen Weise, forderte härtere Sanktionen gegen Arbeitslose, die einen Job als Erntehelfer verweigern. Der Vorstoß traf am Montag innerhalb der Unions-Bundtagsfraktion auf Zustimmung. Weise forderte: "Wer von vornherein die Erntearbeit ablehnt, obwohl er jung und gesund ist, sollte sofort zum Ein-Euro-Job einbestellt werden." Harte Sanktionen forderte der Behördenchef zudem "gegen Arbeitslose, die mutwillig die Ernte zerstören". Entsprechende Fälle habe es gegeben.

Der arbeitsmarktpolitische Sprecher der Unions-Fraktion, Ralf Brauksiepe, wertete Weises Forderung als "im Grundsatz richtig". Es stehe außer Frage, dass Ein-Euro-Jobs der Überprüfung der Arbeitsbereitschaft dienten. Jeder gesunde und arbeitsfähige Arbeitslose sei verpflichtet, seine "eigene Hilfsbedürftigkeit" zu minimieren oder zu beheben, wenn er die Möglichkeit dazu bekomme.

FDP-Generalsekretär Dirk Niebel sagte, Weise spreche zwar von "härterem Durchgreifen", lasse aber die "notwendige Konsequenz" vermissen. Wer vorn vornherein "zumutbare Arbeit" verweigere, verliere das "Anrecht auf Unterstützung der Allgemeinheit". So stehe es ohnehin im Gesetz.

Derweil wird auch über den Sinn und Zweck der Eckpunkteregelung gestritten, der zufolge Zehntausende deutsche Jobsuchende in die Erntearbeit vermittelt werden sollen. Weise sagte, das Ziel, in diesem Jahr zehn Prozent weniger Arbeitserlaubnisse für ausländische Erntehelfer auszustellen, sei erzielt worden. Derzeit könne jedoch noch nicht gesagt werden, ob es auch gelungen sei, zehn Prozent der Erntehelfer-Stellen mit inländischen Kräften zu besetzen.

Der Präsident des Deutschen Bauernverbandes (DBV), Gerd Sonnleitner, wertete dies als Scheitern der Regelung und forderte "die Freizügigkeit" osteuropäischer Erntehelfer. DBV-Fachreferent Burkhard Möller sagte, die Vorgaben gefährdeten die Ernteeinbringung, da nicht genügend Erntehelfer bereit stünden. Dadurch drohten Arbeitsplätze im "nachgeordneten Bereich" etwa bei der Sortierung und Vermarktung verloren zu gehen. Zudem hätten die Landwirte ohnehin kein großes Interesse an deutschen Saisonarbeitern.

Die "modifizierte Eckpunkteregelung" sieht eine Quote für deutsche Saisonarbeitskräfte vor: 2006 und 2007 sollen jeweils 32.500 Erntehelfer aus deutschen Arbeitslosen rekrutiert werden. Das entspricht zehn Prozent des für 2005 zugrunde gelegten Bedarfs von 325.000 Arbeitskräften.

Für die Jahre 2006 und 2007 ist die Zahl der Arbeitserlaubnisse für ausländische Erntehelfer jeweils auf maximal 90 Prozent des Basiswertes, also auf rund 292.000, gesenkt worden. Ein Betrieb, der zuvor zehn ausländische Saisonarbeitskräfte beschäftigte, darf nunmehr lediglich neun einstellen.

Eine BA-Sprecherin sagte, viele Betriebe hätten sich mit dieser Regelung zufrieden gegeben und verzichteten zugleich auf deutsche Erntehelfer. Ausdrückliches Ziel der "modifizierten Eckpunkteregelung" ist nach Angaben des Bundesarbeitsministeriums hingegen, mehr deutsche Jobsuchende anstelle der Arbeitskräfte aus Mittel- und Osteuropa zu vermitteln.

Die Neuregelung wurde von Arbeitgeberverbänden, Gewerkschaften und der BA beraten und beschlossen. Sie löste eine Ende 2005 ausgelaufene Bestimmung ab.

Bis Juli 2006 sind bundesweit 238.000 Zulassungen für ausländische Saisonarbeitnehmer erteilt worden, 11 Prozent weniger als im Vorjahreszeitraum.

Am 07-08-2006

Jobangebote

Die Bundesagentur für Arbeit muss möglicherweise schon bald allen so genannten Optionskommunen Zugang zu ihrer Datenbank mit freien Jobangeboten ermöglichen. Als erste der 69 Optionskommunen hat dies jetzt der Main-Kinzig-Kreis vor Gericht durchgesetzt, wie die Kommune am Donnerstag mitteilte. Die Bundesagentur hatte die Datenübermittlung unter Berufung auf Datenschutz und Geheimhaltung bislang abgelehnt.

Während der Landrat des Main-Kinzig-Kreises, Erich Pipa (SPD), von einem Präzedenzurteil sprach, betonte die Regionaldirektion Hessen der Bundesagentur, es sei eine Einzelfallentscheidung, gegen die man sich rechtliche Schritte vorbehalte. Bei den Optionskommunen handelt es sich um jene Städte und Landkreise, die Arbeitslosengeld-II-Bezieher selbst betreuen.

Am 10-08-2006

"Mitnahme- und Drehtüreffekte"

Der Bundesrechnungshof hat Bedenken gegen das Verfahren der privaten Arbeitsvermittlung per Gutschein. Die Rechnungsprüfer kritisierten in einem Bericht "Mitnahme- und Drehtüreffekte", berichtete die Düsseldorfer "Rheinische Post" vorab. Das Gutscheinverfahren habe zwar zur Gründung einer Vielzahl privater Arbeitsvermittlungen beigetragen, allerdings bisher keine wesentlich Entlastung auf dem Arbeitsmarkt gebracht.

Desweiteren hätten die Arbeitgeber dank der Gutscheine die Möglichkeit, sich auf Kosten der Beitragszahler von eigenen Aufgaben der Personalbeschaffung zu entlasten, schrieb die Zeitung weiter. Nach der aktuellen Regelung können sich Arbeitslose an einen privaten Vermittler wenden. Die Gebühr für eine erfolgreiche Vermittlung, die zwischen 1000 und 2000 Euro liegt, zahlt die Bundesagentur für Arbeit.

Die große Koalition hat das Verfahren um ein Jahr bis Ende 2007 verlängert. CDU-Arbeitsmarktexperte Ralf Brauksiepe verteidigte die Entscheidung. "Wir wollen kein Vermittlungsmonopol der Bundesagentur für Arbeit", sagte er dem Blatt. Im Laufe des nächsten Jahres solle das Verfahren erneut bewertet und dann über die Arbeitsmarktinstrumente insgesamt entschieden werden.

Am 24-10-2006

"Niedriger Januar-Wert"

Nach offiziellen Angaben ist die Erwerbslosigkeit im Januar wieder gestiegen. Wie die Bundesagentur für Arbeit (BA) am Mittwoch in Nürnberg mitteilte, waren im ersten Monat des Jahres 4,247 Millionen Menschen ohne Erwerbsarbeitsplatz, 239.000 mehr als im Dezember. Die offizielle Erwerbslosenquote stieg um 0,6 Prozentpunkte auf 10,2 Prozent. Dennoch wertete die Bundesagentur diese Zahl als Erfolg: Dies sei der niedrigste Januar-Wert seit fünf Jahren, hieß es aus Nürnberg - bezogen auf die offizielle Statistik. Mildes Wetter und eine gute konjunkturelle Lage hätten dazu geführt, dass die Arbeitslosigkeit nicht stärker angestiegen sei, so die BA.

Im Jahresvergleich sank die offizielle Arbeitslosenzahl deutlich um mehr als 760.000. Gravierend sind weiterhin die Unterschiedes zwischen Ost und West: Während in den alten Bundesländern rund acht Prozent der Erwerbsfähigen als Arbeitslose registriert waren, betrug die Quote im Osten knapp 17 Prozent.

In weiten Teilen Vorpommerns, Brandenburgs, Sachsen-Anhalts und Thüringens war gut jeder vierte ohne Arbeit, obwohl bereits Hunderttausende jüngere Arbeitssuchende aus diesen Regionen abgewandert sind. In Baden-Württemberg und Bayern waren dagegen nur jede 17. beziehungsweise jeder 15. ohne Erwerbsjob.

"Die erfreuliche Aufwärtsentwicklung am Arbeitsmarkt ist kein Grund zur Entwarnung", meint Annelie Buntenbach, Vorstandsmitglied des DGB. Die Arbeitslosenzahl habe gerade einmal den Stand der 90er Jahre erreicht. Zudem sei der wirtschaftliche Aufschwung an den Langzeitarbeitslosen weitgehend vorbei gegangen, so Buntenbach am Mittwoch in Berlin.

Politiker und befragte Ökonomen beharrten indes darauf, den Reformkurs am Arbeitsmarkt fortzusetzen. "Dann werden sich auch für jene Arbeitssuchenden wieder Perspektiven eröffnen, die vom bisherigen Aufschwung noch nicht profitieren", sagte CSU-Landesgruppen-Chef Peter Ramsauer.

Unteschiede bestehen in der Vorstellung, welcher Art die Reformen sein sollen. "Abbau der Bürokratie", die vor allem den Mittelstand belaste, verlangte CDU-Wirtschaftsexperte Matthias Wissmann. SPD-Generalsekretär Hubertus Heil verwies auf den Vorstoß seiner Partei zum Mindestlohn. Dieser Weg sei richtig, denn die Menschen müssten nicht nur eine Arbeitsstelle haben, sie müssen von dieser Arbeit auch leben können, so der SPD-Funktionär.

Am 31-01-2007

Soldat im Urlaub

Hartz-IV-Empfänger dürfen nicht nur Schrottautos fahren: Das Bundessozialgericht (BSG) in Kassel entschied am 6. September, dass Autos bis zu einem Verkehrswert von 7500 Euro als angemessen gelten müssen. Der Besitz eines solchen Fahrzeugs stehe der Bewilligung von Arbeitslosengeld II nicht entgegen. Nur der Anteil des Werts, der über diesem Freibetrag liege, sei bei der Bedürftigkeitsprüfung als Vermögen anzurechnen. Die Bundesagentur für Arbeit hatte die Grenze bislang bei 5000 Euro gezogen

Geklagt hatte ein 49-jähriger Reservesoldat der Bundeswehr aus Speyer, der im Frühjahr 2005 zwischen zwei Auslandseinsätzen für anderthalb Monate Arbeitslosengeld II beantragt hatte. Die zuständige Arbeitsgemeinschaft (ARGE) Deutsche Weinstraße lehnte das ab und verwies dabei unter anderem auf den damals vier Jahre alten Seat Leon des Klägers. Das Auto habe einen Wert von 9600 Euro und sei damit unangemessen. Der Mann könne stattdessen auch Bus und Bahn benutzen.

Anders als die Vorinstanzen gaben Deutschlands oberste Sozialrichter der Klage des Hauptfeldwebels statt. Bei der Festlegung der Angemessenheitsgrenze orientierten sie sich an den Vorgaben für die Integration behinderter Menschen ins Arbeitsleben: Danach sind 9500 Euro nötig, um ein Auto für die Fahrt zur Arbeit zu erwerben. Das könne man auf die Grundsicherung nach dem Hartz-IV-Gesetz übertragen.

Allerdings sei dieser Betrag etwas abzusenken, weil der Lebensstandard von Arbeitslosengeld-II-Empfängern nach dem Willen des Gesetzgebers nur dem der unteren 20 Prozent der Gesellschaft entsprechen soll.

Das Urteil war die erste Entscheidung des neu geschaffenen 14. Senats des Bundessozialgerichts, der wegen der wachsenden Zahl der Hartz-IV-Verfahren zum 1. Juli zusätzlich eingerichtet worden war. In den ersten acht Monaten dieses Jahres sind bei dem Kasseler Gericht bereits 175 Rechtsstreits rund um das Arbeitslosengeld II eingegangen. Das sind mehr als doppelt so viele wie im gleichen Zeitraum des Vorjahrs. (Az.: B 14/7b AS 66/06 R)

Am 06-09-2007

Bei zwei Ämtern vorsprechen

Auf die Empfänger von "Hartz IV" kommt ab Januar möglicherweise zusätzliche Bürokratie zu. Die Bundesagentur für Arbeit (BA) bereitet sich laut einem Bericht des Berliner "Tagesspiegels" intern darauf vor, die Zusammenarbeit in den Arbeitsgemeinschaften zu kündigen, in denen die BA und viele Kommunen derzeit noch gemeinsam die Leistungsempfänger betreuen. Ohne die Arbeitsgemeinschaften müssten die "Hartz"-Bezieher künftig bei zwei Ämtern vorsprechen, wenn sie Leistungen beantragen wollen.

Die Tageszeitung beruft sich auf eine interne Weisung, die Ende Juli an alle Regionaldirektionen der BA verschickt worden sei. Hintergrund sei offenbar ein bevorstehendes Urteil des Bundesverfassungsgerichts über die Zulässigkeit der gemeinsamen Aufgabenwahrnehmung von BA und Kommune.

Sollte das Verfassungsgericht die bisherige Organisation verwerfen, werde die BA alle Verträge kündigen, heißt es in dem Bericht weiter. Ein Sprecher der BA versicherte gegenüber der Zeitung, es gehe in dem Papier aktuell lediglich um etwa zehn Kommunen, in denen die gemeinsame Aufgabenwahrnehmung bereits gekündigt sei. Nach Ansicht von Insidern sei die Anweisung aber an alle Regionaldirektionen versandt worden und werde seitdem kontinuierlich erweitert, hieß es in dem Bericht.

Die Verfassungsrichter prüfen zurzeit, ob die "Hartz IV"-Arbeitsgemeinschaften mit den Grundsätzen des Föderalismus vereinbar sind. Im Oktober wird das Urteil erwartet. Sollte die heutige Organisation verfassungswidrig sein, müsste das System neu organisiert werden. "Darauf bereiten wir uns natürlich vor", bestätigte eine BA-Sprecherin.

Am 10-09-2007

Organisatorische Umsetzung

Das Bundesverfassungsgericht will noch in diesem Jahr erstmals über eine Verfassungsklage zur Arbeitsmarktreform "Hartz IV" entscheiden. Gerichtssprecherin Dietlind Weinland sagte am 30. Oktober in Karlsruhe, das Urteil über die Verfassungsbeschwerde von elf Landkreisen zur organisatorischen Umsetzung von "Hartz IV" werde "voraussichtlich Ende dieses Jahres verkündet". In dem Verfahren geht es nicht um die Höhe oder den Umfang der Leistungen für Arbeitssuchende, sondern um die Regelung von Zuständigkeiten. Betroffen sei "das organisatorische Herzstück" des Gesetzes, sagte der Berichterstatter in dem Verfahren, Verfassungsrichter Rudolf Mellinghoff, im Mai in der mündlichen Verhandlung.

Die klagenden elf Landkreise rügen eine Verletzung der kommunalen Selbstverwaltungsgarantie. Sie kritisieren, dass ihnen der Bund die Zuständigkeit für einzelne "Hartz IV"-Leistungen übertragen hat, ohne für einen vollständigen finanziellen Ausgleich zu sorgen. Die Kommunen sind für Unterkunft und Heizung, Bekleidung sowie für Betreuungsleistungen für Hilfsbedürftige zuständig.

Indem der Bundesgesetzgeber den Kreisen einzelne Leistungen zugewiesen habe, habe er "unzulässig auf die kommunale Ebene durchgegriffen", heißt es in der Verfassungsbeschwerde. Die Kommunen beanstanden zudem, dass sie Arbeitsgemeinschaften mit der Bundesagentur für Arbeit bilden mussten. Hierdurch sei eine "unzulässige Mischverwaltung" entstanden. Die Bundesregierung hatte in Karlsruhe die Reform und deren Umsetzung verteidigt.

Am 30-10-2007

Die letzten drei Monate

Bei der Pleite eines Unternehmens dürfen die Beschäftigten nicht dafür bestraft werden, dass sie ihre Arbeitsplätze zuvor per Lohnverzicht zu retten versucht haben. Nach einem Urteil des Bundessozialgerichts (BSG) vom Mittwoch (4. März) muss die Arbeitsagentur das Insolvenzgeld so berechnen, als hätte es nie einen Sanierungstarifvertrag gegeben. Ein solcher Tarifvertrag könne von der Gewerkschaft angesichts der drohenden Insolvenz auch mit Wirkung für die Vergangenheit gekündigt werden. Insolvenzgeld bekommen Arbeitnehmer für die letzten drei Monate vor der Insolvenzanmeldung. Er ersetzt den Nettolohn, der den Beschäftigten für diese Zeit zugestanden hätte, aber wegen der Pleite des Arbeitgebers nicht mehr ausgezahlt wurde. Lohnerhöhungen, Urlaubs- und Weihnachtsgeld, auf die die Belegschaft vorübergehend verzichtet hatte, seien dabei zu berücksichtigen, entschieden die Kasseler Bundesrichter.

Sie bestätigten damit eine Verwaltungspraxis, zu der die Bundesagentur für Arbeit nach Angaben ihres Prozessvertreters in jüngerer Zeit bereits übergegangen ist. Eine Nachzahlung der ausgebliebenen Lohnbestandteile über diese drei Monate hinaus könne im Rahmen des Insolvenzgelds aber nicht beansprucht werden, befand der Senat.

Geklagt hatte der ehemalige Beschäftigte einer Küchenmöbelfabrik aus Ostwestfalen, die im September 2003 Insolvenz angemeldet hatte. Den "Restrukturierungstarifvertrag", den die IG Metall im November 2002 zur Rettung des Unternehmens abgeschlossen hatte, hatte die Gewerkschaft kurz zuvor gekündigt. Damit sollten die ursprünglichen Lohnansprüche rückwirkend fällig werden.

Kein Anspruch auf den vollen Lohnverzicht

Deutschlands oberste Sozialrichter gaben dem Kläger aber nur teilweise Recht. Denn der Mann hatte verlangt, dass sämtliche durch den knapp zehnmonatigen Lohnverzicht aufgelaufenen Ansprüche in sein Insolvenzgeld einfließen sollten. Statt von einem Bruttoentgelt von rund 7500 Euro für die letzten drei Monate vor der Insolvenz sei von mehr als 11.000 Euro auszugehen.

Der Senat wollte sich dem nicht anschließen: "Es kommt darauf an, wann das Arbeitsentgelt erarbeitet worden ist", sagte BSG-Vizepräsidentin Ruth Wetzel-Steinwedel. "Das ist der eherne Grundsatz."

Dem Kläger steht jetzt wohl allenfalls ein um wenige hundert Euro höheres Insolvenzgeld zu. Wie viel genau, muss das nordrhein-westfälische Landessozialgericht in Essen klären, an das das BSG den Fall zurückverwies.

(Az.: B 11 AL 8/08 R)

Am 04-03-2009

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