NGO DIE Internet-Zeitung

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Salzgitter scheitert in Karlsruhe

Verfassungsbeschwerde gegen Atommüllendlager "Schacht Konrad" unzulässig

Die Stadt Salzgitter ist mit ihrer Verfassungsbeschwerde gegen das geplante Atommüllendlager "Schacht Konrad" gescheitert. Das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe verwarf die Klage in dem am 26. März veröffentlichten Beschluss als "unzulässig". Eine Gemeinde könne sich bei der Wahrnehmung öffentlicher Aufgaben nicht auf Grundrechte berufen und sei damit "nicht beschwerdefähig". Die Stadt sah ihre "allgemeine Handlungsfreiheit" und das "Grundrecht auf rechtliches Gehör" verletzt. Die Verfassungsbeschwerde eines Landwirts aus Salzgitter ist dagegen weiterhin in Karlsruhe anhängig, wie ein Gerichtssprecher sagte. Wann darüber entschieden werde, sei noch völlig offen. Dieses und das Salzgitter-Verfahren seien "zwei verschiedene Verfahren".

Rücktritt von Zypries gefordert

Karlsuher Beschluss zur Vorratsdatenspeicherung

Das Bundesverfassungsgericht hat die massenhafte Speicherung von Telefon- und Internetverbindungsdaten vorerst gebilligt, aber deren Nutzung für die Strafverfolgung stark eingeschränkt. In dem am 19. März veröffentlichten Beschluss gaben die Karlsruher Richter einem Eilantrag gegen das seit Januar geltende Gesetz zur Vorratsdatenspeicherung teilweise statt. Die Telekommunikationsunternehmen dürfen dem Beschluss zufolge die Daten zwar sechs Monate lang speichern. Die Daten dürften aber nur dann an die Strafverfolgungsbehörden weitergegeben werden, wenn es in einem Ermittlungsverfahren um eine "schwere Straftat" gehe und der entsprechende Verdacht durch Tatsachen belegt sei. Zudem müsse die Erforschung des Sachverhalts auf andere Weise "wesentlich erschwert" oder aussichtslos sein. In den übrigen Fällen sei von der Übermittlung der Daten "einstweilen abzusehen".

Weisung der Schulverwaltung

Stuttgarter Lehrerin verliert Kopftuchstreit in zweiter Instanz

Im Rechtsstreit um das Kopftuch einer Stuttgarter Lehrerin hat die Muslimin in zweiter Instanz eine Niederlage erlitten. Eine Lehrerin verstoße gegen die Dienstpflicht, "wenn sie in der Schule erkennbar aus religiösen Gründen eine Kopfbedeckung trägt", entschied der Verwaltungsgerichtshof (VGH) Baden-Württemberg in Mannheim in einem am 18. März veröffentlichten Urteil. Durch das Tragen des Kopftuchs könne der "religiöse Schulfrieden" gefährdet werden.

"Ungereimtheiten"

Steinmeier bestreitet Beteiligung an Entführung von Zammar

Im Fall des nach Syrien verschleppten Terrorverdächtigen Mohammed Haydar Zammar haben sich Außenminister Frank-Walter Steinmeier (SPD) und BND-Präsident Ernst Uhrlau entschieden gegen Spekulationen über eine deutsche Beteiligung gewandt. Ex-Kanzleramtschef Steinmeier verteidigte am 13. März im BND-Untersuchungsausschuss das Vorgehen deutscher Behörden und wies den Vorwurf einer Mitwisserschaft der rot-grünen Bundesregierung scharf zurück. Zammar war Ende 2001 nach Marokko gereist, dort verhaftet und unter bislang nicht geklärten Umständen in ein syrisches Foltergefängnis überstellt worden.

"Substanz der gescheiterten EU-Verfassung erhalten"

Breite Zustimmung im Bundestag für EU-Reformvertrag

Deutschland will den neuen Grundlagenvertrag für Europa bis Ende Mai ratifizieren und damit zu den Vorreitern unter den EU-Ländern gehören. Dafür gab es am 13. März im Bundestag eine breite parlamentarische Zustimmung. Bei der ersten Lesung des Ratifizierungsgesetzes sagte Außenminister Frank-Walter Steinmeier (SPD), es sei gelungen, mit dem Reformvertrag die "wesentliche Substanz" der gescheiterten EU-Verfassung zu erhalten. Lediglich die Linksfraktion lehnte den Vertrag ab. Die EU-Verfassung war am Widerstand der Bevölkerung in Frankreich und in den Niederlanden gescheitert. Nach intensiven Diskussionen lehnten die Bevölkerungen dieser Länder in Referenden mehrheitlich ab. In Deutschland lehnte die Politik die Durchführung von Referenden ab. Den EU-Reformvertrag möchte man zügig ratifizieren, um eine Diskussion über dessen Inhalte aus dem Europawahlkampf herauszuhalten.

Niederlage für Roland Koch

Karlsruhe präzisiert die "Staatsfreiheit" des Rundfunks

Politische Parteien dürfen von der Beteiligung an privaten Rundfunksendern nicht vollständig ausgeschlossen werden. Das hat das Bundesverfassungsgericht am 12. März entschieden. Die Karlsruher Richter kippten eine entsprechende Regelung in Hessen und präzisierten zugleich den Grundsatz der Staatsfreiheit des Rundfunks. Dem Urteil zufolge darf der Gesetzgeber zwar Parteien eine Beteiligung an privaten Rundfunkunternehmen insoweit untersagen, als sie "bestimmenden Einfluss auf die Programmgestaltung oder die Programminhalte" nehmen könnten. Ein absolutes Beteiligungsverbot für Parteien sei aber verfassungswidrig, weil es gegen die Rundfunkfreiheit verstoße. Das Urteil des Zweiten Senats fiel denkbar knapp mit fünf zu drei Stimmen. De facto ist von der Entscheidung nur die SPD betroffen, die als einzige deutsche Partei traditionell Beteiligungen an Medien hält. Eine Normenkontrollklage der SPD-Bundestagsfraktion gegen das hessische Privatrundfunkgesetz war nun erfolgreich.

Höchstrichterliche Warnung vor dem Überwachungsstaat

Roland Kochs automatische Kennzeichenkontrolle ist verfassungswidrig

Die in Hessen unter Ministerpräsident Roland Koch (CDU) und in Schleswig-Holstein praktizierte automatische Erfassung von Autokennzeichen durch die Polizei verstößt gegen das Recht auf informationelle Selbstbestimmung. Das entschied das Bundesverfassungsgericht am 11. März in Karlsruhe. Datenschützer und Bürgerrechtler warnen seit Jahren vor einem Überwachungsstaat in Deutschland. Bei Sicherheitspolitikern ernteten sie meist Unverständnis. Nun wurden die Kritiker höchstrichterlich bestätigt. Die Karlsruher Richter folgten weitgehend der Argumentation des Rechtsanwalts dere drei klagenden Autofahrer, Udo Kauß. Er hatte in der Verhandlung betont, dass die Polizei durch die Kennzeichenerfassung "zu einer massenhaften heimlichen Beobachtung von Unverdächtigen ermächtigt" werde. Das sei eine "neue Qualität der Kontrolle" und ein Vorgehen, das sonst nur in einem "Polizeistaat" üblich sei.

Einstimmig gegen den Energieriesen

RWE soll Pläne zur Ölsuche im Wattenmeer aufgeben

Egal wo die RWE AG in Deutschland hingeht - die Bevölkerung will die atomar-fossilen Großprojekte des Energieriesen nicht mehr. Volksabstimmungen gegen Kohlekraftwerke, Demonstrationen und Klagen gegen Atomkraftwerke und nun auch noch Widerstand von Kommunalpolitikern gegen die Ölsuche im Wattenmeer. So hat der nordfriesische Kreistag auf seiner Sitzung am 7. März einstimmig eine neue Öl- und Gassuche von RWE Dea abgelehnt. "Die Pläne des Energiekonzerns sind für eine Tourismus- und Naturregion wie Nordfriesland einfach widersinnig", kommentierte Rainer Borcherding von der Schutzstation Wattenmeer die Entscheidung. "Wir fordern RWE Dea auf, dem Beispiel anderer Energiekonzerne zu folgen und auf jegliche Rohstoffförderung in Großschutzgebieten zu verzichten"

Stimmenverluste bei Kommunalwahlen

CSU kippt Rauchverbot in bayerischen Bierzelten

Die CSU rudert zurück: Das Rauchverbot in bayerischen Bierzelten soll nächste Woche wieder gekippt werden. Nach Angaben der Staatskanzlei berät am Dienstag das Kabinett über eine Gesetzesänderung, wonach das Rauchverbot in der bayerischen Gastronomie sich "zunächst" nicht auf Bier- und Festzelte erstrecken soll. Der CSU-Gesundheitsexperte Thomas Zimmermann kritisierte die geplante Gesetzesänderung. Grünen-Fraktionschefin Margarete Bause sprach von einem "politischen Offenbarungseid" der CSU-Führung.

Hass auf Ausländer

Angeklagte gestehen Brandanschlag auf Ausländer-Wohnhaus in Bad Windsheim

Die vier wegen eines Brandanschlages auf ein Ausländer-Wohnhaus in Bad Windsheim angeklagten Jugendlichen haben sich am 6. März zum Prozessauftakt vor dem Landgericht Nürnberg-Fürth geständig und reuig gezeigt. Die 17, 18 und 19 Jahre alten Angeklagten hätten sich zum Tatzeitpunkt im Oktober 2006 der rechten Szene zugeordnet und aus Hass auf Ausländer gehandelt, sagte ein Justizsprecher. Die Staatsanwaltschaft legt ihnen versuchten gemeinschaftlichen Mord in 42 Fällen zur Last, da sie aus niedrigen Beweggründen heimtückisch gehandelt hätten.

Familienunternehmen bleiben hartnäckig

DGB fordert höhere Steuern für Erben von Vermögenden

Der Deutsche Gewerkschaftsbund (DGB) hat die von der großen Koalition geplante Erbschaftssteuerreform scharf kritisiert. "Die bereits jetzt bestehende krasse Ungleichheit der Vermögensverhältnisse in Deutschland wird weiter betrieben und verfestigt", sagte DGB-Vorstandsmitglied Claus Matecki am 5. März in Berlin. Das künftige Erbschaftssteuerrecht müsse aufkommensstärker gestaltet werden durch niedrigere Freibeträge, höhere Steuersätze sowie eine stärkere Besteuerung von geerbten Betriebsvermögen, forderte er. Die persönlichen Freibeträge zugunsten nahestehender Familienangehöriger von bis zu 500.000 Euro seien zu hoch und die Begünstigung von Betriebsvermögen "inakzeptabel", kritisierte Matecki. Zudem seien die vorgesehenen Einnahmen von rund vier Milliarden Euro zu niedrig. "Insgesamt zehn Milliarden Euro müssen schon drin sein." Der Präsident des Bundesverbandes der Deutschen Industrie (BDI), Jürgen Thumann, forderte hingegen noch weitere Entlastungen für die Unternehmen, als ohnehin vorgesehen.

Polarisierung der Einkommen

Abstieg der Mittelschicht ist für Attac Beleg für neoliberales Versagen

Für das globalisierungskritische Netzwerk Attac ist der überwiegende Abstieg der Mittelschicht in Deutschland ein Beleg für das Versagen der neoliberalen Politik. Attac nimmt hierbei unter anderem Bezug auf den jüngsten Wochenbericht des Deutschen Instituts für Wirtschaftsforschung (DIW) vom 5. März, wonach die Schicht der Bezieher mittlerer Einkommen in Deutschland in den vergangenen Jahren deutlich geschrumpft ist. Ihr Anteil an der gesamten Bevölkerung sei von 62 Prozent im Jahr 2000 auf 54 Prozent 2006 zurückgegangen, so das DIW. Entsprechend gestiegen sei der Bevölkerungsanteil an den Rändern der Einkommensverteilung. Besonders prekär: Laut DIW war in der Mittelschicht "die Abwärtsmobilität stärker ausgeprägt" als der Aufstieg in höhere Einkommensklassen. Attac kommentiert auch unter Bezugnahme auf eine weitere Studie des Instituts für Makroökonomie und Konjunkturforschung (IMK): "Beide Studien belegen: Die neoliberale Globalisierung schafft viele Verlierer und nur wenige Gewinner - auch hier zu Lande." Zudem sei das deutsche Steuer- und Sozialsystem nicht in der Lage, eine gerechte Verteilung und soziale Sicherheit für alle zu gewährleisten", kritisiert Stephan Schilling von Attac.

VCI fordert Abschaffung der Erbschaftsteuer

Wirtschaft fordert Änderungen an geplanter Erbschaftsteuerreform

Die Unternehmensgewinne sprudeln und die Wirtschaftsverbände wollen immer weniger Steuern bezahlen. So verlangt die Wirtschaft Änderungen an der geplanten Erbschaftsteuerreform. Die "Süddeutsche Zeitung" berichtete, das gehe aus den schriftlichen Stellungnahmen zahlreicher Verbände für die Anhörung des Bundestagsfinanzausschusses hervor, die am 5. März stattfinden wird. Einzelne Organisationen wie der Verband der Chemischen Industrie (VCI) forderten sogar einen völligen Verzicht auf die Reform und die Abschaffung der Erbschaftsteuer. Bei den übrigen Verbänden stünden vor allem die sogenannten Verschonungsregeln für die Wirtschaft im Mittelpunkt der Kritik, schrieb das Blatt.

Vor der Cebit

Öko-Institut fordert energieeffiziente Computer, Monitore und Drucker

Das Freiburger Öko-Institut fordert IT-Unternehmen dazu auf, verstärkt energieeffiziente Computer, Monitore und Drucker zu entwickeln und zu verkaufen. "Zudem wünschen wir uns, dass die IT-Industrie ihre Kunden sehr viel besser über die Möglichkeiten des Energiesparens informiert", so Dietlinde Quack vom Öko-Institut. Wenige Tage bevor in Hannover mit der Cebit die wichtigste Messe für die digitale Industrie ihre Tore öffnet, verweist die Wissenschaftlerin darauf, dass Computer, Drucker, Monitore, Internet- und E-Mail-Nutzung mit mehr als sechs Prozent zu den gesamten Umweltauswirkungen privater Haushalte beitragen.

"Nicht im öffentlichen Interesse"

Scientology verliert Gebührenstreit gegen Stadt Stuttgart

Die Scientology-Weltzentrale in Los Angeles hat einen Rechtsstreit gegen die Stadt Stuttgart um die Erhebung von Gebühren für Informationsveranstaltungen verloren. Der Verwaltungsgerichtshof (VGH) Baden-Württemberg in Mannheim wies mit einem am 26. Februar veröffentlichten Urteil eine Klage von Scientology gegen die Stadtverwaltung ab. Informationsveranstaltungen von Scientology seien "Werbeveranstaltungen" und dienten weder gemeinnützigen Zwecken noch dem öffentlichen Interesse, hieß es zur Begründung.

NRW-Gesetz ist verfassungswidrig und nichtig

Karlsruhe erlaubt heimliche Online-Durchsuchungen und schafft neues Grundrecht

Das Bundesverfassungsgericht hat heimliche Online-Durchsuchungen privater Computer unter strengen Auflagen für zulässig erklärt. Diese verdeckte Fahndungsmethode dürfe aber nur dann angewandt werden, wenn es Anhaltspunkte einer "konkreten Gefahr für ein überragend wichtiges Rechtsgut" gebe, entschieden die Karlsruher Richter am 27. Februar. Zugleich schuf das Verfassungsgericht erstmalig ein "Grundrecht auf Gewährleistung der Vertraulichkeit und Integrität informationstechnischer Systeme", um den Schutz vor staatlichen Eingriffen zu erhöhen. Die Verfassungsrichter stützten das neue Grundrecht in dem 106-seitigen Urteil auf die bestehenden Grundrechte einer freien Entfaltung der Persönlichkeit sowie auf die Menschenwürde.

Bundeswehr

Im Rekruten-Prozess werden 26 Zeugen noch einmal gehört

Im Prozess um die Misshandlung von Rekruten in der Coesfelder Freiherr-vom-Stein-Kaserne wird es am 27. Februar nach den Plädoyers von Staatsanwaltschaft und Verteidigung nochmals eine Beweisaufnahme geben. Nach Gerichtsangaben sollen 26 Zeugen erneut gehört werden. Damit gab die 8. Große Strafkammer dem Antrag eines Verteidigers statt, der beweisen will, dass sein Mandant - für ihn ist eine Freiheitsstrafe von zwei Jahren beantragt - zum fraglichen Zeitpunkt der Geiselnahmübung überhaupt nicht am Ort des Geschehens war. Es handelt es sich um Zeugen, die alle schon einmal vernommen worden sind.

"Bescheidene Erfolge mit fragwürdigen Methoden"

91 Geständnisse von vermögenden Steuerhinterziehern

Bei den aktuellen Ermittlungen der Staatsanwaltschaft Bochum zur Steuerhinterziehung über Stiftungen in Liechtenstein hat es von insgesamt rund 150 "aufgesuchten Personen" 91 Geständnisse gegeben. Es habe bislang Abschlagszahlungen in Höhe von insgesamt etwa 27,8 Millionen Euro auf die zu erwartende Steuernachforderung gegeben. Die Durchsuchungen hätten sich auf das gesamte Bundesgebiet vollstreckt. Sie verteilten sich nach Angaben der Staatsanwaltschaft im Wesentlichen auf die Großräume München (34 Fälle), Frankfurt (17 Fälle), Stuttgart (24 Fälle), Hamburg (30 Fälle) und einige Maßnahmen in NRW (15 Fälle). Über die Geständnisse infolge von Durchsuchungen hinaus sind nach Kenntnis der Bochumer Staatsanwaltschaft bislang 72 "Selbstanzeigen" bei verschiedenen Finanzämtern eingegangen. Die Anzahl der Selbstanzeigen erhöhe sich zunehmend. Die "Frankfurter Allgemeine Zeitung" (FAZ), die von vielen Spitzenverdienern gelesen wird, beriet gleich zu Beginn des Steuerskandals die vermögenden Steuerhinterzieher. Selbstanzeigen waren das zentrale Thema, mit der Möglichkeit, trotz der Steuerhinterziehung einer Strafverfolgung zu entgehen.

"Schiffe nutzen Elbtiefe nicht aus"

Initiative sieht keinen Bedarf für Elbvertiefung

Der Förderkreis "Rettet die Elbe" sieht keinen Bedarf für eine Vertiefung der Elbe. Der Verein hat eigenen Angaben zufolge seit 1997 die Statistiken über die tatsächlichen Tiefgänge der Containerschiffe ausgewertet und festgestellt, dass diese nur teilbeladen den Hamburger Hafen anlaufen und noch nicht einmal den derzeit möglichen Tiefgang auf der Elbe ausnutzen.

Fahrzeug- und Regenwaldprobleme

Umweltminister Gabriel will "Biosprit-Verordnung" überprüfen

Bundesumweltminister Sigmar Gabriel (SPD) will die geplante Verordnung zur Biosprit-Beimischung bei Benzin vorerst nicht umsetzen. Solange keine verlässlichen Angaben über die Zahl der Fahrzeuge vorlägen, die diese Kraftstoffe nicht vertragen, "wird es die Verordnung nicht geben", sagte Gabriel am 22. Februar im ARD-"Morgenmagazin". Die Verordnung zur Beimischung von Ethanol sei "vom Tisch", wenn sich tatsächlich herausstelle, dass nicht nur Hunderttausende, sondern tatsächlich Millionen Autofahrer davon betroffen seien.