Hartz-Konzept
- Positive Aspekte und Potenziale des Hartz-Konzept
- Fazit: Eine komplexe Bewertung
- Diskussionspunkte für eine vertiefte Auseinandersetzung:
- Zwei Millionen weniger Arbeitslose angepeilt
- Die Maßnahmen im einzelnen:
- "Bundestag schickt 500.000 Kinder in die Sozialhilfe"
- Gutachter halten Hartz IV in zehn Punkten für verfassungswidrig
- Proteste gegen Start von "Hartz IV" in vielen Städten
- Staatsschauspiel spielt "Dresdner Weber" als "Hommage à Hauptmann"
- Hartz IV führt zu Beschwerdeflut beim Petitions-Ausschuss
- Bundesweiter Sternmarsch gegen "Hartz IV" in Berlin geplant
- Verbände warnen vor Demagogie bei "Hartz IV"-Missbrauchsdebatte
- Reiche fordern höhere Steuern für Reiche
- Koalition plant angeblich Rasterfahndung nach "Hartz IV-Betrügern"
- Linksfraktion kritisiert Beratung zu "Hartz IV"-Optimierungsgesetz
Positive Aspekte und Potenziale des Hartz-Konzept
Trotz Kritik brachte das Hartz-Konzept auch positive Effekte. Die Zusammenführung von Arbeitslosen- und Sozialhilfe in Hartz IV vereinfachte die Verwaltung und verbesserte die Betreuung von Langzeitarbeitslosen. Qualifizierungsmaßnahmen und die Förderung von Arbeitsloseninitiativen trugen zur Verbesserung der Arbeitsvermittlung bei.
Fazit: Eine komplexe Bewertung
Das Hartz-Konzept ist ein komplexes Thema mit weitreichenden Konsequenzen. Es lässt sich weder als klarer Erfolg noch als vollständiger Misserfolg einstufen. Eine differenzierte Bewertung unter Berücksichtigung verschiedener Aspekte ist erforderlich.
Diskussionspunkte für eine vertiefte Auseinandersetzung:
- Inwiefern hat das Hartz-Konzept zur Reduzierung der Arbeitslosigkeit beigetragen?
- Welchen Einfluss hatte das Konzept auf die Qualität der Arbeitsplätze?
- Sind die Sanktionen bei Regelverstößen angemessen?
- Wie effektiv sind die Qualifizierungsmaßnahmen und Arbeitsloseninitiativen?
- Welche alternativen Reformansätze wären denkbar?
Weiterführende Informationen:
Zwei Millionen weniger Arbeitslose angepeilt
Wir dokumentieren nachfolgend die wichtigsten, bisher bekannten Punkte des Konzepts der Kommission der Bundesregierung um VW-Vorstand Peter Hartz. Hartz will die Arbeitslosenzahl von bisher vier knapp Millionen bis zum Jahr 2005 um zwei Millionen senken. Im Osten hält Hartz eine zusätzliche Reduzierung der Arbeitslosigkeit um 20 bis 25 Prozent in den nächsten drei bis fünf Jahren für möglich.
Kernpunkte: Die Hartz-Kommission setzt vor allem auf verstärkte Anreize für eine schnellere Jobvermittlung, gezielte Förderung der Selbstständigkeit und den vermehrten Einsatz von Leiharbeit.
Die Maßnahmen im einzelnen:
1.) Zeitarbeit erleichtern: Jedem der 181 Arbeitsämter soll eine Personalagentur angegliedert werden, die entweder von der Behörde selbst oder von einer privaten Firma gemanagt wird. Diese Agenturen verleihen Arbeitslose befristet an Unternehmen. Die Arbeitslosen werden so quasi zu Angestellten der Arbeitsämter. Die Agenturen sollen auch Trainings- und Weiterbildungsmaßnahmen organisieren. Darüber hinaus sollen Arbeitnehmer bei Verleihfirmen fest angestellt werden.
2.) Vermittlung: Die durchschnittliche Dauer einer Arbeitsvermittlung soll von heute 33 Wochen auf 22 Wochen verkürzt werden. Die Arbeits- und Sozialämter werden dazu nach modernen Managementmethoden und durch die Einführung von Erfolgsprämien und Leistungsvergleichen zu Job-Centern zusammengelegt. Beschäftigte sollen sich künftig sofort arbeitslos melden müssen, wenn sie gekündigt werden, und dann während der Arbeitszeit auf Stellensuche gehen. Die Betriebe profitieren, wenn sie ihre Stellen den Arbeitsämtern sofort melden oder Entlassungen vermeiden.
3.) Arbeitslosen-Pass: Jeder Arbeitslose soll eine Chipkarte mit seinen Qualifikationen, Beschäftigungszeiten, Versicherungsansprüchen etc. erhalten, um die Vermittlung zu beschleunigen.
4.) Zumutbarkeit: Die Zumutbarkeitskriterien zur Annahme einer Arbeit sollen verschärft werden. Junge Singles müssen künftig bundesweit umziehen oder geringere Verdienste akzeptieren.
5.) Arbeitslosengeld: Im Gespräch ist, das Arbeitslosengeld während der ersten sechs Monate in drei leicht zu errechnenden Pauschalbeträgen zu zahlen. Nach weiteren sechs Monaten soll es ein Sozialgeld geben. Auch die Dauer der Arbeitslosenhilfe soll begrenzt werden. Es gibt widersprüchliche Aussagen, wie aktuell diese Kürzungen innerhalb der Kommission sind.
6.) Ältere Arbeitnehmer: Über 55-Jährige dürfen bis zur Rente mit einem reduzierten Arbeitslosengeld zu Hause bleiben und nebenbei mehr als heute hinzuverdienen.
7.) Niedriglohnsektor: Arbeitnehmer sollen künftig bis zur Höchstgrenze von 890 Euro Anspruch auf gestaffelte Zuschüsse des Staates zu ihren Krankenkassen- und Rentenversicherungsbeiträgen bekommen.
8.) Selbstständigkeit: Arbeitslose sollen sich künftig einfach und unbürokratisch in "Ich AGs" selbstständig machen können. Wer mit seiner Geschäftsidee nicht mehr als 15 000 bis 20 000 Euro im Jahr einnimmt, darf den Gewinn zusätzlich zu seiner Unterstützungsleistung behalten. Allerdings müssen zehn Prozent der Einkünfte als Pauschalsteuer abgeführt werden.
9.) Investitionen im Osten: Das Geld, das durch eine schnellere Vermittlung der Arbeitslosen eingespart wird, soll in den Ost-Arbeitsmarkt investiert werden. Darüber hinaus will die Kommission in strukturschwachen Regionen offenbar an Arbeitsbeschaffungsmaßnahmen festhalten.
Am 12-07-2002
"Bundestag schickt 500.000 Kinder in die Sozialhilfe"
Hartz IV Konzept beschlossen
Der Bundestag hat dem zwischen Regierung und Opposition vereinbarten Kompromiss bei der Zusammenlegung von Arbeitslosen- und Sozialhilfe zugestimmt. Das Parlament billigte am Freitag in Berlin mit den Stimmen der rot-grünen Koalition und eines Großteils der Unions-Fraktion den Einigungsvorschlag des Vermittlungsausschusses zum so genannten Kommunalen Optionsgesetz. Das beschlossene Arbeitslosengeld II droht bei den Berliner Behörden angeblich zu einem Chaos zu werden. Heftige Kritik an der Hartz-Reform übte der Sozialverband Deutschland (SoVD). Der Kinderschutzbund geht davon aus, dass Hartz IV für eine weitere halbe Million Kinder ein Leben in Sozialhilfe bedeuten wird. Zudem seien die Details der Gesetze verheerend, wie etwa die Streichung von Zuschüssen für Kinderbekleidung oder Einschulung.
Besonders kritisch sehe er die Auflage, wonach Langzeitarbeitslose auch ihre Lebensversicherung aufbrauchen müssen, sagte der Präsident des SoVD, Adolf Bauer. Es sei "kurzsichtig und unsinnig", diese Altersrücklagen anzugreifen, sagte Bauer. Auf diese Weise produziere die Reform eine neue Altersarmut. Die Betroffenen müssten im Alter voraussichtlich Sozialhilfe in Anspruch nehmen.
Der Präsident des Kinderschutzbundes, Heinz Hilgers, warnte ebenfalls vor den Folgen der Reform. "Wir gehen davon aus, dass es eine halbe Million mehr Kinder in der Sozialhilfe geben wird." Schon jetzt müssten eine Million Kinder von Sozialhilfe leben. Auch die Details der Gesetze bezeichnete Hilgers als verheerend. So gebe es künftig keine einmaligen Beihilfen für Kinderbekleidung oder Einschulung mehr, sondern nur noch pauschalierte Beträge. Er habe die "ganz große Sorge, dass wir in die alte Fürsorge- und Almosenpolitik zurückfallen", sagte der Präsident.
Nach dem jetzt beschlossenen Gesetz stellt die Bundesregierung zur Entlastung der Kommunen statt der zunächst zugesagten 2,56 Milliarden Euro nun 3,2 Milliarden Euro als Vorauszahlung zur Verfügung. Ferner sieht der Kompromiss vor, 69 Städten und Gemeinden per Experimentierklausel zu ermöglichen, auf Wunsch allein die Betreuung der Langzeitarbeitslosen von der Bundesagentur für Arbeit (BA) zu übernehmen. Die Union wollte die Betreuung der Arbeitslosengeld-II-Empfänger ursprünglich komplett den Kommunen, die Regierung dagegen ganz der BA überlassen.
Die Bedenken zur Umsetzbarkeit des Gesetzespakets ebbten nicht ab. "Hartz IV wird Maut II", warnte der Berliner CDU-Politiker Peter Kurth in der "Berliner Zeitung". Kritik kam auch vom Landesarbeitsamt und den Grünen. Die Berliner Regionalgenturen müssen ab 19. Juli allein 290.000 Anträge, das sind mehr als vier Millionen Seiten Papier, versenden und auswerten. Die Bundesagentur für Arbeit (BA) bestätigte erhebliche Risiken. Es gebe "keine Zeitpuffer".
Den Aufwand bezeichnete Kurth als gigantische Datenerhebung und riesiges Erfassungsproblem. Der CDU-Politiker rechnet mit einem sozialpolitischen Super-GAU. "Die praktische Vorbereitung dafür ist nicht geleistet", kritisierte der frühere Berliner Finanzsenator. Und auch für die versprochene, deutlich bessere Betreuung der Arbeitslosen sei nichts getan worden.
Berlins Grünen-Fraktionschefin Sibyll Klotz bemängelte ebenfalls die schlechte Vorbereitung. Die Verschlechterungen für Arbeitslose träfen die Region Berlin-Brandenburg und die Ost-Länder zudem sehr hart. Trotzdem gebe es Spielräume für kommunale Beschäftigung.
Bundeswirtschaftsminister Wolfgang Clement (SPD) sagte, der beschlossene Modernisierungsprozess sei notwendig, und es werde bei dieser Modernisierung "auch niemand abstürzen". Vielmehr würden mit der Reform eine Million erwerbsfähige Sozialhilfeempfänger mit ihren Angehörigen besser gestellt sein als bisher. Der bayerische IG-Metall-Vorsitzende Werner Neugebauer sagte dagegen, allein durch Hartz IV* würden auf einen Schlag eine Million Sozialhilfe-Empfänger geschaffen.
Am 02-07-2004
Gutachter halten Hartz IV in zehn Punkten für verfassungswidrig
Sozialstaatsgebot
Eine von den PDS-Fraktionen in den Landtagen von Brandenburg, Sachsen und Thüringen in Auftrag gegebene gutachterliche Stellungnahme zum Vierten Gesetz für Moderne Dienstleistungen am Arbeitsmarkt (Hartz IV) kommt zu dem Ergebnis, dass dieses Gesetz zehnfach gegen das Grundgesetz verstößt. Auf keine verfassungsrechtliche Bedenken stößt bei dem Berliner Rechtsanwalt Ulf Wende grundsätzlich die Zusammenlegung von Arbeitslosen- und Sozialhilfe. Dies gelte jedoch nur insoweit, als mit den Neuregelungen die aus dem Grundgesetz folgenden Vorgaben des Sozialstaatsgebots sowie der Grundrechte und grundrechtgleichen Rechte gewahrt werden würden. Genau dies leiste jedoch das Regelwerk des SGB II im Hinblick auf das Sozialstaatsgebot des Artikel 20 Absatz 1 nicht im verfassungsrechtlich gebotenen Maße. Mit diesem Gesetz nehme der Gesetzgeber klar Abstand vom Sozialstaatsgebot, wie es das Grundgesetz normiert habe.
Zweitens unterschreite die Zusammenlegung von Arbeitslosenhilfe und Sozialhilfe auf dem vorgesehenen Niveau der Sozialhilfe den Bedarf der Betroffenen und sei deshalb mit dem Grundrecht auf Menschenwürde gemäß Artikel 1 Absatz 1 in Verbindung mit dem Sozialstaatsgebot des Grundgesetzes nicht vereinbar. Insbesondere die mit der Pauschalierung verbundene Abschaffung von Einmal-Leistungen und der nicht mehr vorgesehene Ausgleich von Notlagen steuerten die Betroffenen in eine Situation, in der sie ihren Bedarf nicht mehr decken könnten. Die Regelsätze reichten nicht aus.
Gutachter sieht Verstoß gegen Eigentumsschutz
Auch die Kombination der Verkürzung der Anspruchsdauer auf die Zahlung von Arbeitslosengeld I mit der Einführung des Arbeitslosengeldes II ohne angemessene Übergangsregelungen sei insbesondere für Langzeitversicherte nicht mit dem Eigentumsschutz des Grundgesetzes (Art. 14 GG) in Verbindung mit dem Rechtsstaatsgebot (Art. 20 u. 28 Abs. 1 GG) vereinbar, sofern diese durch diese Regelung schlechter gestellt werden.
Viertens sei auch die Beschränkung der Leistungen für Bezieher von Arbeitslosenhilfe, die die so genannte 58er-Regelung in Anspruch genommen hätten, mit dem Eigentumsschutz in Verbindung mit dem Rechtsstaatsgebot unvereinbar.
Wende moniert weiterhin, dass die mittelbare Diskriminierung von Frauen, die durch die Anrechnung des Partnereinkommens innerhalb der Bedarfsgemeinschaft weit überwiegend von einem dadurch begründeten Leistungsentzug betroffen sein würden, mit dem Grundsatz der Gleichberechtigung (Art. 3, Abs. 2 u. 3 GG) unvereinbar sei.
Diese Regelung des SGB II zur Hilfebedürftigkeit bei Bedarfsgemeinschaft verstoße auch gegen den besonderen Schutz von Ehe und Familie (Art. 6 Abs. 1 GG).
Siebtens sei die Zumutbarkeitsregelungen in Verbindung mit dem sanktionsbewährten Zwang, jede Arbeit anzunehmen, mit Artikel 12 Abs. 2 und 3 des Grundgesetzes unvereinbar, wenn die Aufnahme von Arbeitsgelegenheiten gegen den Willen des oder der Betroffenen verlangt werde und diesem oder dieser der Arbeitsmarkt verschlossen sei.
Verstoß gegen "allgemeine Handlungsfreiheit"
Einen Verstoß gegen das Grundrecht auf allgemeine Handlungsfreiheit (Art. 2 Abs. 1 GG) sieht der Gutachter wegen des Fehlens privatautonomer Entscheidungsfreiheit in dem sanktionierten Zwang, eine so genannte Eingliederungsvereinbarung abzuschließen.
Neuntens sei die derzeitige Verwaltungspraxis der Bundesagentur für Arbeit, insbesondere der zur Antragstellung gehörende Fragebogen, mit dem Recht auf informationelle Selbstbestimmung unvereinbar (Art. 2 Abs. 1 u. Art. 1 Abs. 1 GG). "Es werden Daten erhoben, die die Bundesagentur für die Bewilligung der Leistungen gar nicht benötigt", so Wende.
Als letzten Aspekt für die Verfassungswidrigkeit von Hartz IV nennt der Gutachter die Ermächtigung zur Pauschalierung der Leistung durch Verordnung der zuständigen Bundesministerien. Diese stehe auf keiner ausreichend geregelten gesetzlichen Grundlage und sei deshalb mit dem Rechtsstaatsgebot unvereinbar.
Die PDS geht mit diesen gutachterlichen Ergebnissen von einer gravierenden Verfassungswidrigkeit der Hartz-Gesetze aus. Die Prüfung habe ergeben, dass die PDS nicht im eigenen Namen Verstöße von Hartz IV gegen das Grundgesetz vor dem Bundesverfassungsgericht geltend machen kann.
Die Partei möchte deshalb den Arbeitslosenverband "darin unterstützen, Betroffene auf ihrem Gang durch die Instanzen bis nach Karlsruhe zu begleiten". Wegen der "Erheblichkeit der Grundgesetzverstöße" und wegen der Vielzahl der von Hartz IV Betroffenen sei es im Interesse des Landes, wenn die Verfahren nicht über Jahre hinweg durch alle Instanzen liefen.
Am 30-11-2004
Proteste gegen Start von "Hartz IV" in vielen Städten
Gegen Sozialabbau
In vielen Städten gab es am Montag Proteste gegen die Arbeitsmarktreformen der Bundesregierung. Unter dem Motto "Agenturschluss" waren in 81 Städten Proteste geplant. Dazu aufgerufen hatten verschiedene Sozialbündnisse, die Globalisierungskritiker von Attac und die Organisatoren der Montagsdemonstrationen. Der Start ins neue Arbeitslosengeld II lief aber weitgehend ohne größere Probleme ab. Rund fünf Prozent der Betroffenen hatten wegen einer Computerpanne kein Geld erhalten. Von ihnen holten sich bis zum Mittag rund 300 Personen einen Vorschuss in bar ab. Forderungen nach Nachbesserungen rissen unterdessen nicht ab. Der Vizechef der Dienstleistungsgewerkschaft ver.di, Frank Wernecke, kritisierte auch die Absenkung des Spitzensteuersatzes. Die soziale Balance bei Rot-Grün sei aus dem Lot.
In der Dortmunder Agentur für Arbeit brachten Demonstranten ein Transparent "Arm aber schlau. Wir wehren uns gemeinsam" an. Auch in Hamburg, Leipzig, Schwerin, Nürnberg, Köln, Bremen, Kiel, Frankfurt am Main, Kassel, Dortmund, Duisburg, Stuttgart und München gab es Proteste. Allerdings waren diese nicht so groß wie erwartet: Während Reporter vor Ort in Leipzig etwa von 120 Demonstranten sprachen, die in der Arbeitsagentur sangen, diskutierten und Parolen riefen, melden Nachrichtenagenturen nur 50 Protestierer. Einig sind sie sich allerdings darin, dass die Proteste außer in Berlin überall friedlich verliefen. Im Stadtteil Wedding hatten nach offiziellen Angaben rund 400 Anhänger der linken Szene vergeblich versucht, die Agentur zu stürmen. 17 Demonstranten wurden festgenommen.
Von der erhofften Solidarisierung sei wenig zu spüren, sagte einer der Veranstalter der Aktion vor der Bundesagentur in Nürnberg enttäuscht: "Die meisten gehen nur rein und holen ihr Geld ab."
Der stellvertretende Leiter der Arbeitsagentur Heinrich Alt bezeichnete es als dringendste Aufgabe für das erste Quartal, dass mit allen Jugendlichen unter 25 Jahren eine Eingliederungsvereinbarung über einen Ausbildungsplatz oder eine Qualifizierung abgeschlossen werde. Zudem muss die BA 75.000 Widersprüche bearbeiten, die bis jetzt eingegangen sind. Nach Schätzung von Beratungsstellen dürfte sich die Zahl der Widersprüche noch deutlich erhöhen. "40 bis 50 Prozent der Bescheide sind falsch", sagte Angelika Klahr von der Koordinierungsstelle gewerkschaftlicher Arbeitslosengruppen in Berlin. Vor allem bei der Anrechnung von Einkommen und Vermögen des Arbeitslosen oder seines Lebenspartners würden viele Fehler gemacht.
Der Vizechef der Dienstleistungsgewerkschaft ver.di, Frank Wernecke, setzt auf Nachbesserungen. Er sei optimistisch, dass die "gröbsten Missstände" korrigiert werden, sagte Wernecke. ver.di will unter anderem höhere Freigrenzen bei der Anrechnung von Mitteln zur Altersvorsorge sowie eine Änderung der Zumutbarkeitskriterien erreichen. Wernecke warf der Regierung vor, mit der "Agenda 2010" binnen zwei Jahren das Problem der sozialen Gerechtigkeit verschärft zu haben. "Bei Rot-Grün ist die Balance aus dem Lot gekommen", klagte Wernecke.
Die letzte Stufe der Steuerreform bringe mit der Absenkung des Spitzensteuersatzes vor allem den Höherverdienenden mehr Geld ein. Wernecke forderte, die Absenkung des Spitzensteuersatzes sofort auszusetzen.
Der SPD-Arbeitsmarktexperte Klaus Brandner entgegnete, die Betroffenen bekämen mit "Hartz IV" eine intensive Beratung und direkte Hilfe. Deshalb sei der Start der Reform "ein guter Tag" für Deutschland. Brandner betonte aber, die Regierung werde "nicht lange warten" mit Änderungen, sollten sich Maßnahmen als ineffizient erweisen. Es sei falsch, Nachbesserungen als "etwas Schlechtes" anzusehen. Der Vorsitzende des Bundestags-Wirtschaftsausschusses, Rainer Wendt (SPD), deutete Nachbesserungen bei der Minijob-Regelung an. Hier spreche einiges dafür, "dass die Zuverdienstgrenze nicht passt und zur Motivation nicht ausreichend beiträgt", sagte Wendt.
Der Ombudsrat will nach den Worten seines Mitgliedes Hermann Rappe nicht vor Ende März Verbesserungsvorschläge machen. Ab Jahresmitte müssten aber die Regeln für ältere Arbeitslose überprüft werden, sagte er. Der Ombudsrat soll die Umsetzung von "Hartz IV" überwachen.
Am 03-01-2005
Staatsschauspiel spielt "Dresdner Weber" als "Hommage à Hauptmann"
"Hartz IV"
Nach dem Aufführungsverbot für die Dresdner Inszenierung des Gerhart-Hauptmann-Stücks "Die Weber" nimmt sich das Staatsschauspiel des Stoffes auf eigene Art an. Die Bühne wird ab 14. Februar die "Dresdner Weber" als eine "Hommage á Hauptmann" auf die Bühne bringen, wie Intendant Holk Freytag am Donnerstag ankündigte. Man sei dabei der Überzeugung, "im Geiste Hauptmanns zu handeln", betonte er. Dramaturg und Co-Autor Stefan Schnabel sagte, das neue Stück enthalte den kompletten Text des umstrittenen "Chors der Arbeitslosen" und kombiniere diesen mit historischen Quellen zum schlesischen Weberaufstand von 1844 sowie mit Texten von Heinrich Heine, Johann Wilhelm Wolf, Karl Marx und Johann Wolfgang von Goethe.
Schnabel betonte, das Haus werde sich an sämtliche urheberrechtlichen Vorgaben halten und die Inszenierung gemeinsam mit einem Anwalt erarbeiten. Ob dabei ein Stück, eine Collage oder ein Projekt entstehe, lasse sich noch nicht absehen. Regisseur Volker Lösch werde am 10. Februar nach Dresden kommen, dann sollen die "Dresdner Weber" in fünf Tagen entstehen.
Die in der Dresdner Inszenierung angesprochenen Themen Arbeitslosigkeit, "Hartz IV" und Rechtsextremismus seien zu wichtig, um sie nicht im Theater aufzugreifen, betonte Freytag. Bei "Dresdner Webern" handele es sich nicht um eine Ersatzinszenierung, sondern nur um eine Fassung, die so lange gespielt werde, bis die Bühne die umstrittene Inszenierung von Regisseur Lösch wieder spielen dürfe.
Das Berliner Landgericht hatte dem Staatsschauspiel weitere Aufführungen der "Weber"-Inszenierung von Lösch untersagt. Mit dem Einfügen von Passagen eines "Chors der Arbeitslosen" verstoße das Theater gegen das Urheberrechtsgesetz. Das Staatsschauspiel hat Berufung gegen dieses Urteil eingelegt.
Am 04-02-2005
Hartz IV führt zu Beschwerdeflut beim Petitions-Ausschuss
Statistik
Wegen der Gesundheitspolitik und der Arbeitsmarktreform "Hartz IV" haben sich im vergangenen Jahr deutlich mehr Bürger mit Petitionen an den Bundestag gewandt. Die Zahl der Eingaben an den Petitionsausschuss stieg gegenüber 2003 um 15 Prozent auf 17 999, wie der Vorsitzende Karlheinz Guttmacher (FDP) am Mittwoch mitteilte. Täglich gingen über 70 Zuschriften ein - bei steigender Tendenz. Die relativ meisten Petitionen kommen weiterhin aus dem Osten Deutschlands.
"Das Berichtsjahr begann mit einer Flut von Eingaben zur Gesundheitsreform und endete mit einer Fülle von Zuschriften zu Hartz IV", sagte Guttmacher. Insgesamt wendeten sich im vergangenen Jahr 227 481 Einzelpersonen an den Ausschuss, wobei so genannte Sammel- oder Massenpetitionen jeweils nur als Einzeleingabe gezählt werden.
Guttmacher sagte, bei nahezu jeder zweiten Petition habe der Ausschuss den Menschen eine Lösung anbieten können - "zwar nicht immer das Gewünschte, aber oftmals einen für alle Beteiligten annehmbaren Kompromiss". Die durchschnittliche Bearbeitungsdauer liege derzeit bei rund sechs bis neun Monaten. Die Eingaben zu "Hartz IV" seien deshalb zum größten Teil noch nicht abgeschlossen.
Beschwerdefreudigste Bundesbürger waren 2004 die Berliner. Sie richteten 606 Eingaben pro einer Million Einwohner an den Bundestag und verdrängten damit die Brandenburger auf Platz zwei. Das Saarland mit 132 und Baden-Württemberg mit 113 Eingaben pro einer Million Einwohner waren die Länder mit den wenigsten Petitionen.
Trotz der Zunahme der Eingaben um 30 Prozent gegenüber 2002 liegt die Zahl der Petitionen derzeit immer noch unter dem Höchststand der Nachwendezeit, wie der Ausschuss-Vizevorsitzende Klaus Hagemann (SPD) sagte. Anfang der 90er Jahre seien bis zu 23.000 Petitionen jährlich eingereicht worden. Ab 1. September dieses Jahres sind erstmals auch Petitionen per E-Mail möglich. Der Ausschuss, dem 25 Parlamentarier angehören, rechnet dann mit einer weiteren Zunahme der Eingaben.
Nach dem Grundgesetz kann sich jedermann in eigener Sache, für einen anderen oder im allgemeinen Interesse an den Petitionsausschuss wenden. Das Eingabenrecht stellt einen außergerichtlichen Rechtsbehelf dar, sofern das Anliegen die Bundesgesetzgebung oder Bundesbehörden betrifft.
Am 01-06-2005
Bundesweiter Sternmarsch gegen "Hartz IV" in Berlin geplant
5. November
"Hartz IV"-Gegner wollen ihre Proteste gegen die Arbeitsmarktreform wieder verstärken. Für den 5. November haben sie zu einer bundesweiten Großdemonstration in Berlin aufgerufen. Mit einem Sternmarsch wollen sie Druck auf die Politik machen und die Abschaffung der Gesetze erzwingen, wie die Koordinierungsgruppe Montagsdemonstrationen in einem Aufruf betonte. Bereits im Oktober vergangenen Jahres war Berlin mit 45.000 Teilnehmern Ausrichtungsort einer der größten Protestaktionen gegen "Hartz IV".
Die Proteste sollen unter dem Motto "Gegen die große Koalition der Sozialräuber - Weg mit Hartz IV" stehen. Die Bundestagswahl habe gezeigt, dass die Mehrheit der Bevölkerung weder die "sozial ungerechte Politik" der Agenda 2010 der rot-grünen Bundesregierung, noch ihre Verschärfung durch Schwarz-Gelb wolle, heißt es in dem Aufruf. Die Initiatoren betonten, dass sie sich mit Nachbesserungen bei "Hartz IV" nicht abspeisen lassen wollten.
Während in Berlin das Chaos herrsche und eine neue Regierung versuche, sich zu konstituieren, formiere sich die Opposition in den Betrieben und auf der Straße gegen eine neue Welle der Arbeitsplatzvernichtung und der sozialen Demontage. Viele Menschen suchten nach einer gesellschaftlichen Alternative. Das Ergebnis der Wahl spreche eine deutliche Sprache.
"Es gibt für die sozialen Bewegungen, die Arbeiter in den Betrieben, die Jugend- , Frauen-, Umwelt- und Friedensbewegung keinen Grund abzuwarten", heißt es in dem Aufruf weiter. "Wir tragen unsere Forderungen und Interessen im Kampf gegen die Arbeitslosigkeit, Lehrstellenkrise, Angriffe auf das Tarifrecht, Kündigungsschutz, Gesundheitsversorgung, Renten, gegen Studiengebühren, Diskriminierung der Migranten, für die Rechte der Behinderten, für Frieden und Umweltschutz auf die Straße."
Hartz IV müsse weg. Mit dem Sternmarsch solle gegen die neue Regierung ein unübersehbares Zeichen gesetzt werden. "Jede Fortsetzung der neoliberalen Politik wird auf unseren gemeinsamen Widerstand stoßen."
Am 06-10-2005
Verbände warnen vor Demagogie bei "Hartz IV"-Missbrauchsdebatte
"Verfestigte Arbeitsmarktmisere"
Sozial- und Wohlfahrtsverbände wenden sich gegen "Demagogie" im Zuge der Debatte um "Leistungsmissbrauch" im Zusammenhang mit der Arbeitsmarktreform "Hartz IV". "Das ist der Versuch, eine lang verfestigte Arbeitsmarktmisere den Betroffenen zuzuschreiben", sagte der Generalsekretär des Deutschen Caritasverbandes, Georg Cremer, der "Leipziger Volkszeitung". Bezieher von Arbeitslosengeld II könne man nicht Leistungsmissbrauch vorwerfen, wenn sie Gestaltungsspielräume des Gesetzes nutzten etwa bei den Miet- und Untermietverhältnissen. VdK-Präsident Walter Hirrlinger sagte der Zeitung: "Warum soll es im Einzelfall beim Leistungsmissbrauch bei Arbeitslosen anders zugehen als in der Wirtschaft sonst auch?" Nur weil es dort bisweilen Korruption gebe, werde von den Verantwortlichen doch auch nicht die ganze Wirtschaft als korrupt bezeichnet.
Der Hauptgeschäftsführer des Paritätischen Wohlfahrtsverbandes, Ulrich Schneider, nannte es eine realitätsferne Betrachtung, wenn jetzt von denen am meisten Verzicht verlangt werde, die am wenigsten hätten. Arbeitslose seien keine faulen Drückeberger. Das erlebe seine Organisation täglich bei denen, die sich um die so genannten Ein-Euro-Jobs bemühten.
Die Sozialexpertin der Arbeiterwohlfahrt, Andrea Beate Müller, kritisierte, die Kostenexplosion sei kein Ergebnis eines vermeintlichen Leistungsmissbrauchs, sondern Ergebnis einer Fehleinschätzung der Politik. Der Andrang auf die finanziell wenig attraktiven Ein-Euro-Jobs sei der beste Gegenbeweis für die angebliche Drückebergerei der Arbeitslosen.Der Vorsitzende des Arbeitslosenverbandes, Matthias Dittmann, sagte mit der Missbrauchsdebatte wollten Bundeswirtschaftsminister Wolfgang Clement und die Politik ablenken von dem "schlecht gemachten Hartz IV-Gesetz" und davon, dass das Personal vor Ort maßlos überfordert sei. Wer deshalb jetzt von Leistungsmissbrauch spreche, betreibe in Wahrheit nur Demagogie.
Am 26-10-2005
Reiche fordern höhere Steuern für Reiche
Hartz IV wird verschärft
Eine Gruppe von Vermögenden, Schriftstellern und Wirtschaftsexperten wirbt für eine Erhöhung der Vermögens- und Erbschaftssteuern. Die 21 Unterzeichner kritisieren, dass im internationalen Vergleich in Deutschland Vermögen am niedrigsten besteuert werde. Der Initiator des Aufrufs, der Hamburger Reeder Peter Krämer, sagte, es könne nicht sein, dass ernsthaft über eine Erhöhung der Mehrwertsteuer nachgedacht werde, ohne auch die Vermögenden stärker zu belasten. Eine Erhöhung der Mehrwertsteuer träfe Normalverdiener, Rentner und Arbeitslose wesentlich stärker. Unterdessen hat sich die für den Arbeitsmarkt zuständige Arbeitsgruppe der Koalitionsgespräche auf schärfere Regeln für das Arbeitslosengeld II geeinigt.
Fasse man Grundsteuer-, Erbschafts-, Schenkungs- und Vermögenssteuer zusammen, sei Großbritannien mit einem Anteil von 4,3 Prozent am Bruttosozialprodukt Spitzenreiter der Belastung von Vermögen, zitiert der offene Brief eine OECD-Studie aus 2004. Es folgten Frankreich mit 3,3, die USA mit 3,2, Japan 2,8 Prozent. Schlusslicht sei Deutschland mit nur 0,8 Prozent.
Unterzeichner wollen Vermögensbesteuerung fast verfünffachen
Die Unterzeichner regen an, die Vermögensbesteuerung auf 3,8 Prozent des Bruttosozialprodukts anzuheben. Damit könnte der Staat eine Summe von 66 Milliarden Euro an Mehreinnahmen erwirtschaften. Selbst nach Abzug der nur in Deutschland anfallenden Gewerbeertragssteuer in Höhe von 28 Milliarden blieben immer noch Mehreinnahmen von 38 Milliarden Euro jährlich.
Unter den Unterzeichnern eines offenen Briefes an die designierte Bundeskanzlerin Angela Merkel (CDU) und den möglichen Vizekanzler Franz Müntefering (SPD) sind Literaturnobelpreisträger Günter Grass, die Autoren Erich Loest und Peter Rühmkorf, Wirtschaftsexperten wie Thilo Bode und Rudolf Hickel sowie die Millionenerben Frank Hansen, Percy Rohde und Susann Haltermann.
Die Forderungen seien keine Lippenbekenntnisse, so Krämer: "Viele von den Unterzeichnern wären von einer höheren Besteuerung von Vermögen betroffen und müssten dann mehr Steuern zahlen. Wir sind dazu bereit." Die Initiative will am Sonnabend ganzseitige Anzeigen in der "Frankfurter Allgemeinen Zeitung" und der Hamburger Ausgabe der "Bild"-Zeitung schalten.
Union und SPD: Schärfere Regeln für Hartz IV-Empfänger
Die Unterhändler von CDU/CSU und SPD haben sich unterdessen auf eine Verschärfung der Regeln für "Hartz IV"-Empfänger geeinigt. Demnach soll die gegenseitige Einstandspflicht bei eheähnlichen Gemeinschaften strenger gehandhabt werden als bislang, erfuhr die Nachrichtenagentur ddp am Donnerstag aus Verhandlungskreisen.
SPD-Chef Franz Müntefering bestätigte am Abend nach einer SPD-Fraktionssitzung in Berlin: "Wir werden etwas sparen können." Der Umfang des Missbrauchs beim Arbeitslosengeld II sei aber "nicht so durchschlagend, wie das zeitweise dargestellt worden ist". Insbesondere eine künstliche Vermehrung der Bedarfsgemeinschaften sei aber ins Blickfeld geraten.
Den ddp-Informationen zufolge soll auch der Rückgriff auf Unterhaltspflichtige verstärkt werden. Damit sollen Eltern stärker für ihre Kinder aufkommen müssen. Die Regelung soll verhindern, dass junge Erwerbslose sich ohne Not auf Kosten des Staates eine eigene Wohnung nehmen können.
Am 04-11-2005
Koalition plant angeblich Rasterfahndung nach "Hartz IV-Betrügern"
Computerabfragen
Die Bundesagentur für Arbeit will künftig angeblich mit einer elektronischen Rasterfahndung nach Betrügern forschen, die unberechtigt das neue Arbeitslosengeld II beziehen. Wie die "Hannoversche Allgemeine Zeitung" berichtete, sind Ergebnisse eines ersten Abgleichs von rund fünf Millionen Datensätzen der Bundesagentur mit Daten des Verbandes der Rentenversicherungsträger für Dezember zu erwarten. Solche Abgleiche sollten künftig in regelmäßigen Abständen vorgenommen werden. Die Rasterfahndung gehöre zu den Sofortmaßnahmen, mit denen die angehende große Koalition die "Kostenexplosion" bei den Leistungen nach der Arbeitsmarktreform "Hartz IV" in den Griff bekommen wolle, schrieb das Blatt.
Mit dem Abgleich solle geprüft werden, ob der Arbeitslosengeld-II-Empfänger noch eine gesetzliche Rente bezieht, trotz gemeldeter Arbeitslosigkeit an anderer Stelle versicherungspflichtig beschäftigt ist oder Zinseinkünfte erzielt.
Die Experten der großen Koalition wollten darüber hinaus noch in diesem Jahr die Rechtsgrundlage für weitere Computerabfragen schaffen, schrieb die Zeitung weiter. Dabei solle ermittelt werden, ob Bezieher von Arbeitslosengeld II im Ausland verschwiegene Konten und Depots unterhalten.
In den Beitrittsverhandlungen der EU mit der Türkei wolle die neue Bundesregierung zudem auf ein zweiseitiges Abkommen zwischen Deutschland und der Türkei drängen. Danach sollen Angaben über das in der Türkei vorhandene Vermögen von in Deutschland lebenden türkischen "Hartz IV"-Empfängern dem Bundesamt für Finanzen übermittelt werden. Zur systematischen Kontrolle des rechtmäßigen Bezugs von Arbeitslosengeld II sollten auch telefonische Befragungen beitragen.
Am 11-11-2005
Linksfraktion kritisiert Beratung zu "Hartz IV"-Optimierungsgesetz
"Durchpeitschen"
Die Linksfraktion kritisiert die geplante Parlamentsberatung über das so genannte "Hartz IV-Optimierungsgesetz". Der Parlamentarische Geschäftsführer der Linksfraktion, Ulrich Maurer verwies am Dienstag in Berlin darauf, dass der Gesetzentwurf der Regierungskoalition nach dem Willen der großen Koalition erst am Donnerstagabend nach 20.00 Uhr in erster Lesung im Parlament diskutiert werden solle. Damit finde die Debatte "faktisch unter Ausschluss der Öffentlichkeit statt", sagte Maurer. Die "in dem Gesetz verankerte Sozialschnüffelei" solle offensichtlich "im Vorübergehen durchgepeitscht" werden.
Die Bundesregierung will mit dem "Optimierungsgesetz" die Zahlungen an Langzeitarbeitslose weiter kürzen. Der vom Bundeskabinett verabschiedete Gesetzentwurf soll in der zweiten Jahreshälfte in Kraft treten. Der Bund will damit ab 2007 jährlich rund 1,2 Milliarden Euro nicht mehr den Arbeitslosen zur Verfügung stellen. Die Gemeinden sollen rund 300 Euro anderweitig ausgeben können.
Optimiert werden soll damit nach Darstellung der Bundesregierung bei der Auszahlung des so genannten Arbeitslosengeldes II das Leistungsrecht, die Verwaltungspraxis und die "Bekämpfung des Leistungsmissbrauchs". Der Entwurf mit seinen mehr als 50 Einzelmaßnahmen sieht unter anderem eine Beweislastumkehr bei eheähnlichen Gemeinschaften vor.
Außerdem soll laut Bundesregierung eine schnelle Möglichkeit für eine drastische Kürzung des Arbeitslosengeldes geschaffen werden: "Erwerbsfähigen Personen, die Arbeitslosengeld II beantragen, sollen Sofortangebote unterbreitet werden. Wer innerhalb eines Jahres zwei Mal eine angebotene Stelle oder Qualifizierung ausschlägt, muss mit einer Kürzung bis zu 60 Prozent rechnen." Auf diese Weise solle die "Bereitschaft zur Arbeitsaufnahme geprüft werden".
Der Chef der Bundesagentur für Arbeit (BA), Frank Jürgen Weise, hatte sich am Dienstagnachmittag in der Linksfraktion in Berlin zur Vermittelbarkeit von Arbeitslosen geäußert: "Wir können nur mit äußerster Mühe den Mangel verwalten." Für viele könne er schlichtweg nichts tun. "Wir haben kein Angebot."
Am 10-05-2006