Baden-Württemberg
- Bundesverwaltungsgericht erklärt Langzeitstudiengebühr für rechtens
- Baden-Württemberg richtet Bildungsrat ein
- Metall-Tarifverhandlungen in Baden-Württemberg gescheitert
- Baden-Württembergischer Abschluss wird wohl bundesweit gelten
- Verfassungsgericht prüft Rückmeldegebühr für Studenten
- Mehr Solarzellen für Baden-Württemberg
- Studiengebühren in Baden-Württemberg
- Erdbeben in Baden-Württemberg löst Diskussion über Atomkraftwerke aus
- Baden-Württemberg will höhere Studiengebühren zulassen
- Baden-Württemberg weitet Befugnisse des Verfassungsschutzes aus
- Oettinger zum Ministerpräsidenten von Baden-Württemberg gewählt
- "Mobil ohne Auto" aktiviert Bürger gegen Feinstaub in Baden-Württemberg
- "Mehr Demokratie" fordert bayerische Zustände in Baden-Württemberg
- Baden-Württemberg beschließt Studiengebühren
- Bundesverwaltungsgericht rügt Ausweisungspraxis in Baden-Württemberg
- Umweltschützer warnen vor Flächenverbrauch in Baden-Württemberg
- Beschäftigte in Baden-Württemberg protestieren gegen 40-Stunden-Woche
- Ärzte in Baden-Württemberg schließen aus Protest ihre Praxen
Nach Angaben von Schavan werden damit für jetzt vorhandene Bewerber 300 Stellen freigemacht, die ursprünglich erst für das Jahr 2003 eingeplant waren. Die "Bindungslehrer" sollen zunächst für zusätzliche Unterrichtsangebote oder als Krankheitsvertretungen eingesetzt werden. Die Ministerin, die auch Präsidentin der Kultusministerkonferenz (KMK) ist, betonte, damit werde ein "Paradigmenwechsel" in der Schulpolitik eingeleitet. Es gehe nicht mehr allein um die Unterrichtsversorgung, sondern auch um die Bindung der Lehrer. Angesichts des Lehrerbedarfs wäre es falsch, "die Leute einfach wegziehen zu lassen".
Schavan zufolge steht Baden-Württemberg bei der Lehrereinstellung mittlerweile bundesweit an der Spitze. Dem Koalitionsvertrag zwischen CDU und FDP zufolge werden in den Jahren 2002 bis 2006 weitere 5.500 Neueinstellungen vorgenommen. Es ist der einzige Beschluss der Koalition, der nicht unter einem Finanzierungsvorbehalt steht.
Am 15-06-2001
Bundesverwaltungsgericht erklärt Langzeitstudiengebühr für rechtens
Baden-Württemberg
Die Studiengebühren für Langzeitstudenten in Baden-Württemberg verstoßen nicht gegen Bundesrecht. Das Bundesverwaltungsgericht in Berlin wies am Mittwoch die Klagen von vier Studenten gegen diese Gebühren ab. Das Gericht begründete sein Urteil damit, dass die Regelstudienzeit ausreiche, um ein Studium abzuschließen. Es sei nicht einsehbar, weshalb wegen Erwerbstätigkeit ein Studium nicht innerhalb dieser Zeit möglich sei. Die Richter betonten zugleich, mit der Lösung in Baden-Württemberg werde ein Anreiz gegeben, zielstrebig einen Abschluss zu erreichen. Diese Regelung sei nicht unzumutbar.
Seit dem Wintersemester 1998/99 erhebt Baden-Württemberg eine Gebühr für Langzeitstudenten als bislang einziges Bundesland. Studierende müssen bei Überschreitung der Regelstudienzeit um vier Semester 1.000 Mark für jedes zusätzliches Semester zahlen. Die Kläger sahen ihre grundgesetzlich zugesicherte Berufs- und Ausbildungsfreiheit verletzt. Zusätzlich verstoße die Gebühr gegen den Gleichheitsgrundsatz.
Am 26-07-2001
Baden-Württemberg richtet Bildungsrat ein
Bildung
Die Regierung des Landes Baden-Württemberg kündigte die Einrichtung eines Bildungsrates an. Dieser soll die Grundsätze einer zukunftsfähigen Schule erörtern und an der Umgestaltung von Bildungsplänen beteiligt werden. Dem knapp 30-köpfigen Rat werden unter anderen der frühere Bundesarbeitsminister Norbert Blüm, der Soziologe Ralf Dahrendorf, der renommierte Pädagoge Hartmut von Hentig, der Schriftsteller Burkhard Spinnen und der Direktor des Deutschen Jugendinstitutes in München, Ingo Richter, angehören.
Das Gremium geht auf eine Initiative der baden-württembergischen Kultusministerin Annette Schavan zurück, die den Vorsitz übernehmen soll. Schavan betonte bei der Präsentation, die Schule müsse sich stärker auf die Vermittlung von Grundlagenwissen und Allgemeinbildung konzentrieren. Sie dürfe nicht zu immer mehr Spezialisierung führen. Baden-Württemberg will im Jahr 2004 entsprechende Bildungspläne an allen Schulen des Landes einführen. Schavan, die auch Präsidentin der Kultusministerkonferenz ist, sprach von einem "Paradigmenwechsel".
Am 11-09-2001
Metall-Tarifverhandlungen in Baden-Württemberg gescheitert
Die Zeichen stehen auf Streik
Die Zeichen in der deutschen Metallbranche stehen auf Streik. Nach dem Scheitern der Tarifverhandlungen im traditionellen Pilotbezirk Baden-Württemberg am Freitagmorgen beantragte die regionale Tarifkommission der IG Metall die Streik-Urabstimmung. Die endgültige Entscheidung über das Einleiten eines Arbeitskampfes liegt nun beim Bundesvorstand der Gewerkschaft, der am Dienstag in Frankfurt am Main tagt. Erste Streiks seien ab 6. Mai möglich, sagte der IG-Metall-Vorsitzende Klaus Zwickel. In Nordrhein-Westfalen, dem größten Tarifbezirk, sowie in Sachsen und in Niedersachsen beraten die Tarifkommissionen nächste Woche über Urabstimmungen. Unterdessen verliehen am Freitag mehr als 65 000 Arbeitnehmer aus rund 180 Betrieben den Tarifforderungen der IG Metall mit Warnstreiks und Protestaktionen Nachdruck.
Zwickel sagte in Stuttgart, der Gewerkschaftsvorstand werde auf der Sitzung am Dienstag festlegen, in welchen Bezirken die Urabstimmungen stattfinden werden. Eine Schlichtung schloss er nach dem Scheitern der Verhandlungen in Baden-Württemberg aus. Dort gelte dort nun wieder die Ausgangsforderung der IG-Metall von 6,5 Prozent mehr Lohn und Gehalt, betonte der Gewerkschaftschef. Er machte die Arbeitgeber für das Scheitern verantwortlich. Deren letztes Angebot habe deutlich unter dem Chemie-Abschluss gelegen.
Die Arbeitgeberseite hatte ein Modell angeboten, das nach ihrer Darstellung einem Gesamtvolumen in Höhe von 3,8 Prozent entspricht und damit über dem Chemie-Abschluss von 3,6 Prozent liegen würde. Demnach sollten die Beschäftigten innerhalb eines Zeitrahmens von 15 Monaten für 13 Monate 3,3 Prozent mehr Lohn und Gehalt und zusätzlich eine Einmalzahlung in Höhe von 190 Euro bekommen. Nach Berechnungen der IG Metall würde dies aber nur einem Volumen von 3,25 Prozent entsprechen. Die Vorschläge der IG Metall sahen ein Volumen von 4,0 Prozent vor.
In Nordrhein-Westfalen will die die Große Tarifkommission der IG Metall in der nächsten Woche das Scheitern der Verhandlungen feststellen, wenn die Arbeitgeber bis Montag kein neues Angebot vorlegen. Vorbereitungen für Urabstimmungen seien bereits in dieser Woche in allen IG-Metall-Verwaltungsstellen angelaufen. In Sachsen wird die Tarifkommission am Montag in Dresden über das weitere Vorgehen beraten. Zu erwarten sei, dass die laufenden Tarifverhandlungen im Freistaat für gescheitert erklärt werden. Auch in Niedersachsen will die Tarifkommission laut IG-Metall-Angaben am Montag das Scheitern der Verhandlungen feststellen und Urabstimmungen beantragen.
Kommt es zu Urabstimmungen, ist eine Zustimmung von 75 Prozent der Gewerkschaftsmitglieder für Streiks erforderlich. Bei einer Einigung mit den Arbeitgebern während der Streiks müssten 25 Prozent dem Tarifabschluss und damit dem Ende des Arbeitskampfes zustimmen.
Am 19-04-2002
Baden-Württembergischer Abschluss wird wohl bundesweit gelten
Nach Einigung auf 4,0 Prozent
Nach der Einigung zwischen Arbeitgebern und Gewerkschaften Pilotbezirk Baden-Württemberg zeichnet sich eine Übernahme des Abschlusses in den übrigen Tarifbezirken ab. Das Verhandlungsergebnis sieht ab Juni eine Tariferhöhung im Volumen von 4,0 Prozent vor. Ab 1. Juni 2003 steigen die Entgelte nochmals um 3,1 Prozent. Für Mai 2002 erhalten die Beschäftigten eine Einmalzahlung von 120 Euro. Der Tarifvertrag gilt bis Ende 2003. Die Lohnerhöhungen fließen aber nicht vollständig in die Gehaltstabellen ein. Ein Teil soll als Strukturkomponente ausbezahlt werden und künftig in Ausgleichsfonds fließen, um so den geplanten neuen Entgeltrahmentarifvertrag (ERA) zu finanzieren.
Die Arbeitgeber haben sich bereits am Donnerstag auf eine Übernahme geeinigt. Lohnerhöhungen, Laufzeit und die Sonderregelung für Unternehmen in wirtschaftlich schwierigen Verhältnissen sollen voll übernommen werden, während die Vereinbarung zum einheitlichen Entgeltrahmentarifvertrag (ERA) den regionalen Anforderungen angepasst werden müsse.
Die IG Metall wird voraussichtlich am Freitag die Übernahme des Pilotabschlusses von Baden-Württemberg auf die übrigen Tarifbezirke der Metall- und Elektroindustrie empfehlen.
Am 16-05-2002
Verfassungsgericht prüft Rückmeldegebühr für Studenten
Baden-Württemberg
Das Bundesverfassungsgericht prüft am Dienstag (10.00 Uhr) in mündlicher Verhandlung die Rechtmäßigkeit der 1997 eingeführten Rückmeldegebühr für Studenten in Baden-Württemberg. Das Wissenschaftsministerium hatte die Gebühr 1998 ausgesetzt, nachdem der Verwaltungsgerichtshof (VGH) Mannheim sie als verfassungswidrig eingestuft und die Frage dem Bundesverfassungsgericht vorgelegt hatte. Gegen die 100 Mark (51,13 Euro) teure und aus ihrer Sicht zu hohe Gebühr hatten vier Studenten geklagt. Das Urteil des Verfassungsgerichts wird in einigen Wochen erwartet.
Aus Sicht des Verwaltungsgerichtshofs überschreitet die Höhe der Gebühr die Verwaltungskosten der Rückmeldung um ein Vielfaches. Die Rückmeldegebühr diene nicht der Kostendeckung, sondern - wie eine Steuer - der Erzielung staatlicher Einnahmen. Die Regelung einer solchen Abgabe überschreite aber die Kompetenz des Landesgesetzgebers.
Das Land Baden-Württemberg hat durch die erstmals im Sommersemester 1997 erhobene Rückmeldegebühr bis zu ihrer Aussetzung rund 70 Millionen Mark (rund 35 Millionen Euro) eingenommen, wie ein Sprecher des Wissenschaftsministeriums sagte. Die Rückmeldung dient dazu, die Mitgliedschaft eines Studierenden in der Universität zu Beginn jeden Semesters aufrechtzuerhalten. Wird die Rückmeldegebühr nicht gezahlt, droht die Exmatrikulation.
Am 04-11-2002
Mehr Solarzellen für Baden-Württemberg
Erneuerbare Energien
Baden-Württemberg will mit einer neuen Initiative die mittelständische Solarzellenindustrie fördern. Das Bundesland habe mit den dort ansässigen Forschungseinrichtungen die weltweit höchste F&E- Konzentration in der kristallinen Silizium-Solartechnologie, so das Fraunhofer Institut für solare Energiesysteme (ISE). Das Know-how solle in der Forschungsallianz Kristalline Silizium- Solarzellentechnologie" (FAKT) gebündelt werden. Strom von der Sonne werde gerade für kommende Generationen eine wichtige Rolle im Energiemix spielen.
Der internationale Markt für Silizium-Photovoltaik sei in den vergangenen Jahren durchschnittlich um 20-30 Prozent gewachsen, im Vorjahr sogar um 40 Prozent. "Wer in diesem Markt mitspielen will, ist auf Innovationen angewiesen", so Ralf Preu vom ISE. In jüngster Zeit hätte es insbesondere in Deutschland und Japan erhebliche öffentlich geförderte Anstrengungen gegeben, im Bereich der Silizium-Photovoltaik eine Führungsposition zu erreichen. "Daher sei es erforderlich die Forschungsaktivitäten auf diesem Gebiet zu koordinieren", erklärt der Experte.
Hauptziel der Forschungsarbeiten von FAKT sei die Kostenreduzierung für Solarzellen. Die beteiligten Forscher sähen ein kurzfristiges Einsparpotenzial von bis zu 25 Prozent. Umsetzen wollten sie dies über die Erhöhung des Wirkungsgrades in der industriellen Serienfertigung sowie die Reduzierung des Materialeinsatzes. Das Ausgangsmaterial Silizium stelle nach wie vor einen dominierenden Kostenfaktor in der Produktion von Solarzellen dar.
Zwei Richtungen würden bei der Durchsetzung der Erfordernisse verfolgt: dünnere Silizium-Scheiben für herkömmliche Solarzellen und die Entwicklung neuer Dünnschichttechnologien für Silizium-Solarzellen. Am Ende der Arbeiten sollten neben einer 150 Mikrometer dünnen multikristallinen Silizium-Solarzelle mit 16 Prozent Wirkungsgrad auch flexible Solarzellen aus einkristallinem Silizium mit ähnlich hohem Wirkungsgrad und einer Dicke unter 50 Mikrometer stehen. Im Vergleich dazu sind heute handelsübliche Zellen noch 300 Mikrometer dick und haben einen durchschnittlichen Wirkungsgrad von 14 Prozent. Kristallines Silizium hat zur Zeit mit über 90 Prozent den höchsten Marktanteil an Solarzellen. Die Vorteile dieses Halbleitermaterials sehen die Forscher in der unbegrenzten Verfügbarkeit, der Umweltverträglichkeit sowie dem weiterhin hohen Entwicklungspotenzial.
Unter der Leitung von Joachim Luther vom Freiburger Materialforschungszentrums (FMF) und der Fakultät für Mathematik und Physik haben sich insgesamt vier Forschungseinrichtungen zu FAKT zusammengeschlossen. Neben dem FMF sind dies das ISE , das Institut für Physikalische Elektronik (ipe) an der Uni Stuttgart sowie der Lehrstuhl für Angewandte Festkörperphysik an der Universität Konstanz (UKN) . Insgesamt arbeiten an diesen vier Einrichtungen mehr als 100 Wissenschaftler, Techniker und Studenten an der kristallinen Siliziumtechnologie für Solarzellen. FAKT ist einer der Gewinner aus der Ausschreibung des Ministeriums für Wissenschaft, Forschung und Kunst zur Einrichtung von Kompetenzzentren in Hochtechnologiefeldern an Hochschulen und Forschungseinrichtungen.
Am 24-02-2003
Studiengebühren in Baden-Württemberg
Neuauflage
Studierende in Baden-Württemberg müssen sich künftig an den Verwaltungskosten ihres Studiums beteiligen. Der Stuttgarter Landtag verabschiedete am Mittwoch mit den Stimmen von CDU und FDP ein Gesetz zur Einführung einer entsprechenden Gebühr. Studierende an den Hochschulen müssen demnach 40 Euro pro Semester zahlen. Für die Berufsakademien ist ein Verwaltungskostenbeitrag von jährlich 80 Euro vorgesehen. Die neue Verwaltungsgebühr ersetzt die früher erhobene Rückmeldegebühr, die das Bundesverfassungsgericht im März für verfassungswidrig erklärt hatte.
Der Abstimmung war eine hitzige Debatte vorausgegangen. Während Abgeordnete von CDU und FDP die neue Gebühr mit der finanziellen Notlage rechtfertigten, sprachen SPD und Grüne von einem "Etikettenschwindel" und einer "Notgeburt".
Am 28-05-2003
Erdbeben in Baden-Württemberg löst Diskussion über Atomkraftwerke aus
Breisgau
Ein Erdbeben der Stärke 5,4 auf der Richterskala hat in der Nacht zum Sonntag Baden-Württemberg erschüttert und leichte Schäden angerichtet. Tausende Bewohner wurden von den Erschütterungen aus dem Schlaf gerissen. Das Epizentrum des Bebens lag nach Angaben des Landesamtes für Geologie bei Waldkirch im Landkreis Emmendingen im Südschwarzwald. Trotz der Stärke des Bebens wurden nur geringe Schäden gemeldet: An Hauswänden bildeten sich Risse und Dachziegel stürzten herunter. Personen kamen nach bisherigen Erkenntnissen der Polizei nach nicht zu Schaden. Wegen der Häufung von Beben am Ober- und Hochrhein forderten Umweltschützer die schnellstmögliche Abschaltung des Atomkraftwerkes Fessenheim.
Die Erschütterungen des Bebens waren nach Angaben des Seismologen des Landesamtes, Wolfgang Brüstle, auch im Elsass, der Nordschweiz, in Bayern und Rheinland-Pfalz zu spüren. Nach dem ersten Erdstoß gegen 2.52 Uhr gab es mehrere Nachbeben mit einer Stärke von bis zu 2,7 auf der Richterskala. Hunderte besorgte Bürger meldeten sich bei den Polizeidienststellen und Feuerwehren und berichteten von den Erschütterungen. In der Umgebung von Stuttgart, etwa 100 Kilometer vom Erdbebenzentrum entfernt, liefen Menschen verschreckt auf die Straße.
Die Geologen rechnen nach eigenen Angaben in den nächsten Tagen mit weiteren Nachbeben, die sich vermutlich auf das Erdbebenzentrum bei Waldkirch beschränken. Umweltschützern zufolge sind in der betroffenen Region im Oberrheingraben auch schlimmere Beben jederzeit möglich.
Der Bund für Umwelt und Naturschutz (BUND) forderte wegen der Häufung von Beben am Ober- und Hochrhein die schnellstmögliche Abschaltung des "altersschwachen" Atomkraftwerkes Fessenheim. Während das fertiggestellte, technisch neuere deutsche AKW Mülheim-Kärlich wegen Erdbebengefahr nie in Betrieb genommen wurde, laufe das "Dauerexperiment Fessenheim" in der Gefahrenzone Oberrhein, krisitierte BUND-Regionalgeschäftsführer Südlicher Oberrhein, Axel Mayer. Die Pläne für ein atomares Endlager in Benken bezeichnete er zugleich als "gefährlich und verantwortungslos".
Der Oberrheingraben gilt als seismisch aktive Zone. Leichte Beben werden nach Angaben des Landesamtes häufig registriert, schwere Erdstöße sind dagegen selten. Das letzte starke Beben in der Region wurde am 22. Februar 2003 registriert und hatte ebenfalls die Stärke 5,4 auf der Richerskala. Das schwerste Beben mit Zentrum in Baden-Württemberg im Jahr 1978 hatte eine Stärke von 5,7 auf der Richterskala und verursachte schwere Gebäudeschäden in Albstadt.
Am 06-12-2004
Baden-Württemberg will höhere Studiengebühren zulassen
Es geht weiter
Die geplanten Studiengebühren in Unions-regierten Ländern könnten je nach Studienfach deutlich höher ausfallen als die bisher als Richtwert angepeilten 500 Euro pro Semester. Baden-Württembergs Wissenschaftsminister Peter Frankenberg (CDU) sagte der "Financial Times Deutschland", er befürworte flexible Gebühren. "Besonders gute Hochschulen" sollten höhere Gebühren nehmen können. Auch sollten stark nachgefragte Studienfächer teurer sein als unbeliebte Fächer. "Die 500 Euro, von denen bisher immer die Rede ist, wären dann eher ein Durchschnittswert", sagte Frankenberg, der die Unions-Länder in dieser Frage koordiniert.
Mit seinen Gebührenplänen bereitet sich Frankenberg auf ein Urteil des Bundesverfassungsgerichts vor. Der Zeitung zufolge gilt als wahrscheinlich, dass die Richter an diesem Mittwoch das Verbot von Studiengebühren kippen werden, das der Bund 2002 gegen den Willen der Länder beschlossen hatte. Neben Baden-Württemberg arbeiten auch Bayern, Niedersachsen, Sachsen-Anhalt, Hamburg und das Saarland an Studiengebühren.
Am 24-01-2005
Baden-Württemberg weitet Befugnisse des Verfassungsschutzes aus
Musterländle
Bei der Terrorismusabwehr und der Extremismusbekämpfung will Baden-Württemberg über die bundesgesetzlichen Regelungen hinausgehen. Innenminister Heribert Rech (CDU) legte am Donnerstag in Stuttgart einen entsprechenden Entwurf zur Änderung des Landesverfassungsschutzgesetzes vor. Damit soll das auf Bundesebene verabschiedete Terrorismusbekämpfungsgesetz im Land umgesetzt, zugleich aber den Verfassungsschützern zusätzliche Befugnisse eingeräumt werden.
Nach Angaben der stellvertretenden Leiterin des Verfassungsschutzreferats im Ministerium, Barbara Cremer, sei beispielsweise vorgesehen, die Altersgrenze für die Speicherung von Daten beim Verfassungsschutz von 16 auf 14 Jahre abzusenken. Auch wolle Baden-Württemberg dem Verfassungsschutz die Möglichkeit einräumen, einschlägige Erkenntnisse an Privatunternehmen wie zum Beispiel Wasserwerke weiterzugeben, wenn es sich bei Verdächtigen um Mitarbeiter handle. Beides sei nicht durch das Bundesgesetz abgedeckt, sagte Cremer.
Am 17-03-2005
Oettinger zum Ministerpräsidenten von Baden-Württemberg gewählt
Teufels Nachfolger
Der baden-württembergische Landtag hat den bisherigen CDU-Fraktionschef Günther Oettinger am Donnerstag zum Ministerpräsidenten gewählt. Die insgesamt 126 anwesenden Abgeordneten kürten den 51-Jährigen im ersten Wahlgang mit 76 Stimmen zum Nachfolger von Erwin Teufel (CDU), der nach über 14 Jahren im Amt zurückgetreten ist. 50 Abgeordnete stimmten mit Nein. Oettinger nahm die Wahl an und dankte dem Parlament für das Vertrauen.
Oettinger ist der siebte Ministerpräsident in Baden-Württemberg. Mit dem Wahlergebnis konnte er über die Koalitionsstimmen hinaus auch mindestens zwei Abgeordnete aus der Opposition für sich gewinnen. Die Koalition von CDU und FDP verfügt über insgesamt 74 Mandate. SPD und Grüne stellen im Landtag insgesamt 54 Abgeordnete, von denen zwei krank gemeldet waren.
Oettinger hatte sich bei einer CDU-Mitgliederbefragung gegen Kultusministerin Annette Schavan (CDU) durchgesetzt, die das Ministerpräsidentenamt ebenfalls angestrebt hatte.
Teufel hatte am Dienstag offiziell seinen Rücktritt eingereicht. Angekündigt hatte er diesen bereits im vergangenen Oktober, nachdem in der Landes-CDU die Rufe nach einem Generationenwechsel immer lauter geworden waren.
Am 21-04-2005
"Mobil ohne Auto" aktiviert Bürger gegen Feinstaub in Baden-Württemberg
Autofreier Aktionstag am 19. Juni
Es geht auch gesünder: Abgase, Reifen- und Bremsabrieb sind die Hauptursachen für hohe, krankmachende Feinstaubemissionen. Maßnahmen wie Fahrverbote für Dieselfahrzeuge ohne Rußfilter und Verbesserungen im Öffentlichen Nahverkehr sind denkbar, damit die Luft im Land wieder sauberer wird. Aus aktuellem Anlass ruft der Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND) deshalb alle Baden-Württemberger auf, die Angebote zum autofreien Tag "Mobil ohne Auto" (19. Juni) zu nutzen. BUND-Landesgeschäftsführer Michael Spielmann: "Nur gemeinsam werden wir es schaffen, die Luft für uns und unsere Kinder zu verbessern."
Die Luftqualität könne nur dann verbessert werden, wenn Maßnahmen wie Fahrverbote und öffentlicher Nahverkehr von den Bürgern angenommen werden und mittelfristig zu einer Verringerung des Verkehrs führen. Der autofreie Tag wurde zum ersten Mal 1981 in Sachsen organisiert, seit Anfang der 1990er Jahre wird in ganz Deutschland zu Aktionen aufgerufen.
Neben Radtouren stehen Bootsausflüge, Wanderungen und Spiele auf dem Programm. Nicht nur am Bodensee haben die Radfahrer, Inliner und Skater an diesem Tag auf den Straßen Vorfahrt: Für sie werden sogar einzelne Landes- und Bundesstraßen gesperrt. Im vergangenen Jahr waren allein in Baden-Württemberg bei 81 Veranstaltungen rund 200 000 Menschen ohne Auto unterwegs.
Am 16-06-2005
"Mehr Demokratie" fordert bayerische Zustände in Baden-Württemberg
Bürgerbegehren
Am vergangenen Mittwoch beschloss der Landtag von Baden-Würrtemberg mit der CDU-FDP-Mehrheit Änderungen bei Bürgerbegehren und Volksentscheid. Trotz positiver Tendenzen hält die Initiative "Mehr Demokratie" das neue Gesetz für eine "Reform light" und kündigt ein Volksbegehren zur Bürgerbeteiligung nach bayerischem Vorbild an.
Das neue Gesetz zu Bürgerbegehren senkt das erforderliche Zustimmungsquorum von 30 auf jetzt 25 Prozent und verlängert die Einreichungsfrist für ein Bürgerbegehren von vier auf sechs Wochen.
Allerdings gibt es nun statt einer Positivliste, in der festgelegt ist, zu welchen Themen ein Bürgerentscheid durchgeführt werden darf, eine Negativliste. Diese bestimmt, dass Bürgerentscheide auf kommunaler Ebene unter anderen "nicht stattfinden über" die Haushaltssatzung einschließlich der Wirtschaftspläne der Eigenbetriebe sowie die Kommunalabgaben, Tarife und Entgelte sowie die Bauleitpläne örtlichen Bauvorschriften.
Die Bundesvorstandssprecherin Claudia Nierth kritisiert die letzte Bestimmungen, denn: „Zu Bebauungsplänen – dem Top-Thema für Bürgerentscheide – konnten die Gemeinderäte bisher Abstimmungen zulassen. Jetzt sind sie generell tabu.“
Mehr Demokratie wird die Unterschriftensammlung für den Zulassungsantrag des Volksbegehrens kurz nach der Bundestagswahl im Herbst starten. Grundlage ist ein Gesetzentwurf, der von SPD und Grünen zuvor schon im Landtag eingebracht, dort aber abgelehnt worden war. Er orientiert sich stark an den als sehr bürgerfreundlich geltenden bayerischen Mitbestimmungsrechten.
Baden-Württemberg war 1955 das erste Bundesland, das den Bürgern auf kommunaler Ebene Mitbestimmungsrechte einräumte. Wegen der extrem hohen Hürden blieb die Praxis allerdings dürftig.: Im Jahr 2004 fanden in den 1111 Städten und Gemeinden des Landes gerade einmal sechs Bürgerbegehre n und vier Bürgerentscheide statt.
Am 29-07-2005
Baden-Württemberg beschließt Studiengebühren
Regierungs-Entwurf
In Baden-Württemberg rückt die Einführung von Studiengebühren näher. Die Landesregierung beschloss am Dienstag bei einer Ministerratssitzung in Lörrach einen entsprechenden Gesetzentwurf, wie das Staatsministerium mitteilte. Der Entwurf sieht ab dem Sommersemester 2007 eine Gebührenpflicht in Höhe von 500 Euro pro Semester an allen staatlichen Hochschulen und Berufsakademien des Landes vor.
Baden-Württembergs Ministerpräsident Günther Oettinger (CDU) sagte, die Hochschulen seien "zur Verbesserung der Studienbedingungen gerade in wirtschaftlich schwierigen Zeiten auf zusätzliche Mittel angewiesen". Studiengebühren seien "ein notwendiger Beitrag von Studierenden zu den Gesamtkosten ihres Studiums". Der Eigenbetrag sei "angemessen und moderat". Die Studiengebühren flössen "direkt in die Verbesserung der Studienbedingungen".
Studentenvertreter bezweifeln genau dies. Das Deutsche Studentenwerk kam gar zu dem Ergebnis, dass bereits die aktuelle Diskussion um Studiengebühren dazu führt, dass junge Menschen aus einkommensschwachen Familien auf ein Studiums verzichten. Die zusätzlich zu den Bafög-Schulden anfallenden Studiengebühren wären ihnen zuviel.
Am 06-09-2005
Bundesverwaltungsgericht rügt Ausweisungspraxis in Baden-Württemberg
Kein behördliches Berufungsverfahren
Das Bundesverwaltungsgericht hat die Ausweisungspraxis des Landes Baden-Württemberg beanstandet. Das dort abgeschaffte behördliche Berufungsverfahren gegen Ausweisungsverfügungen widerspreche dem deutschen wie auch dem europäischen Recht, erklärten die Leipziger Richter in einem am Donnerstag ergangenen Urteil. In dem vorliegenden Fall hatte das Regierungspräsidium Stuttgart die Ausweisung eines in Berlin geborenen türkischstämmigen Mannes angeordnet, weil dieser sich wegen Haschischhandels strafbar gemacht hatte. Der Mann klagte dagegen vor dem Bundesverwaltungsgericht, das ihm Recht gab und die Entscheidung der Stuttgarter Behörde aufhob.
Mit der Entscheidung hat das Bundesverwaltungsgericht erneut die Ausweisungspraxis in Baden-Württemberg beanstandet. In diesem Bundesland sind dem Gericht zufolge seit 1999 für Ausweisungen von Straftätern – auch von freizügigkeitsberechtigten Unionsbürgern und assoziationsberechtigten türkischen Staatsangehörigen – nur noch die Regierungspräsidien als einzige Verwaltungsinstanz zuständig. Das Widerspruchsverfahren sei abgeschafft worden.
Diese Verfahrensweise ist nach Auffassung des Bundesverwaltungsgerichts mit der maßgebenen EG-Richtlinie nicht vereinbar, es sei denn, es hätte ausnahmsweise ein "dringender Fall" vorgelegen. Für einen solchen Ausnahmefall hätten hier keine Anhaltspunkte vorgelegen, zumal bereits das Verwaltungsgericht die sofortige Vollziehung der Ausweisung gestoppt habe und der Kläger daher auch nicht aus der Haft heraus in die Türkei hätte abgeschoben werden können.
Das Bundesverwaltungsgericht hat auch den Einwand des Regierungspräsidiums zurückgewiesen, der Kläger könne sich auf die europarechtlichen Verfahrensgarantien nicht berufen, weil sein aus Assoziationsrecht abgeleitetes Aufenthaltsrecht auf jeden Fall durch die Verbüßung der Jugendstrafe wieder erloschen sei. Das Gericht verwies in diesem Zusammenhang auf "die inzwischen eindeutige Rechtsprechung des Gerichtshofs der Europäischen Gemeinschaften in Luxemburg (EuGH)".
Danach bestünden die Aufenthaltsrechte freizügigkeitsberechtigter Unionsbürger und assoziationsberechtigter türkischer Staatsangehöriger grundsätzlich auch bei längerer Strafhaft fort.
Das Bundesverwaltungsgericht vertrat außerdem die Auffassung, dass die Erwägung des Regierungspräsidiums in dem angefochtenen Bescheid, die Ausweisung habe "ergänzend" auch aus generalpräventiven Gründen verfügt werden dürfen, mit dem Gemeinschaftsrecht unvereinbar sei. Die Ausweisung eines Straftäters sei nur erlaubt, wenn von diesem eine exakt einzugrenzende Gefahr für die Allgemeinheit ausgehe. Eine allgemeine Abschreckung anderer Ausländer reiche als Ausweisungsgrund nicht aus. (AZ: BVerwG 1 C 5.04)
Am 06-10-2005
Umweltschützer warnen vor Flächenverbrauch in Baden-Württemberg
13 Hektar pro Tag
Mit Nachdruck warnt der Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND) vor einem fortschreitenden Flächenverbrauch in Baden-Württemberg. Die Landesregierung habe das Problem des Flächenverbrauchs "zwar erkannt", nutze ihre Spielräume aber nicht aus, um den Flächenverbrauch tatsächlich zu reduzieren, meint Brigitte Dahlbender vom Landesverband der Umweltschutzorganisation. Aktuelle Prognosen des Statistischen Landesamts gingen von einem weiteren Wachstum des Flächverbrauchs in den nächsten Jahren auf bis zu 13 Hektar pro Tag aus. Den aktuellen Rückgang des Flächenverbrauchs auf 8,8 Hektar pro Tag dürfe man nicht als Erfolg einer engagierten Politik feiern, meint der BUND, weil "die leicht rückläufige Entwicklung ist in erster Linie auf die schlechte Konjunktur zurückzuführen" sei.
Nach Auffassung des Umweltverbandes genügt es nicht, wenn Umweltministerin Tanja Gönner die Eindämmung des Flächenverbrauchs lediglich zu einer Zukunftsaufgabe erkläre. Ihr Appell an die Kommunalpolitik, die "Stadtentwicklung auf der grünen Wiese zum Auslaufmodell werden zu lassen" reiche bei weitem nicht aus.
Die kommunale Praxis sehe anders aus und es bedürfe eindeutiger Vorgaben des Landes zur Steuerung der städtebaulichen Entwicklung. "Trotz der Wachstumsperspektiven" hält es der BUND für möglich, fast den gesamten sich abzeichnenden Flächenbedarf im städtebaulichen Bestand zu realisieren. Um das zu erreichen müsse das Land nun einen umfassenden Maßnahmenkatalog vorlegen.
Am 16-11-2005
Beschäftigte in Baden-Württemberg protestieren gegen 40-Stunden-Woche
Öffentlicher Dienst
Mit einem Warnstreik haben am Montag die Beschäftigten der Kommunen in Baden-Württemberg für den Erhalt der 38,5-Stunden-Woche demonstriert. Nach Angaben der Gewerkschaft Ver.di traten bis zum Mittag landesweit rund 14.000 Arbeiter und Angestellte in den Ausstand. Betroffen war insbesondere die Landeshauptstadt Stuttgart. Dort blieben Mülleimer ungeleert und viele Kindergärten geschlossen. In mehreren Städten legten auch Beschäftigte des Landes die Arbeit nieder. Sie waren ebenfalls zum Warnstreik aufgerufen.
Die Proteste im kommunalen Bereich richteten sich gegen die geplante Verlängerung der Arbeitszeit. Der Kommunale Arbeitgeberverband Baden-Württemberg (KAV) hatte zum 30. November den Tarifvertrag zur Wochenarbeitszeit gekündigt und will die 40-Stunden-Woche ohne Lohnausgleich durchsetzen. Ver.di zufolge würden dadurch rund 10.000 Arbeitsplätze gefährdet. Die nächste Verhandlungsrunde soll Anfang 2006 stattfinden. Der Arbeitgeberverband findet die Aktionen dennoch "unverhältnismäßig und rechtswidrig".
In zahlreichen Städten kamen die Streikenden zu Versammlungen zusammen. So beteiligten sich allein in Stuttgart mehrere tausend Menschen an einem Demonstrationszug durch die Innenstadt. "Ab heute ist Schluss mit dem Dauerverzicht", sagte der Stuttgarter Ver.di-Geschäftsführer Bernd Riexinger auf einer anschließenden Kundgebung. Er drohte einen Dauerstreik an, falls die Arbeitgeber ihre Forderung nicht zurücknehmen sollten. Weitere Kundgebungen gab es in Freiburg, Heidelberg, Heilbronn, Tübingen und Ulm.
Nach Gewerkschaftsangaben legten in Stuttgart über 10.000 Beschäftigte die Arbeit nieder. Über die Hälfte der städtischen Kindergärten soll dort geschlossen geblieben sein. Gestreikt wurde außerdem in der Abfallwirtschaft, in Krankenhäusern und in den meisten Ämtern. Karlsruhe meldete bis zum Mittag 2000 Streikende, in Heilbronn waren es knapp 1000.
Von den Landeseinrichtungen waren vor allem Universitäten, Staatstheater, Studentenwerke und Behörden betroffen. Dort richtete sich der Warnstreik ebenfalls gegen eine Verlängerung der Arbeitszeit, aber auch gegen Abstriche beim Urlaubs- und Weihnachtsgeld. Laut ver.di herrscht bei den Landes-Beschäftigten seit zwei Jahren ein tarifloser Zustand bei der Wochenarbeitszeit und den Sonderzahlungen.
Am 05-12-2005
Ärzte in Baden-Württemberg schließen aus Protest ihre Praxen
"Irgendwelche Praxisgebühren eintreiben"
Mit der Schließung ihrer Praxen protestierten am Mittwoch niedergelassene Ärzte in Baden-Württemberg gegen schlechte Arbeitsbedingungen. "Wir niedergelassenen Ärzte bekommen 20 Prozent unserer Leistungen nicht bezahlt und arbeiten ohne feste Vergütung. Zudem ersticken unsere Praxen in Bürokratie", kritisierte der Vorsitzende der Arbeitsgemeinschaft MEDI Dr. Werner Baumgärtner die Proteste.
"Unsere Proteste werden sich gegen die Rahmenbedingungen richten, die die Politik uns vorgibt", sagte Baumgärtner. "Wir wollen wieder mehr Zeit für unsere Patienten haben, statt über sinnlosen Formularen zu sitzen oder irgendwelche Praxisgebühren für Krankenkassen einzutreiben. Wir wollen unseren Patienten weiterhin eine wohnortnahe und fachübergreifende ärztliche Versorgung bieten und eine feste Vergütung unserer Arbeit in Euro."
"Wir wollen weniger staatliche Gängelung und sind dagegen, dass sich Politiker und Krankenkassen ständig in unsere Therapiefreiheit einmischen", so Baumgärtner weiter. "Und wir akzeptieren die elektronische Gesundheitskarte nur dann, wenn die offenen Haftungsfragen für falsche Daten geklärt sind und die Datensicherheit auch tatsächlich gewährleistet ist."
Die Organisation beklagt sich auch über einen zunehmenden Ärztemangel. Viele Kollegen fänden keine Nachfolger für ihre Praxen. Den Patienten wird in einem Infoblatt erläutert, dass die Wartezeiten länger würden, "weil die Krankenkassen wegen der Budgetierung nicht genügend Geld für die medizinische Behandlung zur Verfügung stellen".
Gesetzgeber und viele Krankenkassen würden den Ärzten immer mehr Bürokratie aufzwingen. Das bedeute: "Formulare ausfüllen statt Patienten zu behandeln." Statt einer individuellen Behandlung bekämen viele Ärzte "immer mehr staatliche Vorgaben verpasst, wie wir unsere Patienten zu behandeln haben".
Das Fazit der Ärzte lautet: "Die wohnortnahe und fachübergreifende medizinische Versorgung wird zugrunde gerichtet. Wir werden zu Erfüllungsgehilfen von Politik und Krankenkassen degradiert." Immer mehr Behandlungsdaten verließen die Praxen. Dadurch entstünden "immer mehr Datenfriedhöfe" und das Arzt-Patientenverhältnis werde ausgehöhlt. "Wir Ärzte wollen aber, dass unsere Patienten eine wohnortnahe medizinische Versorgung bekommen und dass wir wieder Ärzte sein können – und nicht Erfüllungsgehilfen des Staates und der Krankenkassen zur Kostendämpfung."
Am 14-12-2005