DIE Internet-Zeitung
Überschwemmungen in Bayern nach Dauerregen

Hochwasser - Nachrichten die mich zweifeln lassen

Am

Nach dem Dauerregen der vergangenen Tage sind Bayerns Flüsse weiter angestiegen. Betroffen sind vor allem der Main, die Regnitz und die Donau, wie das Landesamt für Wasserwirtschaft am Dienstag in München mitteilte. Im Maingebiet wurden örtlich an der Itz, der Aisch und an der Rednitz Keller und Straßen überflutet. Auch die nördlichen Zuflüsse zur Donau wie Wörnitz, Altmühl, Naab und Regen sowie die südlichen Flüsse Paar, Vils und Rott führen Hochwasser. Überschwemmungen gibt es vor allem in den Gebieten um Gerolfingen in Mittelfranken, Cham in der Oberpfalz und Ruhstorf in Niederbayern.


Durch die anhaltend hohen und zum Teil steigenden Wasserstände ihrer Zuflüsse bleibt auch die Donau selbst vom Hochwasser nicht verschont. Von Donauwörth bis Regensburg kommt es zu Ausuferungen. Im Bereich der niederbayerischen Städte Kelheim und Vilshofen sind vereinzelt Straßen und Keller überschwemmt. Besonders betroffen ist der Donauabschnitt unterhalb von Deggendorf bis zur Landesgrenze nach Tschechien . Im Laufe des Dienstags rechneten die Hochwasserexperten dort mit weiteren Überschwemmungen.

Höchststände am Rhein erwartet - Entwarnung an Ruhr und Saar

Hochwasser auch an der Model

Eine Hochwasserwelle lässt in vielen deutschen Regionen die Menschen furchtsam auf die großen Flüsse blicken. Besonders die Kommunen am Rhein machen sich wegen weiter steigender Pegelstände Sorgen. Bereits am Mittwoch waren tiefer gelegene Plätze im Kölner Stadtgebiet gesperrt. In Ufernähe wurden mobile Schutzwände errichtet und Sandsäcke verteilt.

Pegelhöchststände gab es ebenfalls in Oberfranken. Auch in Rheinland-Pfalz sollen die Wasserstände von Rhein, Mosel und Lahn weiter ansteigen. Wegen drohender Überschwemmungen der Elbe wurden in Dresden Straßensperrungen vorbereitet. Die Lage an Ruhr und Saar hat sich dagegen entspannt. In Köln waren am Mittwoch 14 Hochwasserpumpwerke in Betrieb. Im Kanalnetz wurden zahlreiche Schieber geschlossen, um ein Hochsteigen der Wassermassen zu verhindern. Der Rhein wird bei weiter steigendem Pegel komplett für den Schiffsverkehr gesperrt. Am Mittwoch legte das Hochwasser zwischen Mainz und Köln um zwei bis drei Zentimeter pro Stunde zu. Voraussichtlich in der Nacht zu Donnerstag sollte der Rhein im Bonner Stadtteil Beuel über die Ufer treten. "Dramatische Wasserstände" waren aber nach Einschätzung der Stadt Bonn nicht zu erwarten.

Entlang der Mosel wurden zahlreiche Bundes-, Land- und Kreisstraßen gesperrt. In Zell rechnete die Verwaltung damit, dass im Laufe des Tages Hochwasser in das Stadtgebiet fließt. In Koblenz kam es zu ersten Sperrungen von Uferstraßen. In Bayern hatte die Itz bereits im Laufe des Mittwochs die höchste Meldestufe überschritten. Auch die Pegelstände der fränkischen Saale stiegen weiter an.

Entwarnung gab es hingegen an Saar und Ruhr: Hier gingen die Wasserstände wieder zurück. Für die kommenden Tage rechnen die Meteorologen zudem mit nachlassendem Regen und deshalb mit weiter sinkendem Pegel an der Ruhr. Auch in Baden-Württemberg besteht laut Hochwasser-Vorhersage-Zentrale keine extreme Hochwassergefahr. Am Neckar seien die Wasserpegel sogar tendenziell gefallen.

Am 27. Feb. 2002 unter: nachrichten

Gesamtschaden der Sommerflut beträgt 9,2 Milliarden Euro

Hochwasserbilanz

Die durch die Jahrhundertflut im Sommer angerichteten Schäden fallen deutlich geringer aus als angenommen. Bundeskanzler Gerhard Schröder (SPD) teilte am Mittwoch in Berlin mit, dass sich der Gesamtschaden auf rund 9,2 Milliarden Euro belaufe. Nach Angaben von Bundesjustizministerin Brigitte Zypries (SPD) war unmittelbar nach der Flut von 20 Milliarden Euro ausgegangen worden. Der Vorsitzende des Kuratoriums Fluthilfe, Alt-Bundespräsident Richard von Weizsäcker, lobte das Zusammenspiel von Staat und Bürgern bei der Fluthilfe. "Der Welle der Flut ist eine Welle der Solidarität gefolgt, die keiner vorherzusagen wusste", betonte von Weizsäcker.

Zuvor hatte sich das Bundeskabinett mit einem Resümee des Kuratoriums vier Monate nach dem Hochwasser an Elbe und Donau beschäftigt. Auch Zypries, die die Hilfe federführend für die Bundesregierung koordiniert hatte, legte ihre erste Bilanz vor. Sie warnte vor vorschnellen Annahmen, dass trotz der geringeren Schadenssumme am Ende Geld übrig bleibe. Zypries gab zugleich bekannt, dass von der Flut betroffene Unternehmen bis zum 31. März 2003 Insolvenz anmelden können. Die Frist wäre ursprünglich zum Jahresende ausgelaufen.

Bundesbauminister Manfred Stolpe (SPD) appellierte an alle Besitzer von geschädigten Wohnhäusern, Entschädigungen zu beantragen. Bekannt seien rund 10 000 Schadensfälle an Wohnhäusern, bislang seien aber bei den Ländern nur 2000 Anträge auf Entschädigungen eingegangen, erläuterte Stolpe.

Laut Schröder sei in der großen Hilfsbereitschaft "ein Stück praktizierten Gemeinsinns sichtbar" geworden. Der Alt-Bundespräsident wies darauf hin, dass das Kuratorium Fluthilfe, das insbesondere bei Streitfällen vermitteln soll, seine Arbeit fortsetze. Erst jetzt kämen die komplexeren Sachverhalte auf den Tisch, begründete von Weizsäcker. Vom 25-Millionen-Euro-Topf des Kuratoriums stehe noch "das meiste zur Verfügung".

Am 11. Dez. 2002 unter: arbeit

NABU fordert Vorrang ökologischer Konzepte beim Hochwasserschutz

Flussausbau

Der Naturschutzbund NABU hat Bund und Länder aufgerufen, zügig ein neues Leitbild für Flüsse und Auen nach ökologischen Grundsätzen zu entwickeln und gemeinsam umzusetzen. "Wir dürfen jetzt nicht fahrlässig die Möglichkeit einer ökologischen Wende im Umgang mit unseren Flüssen verspielen", sagte NABU-Präsident Jochen Flasbarth. Mit Sorge betrachte der NABU die aktuelle Diskussion zum Hochwasserschutz, in der von Behörden weiterhin vorrangig technische Lösungen favorisiert würden. "Gerade die klassischen Wasserbau-Konzepte haben erheblich dazu beigetragen, dass Hochwasser heute leicht zu einem ernsthaften Risiko werden", so Flasbarth. Das Wasser fließe in Deutschland in Hochgeschwindigkeits-Rutschbahnen, in denen die Bremsen erst gezogen würden, wenn längst wieder Trockenheit herrsche.

Vorrangiges Ziel einer neuen Flusspolitik müsse deshalb die drastische Erhöhung des natürlichen Wasserrückhaltes in den Einzugsbereichen der Flüsse sein. "Damit unsere Fließgewässer wieder lebendige Flüsse werden, müssen der Ausbau der Flüsse beendet und stattdessen die natürlichen Überflutungsflächen zurückgewonnen werden", sagte Flasbarth. Die ökologische Umgestaltung der Flüsse und Auen dürfe sich nicht in Einzelprojekten erschöpfen, sondern müsse zukünftig von einer Bundesbehörde geplant und gesteuert werden.

Analog zum Bundesverkehrswegeplan müsse auch die ökologische Entwicklung der Flüsse planmäßig vorangetrieben werden. Ein koordiniertes Vorgehen sei laut NABU umso wichtiger, als die EU-Wasserrahmenrichtlinie mit klarer zeitlicher Vorgabe die "Herstellung eines ökologisch guten Zustandes" aller Flüsse bis 2016 vorschreibe.

Der NABU appellierte an die Bundesregierung, in den nächsten drei Jahren die Landnutzung in den Flussauen den Standortverhältnissen anzupassen. "Die notwendige Sicherheit bei Hochwassern können wir ebenso wie die Lösung der Probleme im natürlichen Wasserhaushalt nur erreichen, wenn wir uns von der intensiven Landwirtschaft in diesen sensiblen Bereichen verabschieden", betonte der NABU-Präsident. Ein generelles Verbot der Ackernutzung in Flussauen und Flutungspoldern sei daher dringend erforderlich. Als Anreiz für die Nutzer schlägt der NABU finanzielle Leistungen im Rahmen spezieller Agrarumweltprogramme vor.

Am 15. Jan. 2003 unter: artenschutz

Hochwasserhilfe noch bis Ende Mai

Hilfsfonds

Noch bis Ende Mai 2003 können Firmen für Schäden aus dem Jahrhunderthochwasser vom Sommer letzten Jahres Zuschüsse aus dem Hochwasserhilfsfonds der Bundesregierung sowie Darlehen aus dem Eigenkapitalhilfeprogramm beantragen. Darauf weist die Deutsche Ausgleichsbank (DtA) in Bonn hin. In den acht betroffenen Bundesländern haben nach DtA-Angaben bis Ende April 2003 mehr als 12.000 flutgeschädigte Betriebe einen Antrag auf Hochwasserhilfe gestellt.

Von den gestellten Anträgen seien bereits mehr als 10.000 Anträge im Gesamtwert von knapp 290 Millionen Euro bewilligt. Zuschüsse bis 50.000 Euro sollen ohne aufwändige Einzelfallprüfung ausgezahlt werden. In sechs Bundesländern werden die Anträge komplett über die DtA abgewickelt. In Sachsen und Sachsen-Anhalt erfolgt die Verteilung der Mittel über die Landesförderinstitute.

Am 08. Mai. 2003 unter: nachrichten

Dürre als Folge des Hochwassers

Niedrigwasserprobleme

Der Naturschutzbund NABU sieht die aktuellen Niedrigwasserprobleme an deutschen Flüssen auch als Folge einer verfehlten Flussbaupolitik. Die beschleunigte Wasserabführung aus heute landwirtschaftlich genutzten ehemaligen Auenbereichen habe den Fließgewässern ihren Puffer genommen, so dass sie zunehmend extrem auf extreme Wetterereignisse reagierten. Die aktuelle Dürre sei damit die an dere Seite des letztjährigen Hochwasses.

"Wo naturnahe Wälder und Feuchtgebiete in Flussnähe fehlen, wird kein Niederschlag mehr gespeichert, der auch in außergewöhnlich trockenen Zeiten langsam an die Flüsse abgegeben werden könnte", sagte NABU-Bundesgeschäftsführer Gerd Billen. Perioden anhaltender Trockenheit seien keine Seltenheit, naturnahe Flüsse bräuchten Niedrigwasser sogar zur Regeneration. Nur ausgebaute, stauregulierte Flüsse würden bei Niedrigwasser zu Seenketten, denen durch Stillstand und hohe Erwärmung ein extremer Sauerstoffverlust und letztlich das Umkippen drohe. Billen forderte Bund und Länder auf, die Bekenntnisse zu einer nachhaltigen Flusspolitik in die Tat umzusetzen und den Flüssen ihre natürlichen Lebensräume zurück zu geben.

Am 17. Jul. 2003 unter: artenschutz

Hochwasserschutz nur halbherzig

Nichts gelernt

Der Naturschutzbund NABU hat den von der Bundesregierung vorgelegten Entwurf zum geplanten Hochwasserschutzgesetz als einen halbherzigen Schritt zur Verbesserung des vorbeugenden Hochwasserschutzes bewertet. Die Bundesregierung ziehe mit der bundeseinheitlichen Neufassung vieler hochwasserrelevanter Vorschriften erstmals eine Lehre aus den Hochwasserkatastrophen der vergangenen Jahre, so die Umweltschutzorganisation. Den im so genannten 5-Punkte-Programm selbst gesetzten Ansprüchen der Bundesregierung werde der Gesetzesentwurf jedoch nicht voll umfassend gerecht, weil es bei den meisten Lösungsansätzen an der notwendigen Konsequenz mangele.

So tauche der wichtigste Ansatz des vorbeugenden Hochwasserschutzes, nämlich die Erweiterung der Wasserrückhalteräume durch die Rückverlegung von Deichen, weder in den Grundsätzen des Gesetzes auf, noch gebe es einen verbindlichen Umsetzungsauftrag an die Länder.

Das grundsätzliche Verbot der Ackernutzung in Überschwemmungsgebieten werde durch zu weitgehende Ausnahmeregelungen aufgeweicht. "Die im Ansatz gute Regelung wird in der Praxis dazu führen, dass die Länder das Verbot der Ackernutzung nicht vollziehen.", so NABU-Präsident Olaf Tschimpke. Die Bundesregierung müsse klarmachen, dass in der Aue Äcker nichts zu suchen hätten. Aus den Äckern herausgelöste Nitrate und Pestizide gehörten bis heute zu den ungelösten Problemen der Gewässerreinhaltung. Während Industrie und Haushalte ihre Abwässer in Klärwerken aufwendig reinigen lassen müssten, werde bei der Gewässerverschmutzung durch die Landwirtschaft traditionell ein Auge zugedrückt. Zu den Stärken des Entwurfes zählten laut NABU die in Bauleitplänen verankerte verbindliche Ausweisung von Überschwemmungsgebieten sowie das Verbot der Bebauung in diesen Arealen. Die Hochwasserbelange beim Neubau und der Unterhaltung von Wasserstraßen zu berücksichtigen, sei ebenfalls grundsätzlich zu begrüßen. "Die Feststellung allein, dass Baumaßnahmen keine negativen Auswirkungen auf den Hochwasserschutz haben dürfen, führt aber noch zu keiner Verbesserung", so Tschimpke. Kanalartiger Ausbau der Flüsse zu Wasserstraßen, Flusslaufverkürzungen und Uferbefestigungen führten zur Entlastung für die Oberanlieger und zur potenzierten Gefahr für die Unteranlieger. Die vorgesehenen Änderungen im Bundeswasserstraßengesetz dürften hier keinen Interpretationsspielraum zulassen.

Am 10. Sep. 2003 unter: artenschutz

In Sachsen soll Vorsorge neue Flutkatastrophe verhindern

Hochwasserschutz

Auch in diesem Jahr unterstützte die Deutsche Bundesstiftung Umwelt (DBU) wieder viele innovative Umweltschutzideen aus Sachsen: 34 Vorhaben erhielten 2003 rund 4,5 Millionen Euro. Dabei setzte die DBU den nach der Flutkatastrophe des letzten Jahres eingeschlagenen Weg zur Förderung des vorbeugenden Hochwasserschutzes konsequent fort: Drei Projekte aus Sachsen, die sich mit diesem Thema auseinandersetzen, erhielten insgesamt 1,3 Millionen Euro.

Dr. Fritz Brickwedde, Generalsekretär der DBU, stellte gemeinsam mit Prof. Dr. Irene Schneider-Böttcher, Präsidentin der Sächsischen Landesanstalt für Landwirtschaft (Dresden), und Prof. Dr. Friedhelm Sieker von der Universität Hannover, Institut für Wasserwirtschaft, Hydrologie und landwirtschaftlichen Wasserbau, eines dieser Projekte vor. "Hier wird erstmals das gesamte Einzugsgebiet eines Flusses, das der sächsischen Mulde, hinsichtlich seines Wasserrückhaltepotenzials bewertet", so Brickwedde.

Auf Grundlage der gewonnenen Erkenntnisse könnten zukunftsfähige Konzepte zum vorbeugenden Hochwasserschutz umgesetzt werden. Das Kooperationsprojekt schlage mithilfe einer DBU-Förderung von 497.000 Euro einen innovativen Weg ein. So werden erstmalig die Potenziale der Landwirtschaft, der Forstwirtschaft und der Siedlungswirtschaft gemeinsam betrachtet, um für den Hochwasserschutz bestmögliche Effekte zu erzielen. In Chemnitz zum Beispiel werden modellhafte Maßnahmen der dezentralen Regenwasserbewirtschaftung untersucht, um diese Erkenntnisse auf andere Siedlungsgebiete im Muldegebiet zu übertragen.

Neu sei auch der Ansatz, diese Maßnahmen volks- und privatwirtschaftlich zu hinterfragen, um ein optimales Kosten-Nutzen-Verhältnis zu erzielen. Das Weißeritztal im Erzgebirge wird von den Flüssen Rote und Wilde Weißeritz geprägt. Es gehörte im August 2002 zu den am stärksten von der Flut betroffenen Gebieten in Sachsen.

Gemeinsam mit dem Landesverein Sächsischer Heimatschutz e. V. (Dresden) und dem Sächsischen Ministerium für Umwelt und Landwirtschaft will das Institut für Allgemeine Ökologie und Umweltschutz der Technischen Universität (TU) Dresden in den bewaldeten Durchbruchstälern von Müglitz, Trebnitz und Gottleuba im Osterzgebirge ökologisch und ökonomisch vertretbare Initial- und Pflegemaßnahmen zur naturschutzgerechten Waldbehandlung und Hochwasservorsorge durchführen. Die DBU unterstützt dieses Vorhaben mit 421.000 Euro.

Am 11. Dez. 2003 unter: nachrichten

Kabinett beschließt mehr Raum für Flüsse

Hochwasserschutz

Mit einem umfangreichen Maßnahmenkatalog will die Bundesregierung den Hochwasserschutz in Deutschland verbessern. Einen entsprechenden Gesetzentwurf beschloss das Kabinett am Mittwoch in Berlin. So ist vorgesehen, innerhalb von fünf Jahren flächendeckend Überschwemmungsgebiete auszuweisen, in denen es grundsätzlich keine Bau- und Gewerbegebiete mehr geben soll.

Bundesumweltminister Jürgen Trittin (Grüne) begründete die Vorlage mit Milliardenschäden durch Überschwemmungen. "Wir müssen den Flüssen wieder mehr Raum geben", sagte er. Allein die Flutkatastrophe an der Elbe vor zwei Jahren, bei der 21 Menschen ums Leben kamen, habe Sachschäden in Höhe von neun Milliarden Euro verursacht. Daher komme es darauf an, jetzt "Schadenvorsorge" zu betreiben.

Mit dem Gesetzentwurf werden bundeseinheitliche Vorgaben zum Hochwasserschutz angestrebt. So müssen die Länder nicht nur Überschwemmungsgebiete für ein so genanntes 100-jähriges Hochwasser ausweisen, auch wird die Kategorie überschwemmungsgefährdetes Gebiet eingeführt. Dabei handelt es sich um Flächen, die bei Deichbrüchen überflutet werden könnten. "Dem Menschen muss klar werden, dass auch Deiche nicht absolut vor Hochwasser schützen", betonte der Minister.

Drastische Auswirkungen wird das Gesetzesvorhaben auch auf den Ackerbau haben. In den festgelegten Überschwemmungsgebieten muss der Ackerbau bis 2012 grundsätzlich eingestellt werden. Dadurch soll eine Bodenerosion vermieden und die Weiterleitung von Schadstoffen bei einer eventuellen Überschwemmung verhindert werden. Außerhalb der Abflussgebiete soll Ackerbau unter Auflagen weiterhin möglich sein.

Zur Verbesserung des Hochwasserschutzes werden die Länder ferner verpflichtet, innerhalb von vier Jahren flussgebietsbezogene Pläne aufzustellen. Diese können auch Deichverlegungen, Rückhaltung von Niederschlagswasser sowie die Wiederherstellung von Auengebieten vorsehen.

Am 03. Mär. 2004 unter: nachrichten

Öko-Landbau schützt vor Hochwasser

Bessere Versickerungsleistung

Wissenschaftler der deutschen Bundesforschungsanstalt für Landwirtschaft (FAL) haben nachweisen können, dass ökologischer Landbau landwirtschaftlich genutzte Böden besser gegen Hochwasser schützt. Herkömmliche Böden sind durch Verdichtung und Verschlämmung bedroht. Diese führen zu einer Reduzierung der Versickerungsleistung von Böden, der so genannten Infiltration, berichten die Forscher. Hohe Infiltrationsleistungen eines intakten Bodengefüges können die Intensität von Hochwasserereignissen vermindern.

Auslöser der "schleichenden Versiegelung" sind nach Angaben der Wissenschaftler immer geringer werdende Humusgehalte, abnehmende biologische Aktivität und zunehmende Verdichtungen durch zu hohe mechanische Bodenbelastung. Die Forscher des Institutes für Pflanzenernährung und Bodenkunde und des FAL haben die Zusammenhänge zwischen physikalischen, chemischen und biologischen Bodenparametern und der Infiltration untersucht. Den Wissenschaftlern war bereits bekannt, dass pfluglose Bodenbearbeitung in konventionellen Betrieben deutlich zur Erhöhung der Versickerungsleistung beitragen kann.

Beim ökologischen Landbau wirken sich auch andere Faktoren positiv auf die Infiltration aus. Dabei kommt es zum Beispiel zur Bildung von "Bioporen", die durch die Aktivität von Bodenlebewesen geschaffen werden. Daher weisen ökologisch bewirtschaftete Ackerböden unter ansonsten gleichen Bedingungen etwa doppelt so hohe Infiltrationsraten auf wie konventionell bewirtschaftete Böden. "Durch den Anbau von mehrjährigem Ackerfutter und Zwischenfrüchten, sowie optimaler Zufuhr organischer Dünger ist der Humusgehalt in ökologisch bewirtschafteten Böden in der Regel höher als in konventionell bewirtschafteten", berichten die Wissenschaftler. Die positive Wirkung konnte bereits nach drei Jahren ökologischer Bewirtschaftung auf den Versuchsflächen des Institutes für Ökologischen Landbau in Schleswig-Holstein festgestellt werden.

Vor dem Hintergrund der verheerenden Hochwasserereignisse der jüngsten Vergangenheit, könne die Erhaltung einer standorttypischen hohen Infiltrationsrate durchaus als eine der wichtigsten, nicht durch Produktpreise entlohnte Leistung der Landwirtschaft angesehen werden. Die Förderung des ökologischen Landbaus sei daher auch als eine wirksame ökologische Ausgleichsmaßnahme für anthropogene Versiegelungen anzustreben, heißt es in einer Presseerklärung der FAL.

Am 08. Mär. 2004 unter: nachrichten

Bundestag verabschiedet Hochwasserschutzgesetz

Bauen eingeschränkt

Das von der rot-grünen Regierungskoalition vorgelegte Hochwasserschutzgesetz hat den Bundestag passiert. Mit den Stimmen von SPD und Grünen verabschiedete das Parlament am Donnerstagabend das "Gesetz zur Verbesserung des vorbeugenden Hochwasserschutzes". Danach sollen in Überschwemmungsgebieten grundsätzlich keine neuen Bau- und Gewerbegebiete mehr ausgewiesen werden dürfen.

Die entsprechenden Gebiete sollen von den Ländern innerhalb von fünf Jahren flächendeckend ausgewiesen werden.

Ackerbau soll in flutgefährdeten Regionen nur unter bestimmten Bedingungen möglich sein. So dürfen dabei bestimmte Pestizide und Düngemittel nicht eingesetzt werden. Auch muss der entsprechende Boden ganzjährig bepflanzt sein. In den besonders erosionsgefährdeten "Abflussbereichen" soll Ackerbau generell verboten werden.

Der Bundesrat wird sich voraussichtlich im September mit der Vorlage befassen. Das Gesetz bedarf allerdings nicht der Zustimmung der Unions-dominierten Länderkammer.

Am 02. Jul. 2004 unter: nachrichten

Elbe wird offenbar heimlich illegal ausgebaut

Vorwand Hochwasser-Schäden

Die Elbe wird offenbar illegal heimlich ausgebaut. Das berichten die Bürgerinitiative Pro Elbe und der BUND unter Berufung auf Prüfungen durch unabhängige Vermessungsingenieure. Danach würden die Buhnen nicht, wie behauptet, lediglich instand gesetzt, sondern ausgebaut, insbesondere durch Vorschüttungen verlängert, sagte Ernst Paul Dörfler, Leiter des BUND-Elbeprojektes. Messungen an anderen Bauprojekten hätten ergeben, dass diese Methode des verdeckten Ausbaus offenbar schon seit Jahren praktiziert werde, so die Bürgerinitiative Pro Elbe.

Die Elbe-Schützer berufen sich auf Prüfergebnisse durch unabhängige Vermessungsingenieure im Elbabschnitt zwischen Rosslau und Dessau. "Rechtlich handelt es sich um zulassungspflichtigen Ausbau, da die Buhnen deutlich größer dimensioniert sind", meint Dörfler. Für Ausbaumaßnahmen gebe es aber keinen Auftrag, er finde damit illegal statt. "Die Bundesregierung hat den Elbausbau in ihrer Koalitionsvereinbarung definitiv ausgeschlossen", erinnert der Elbeprojekt-Leiter.

Die Baumaßnahmen im Bereich Rosslau-Dessau seien aber nur der Auftakt einer Serie weiterer Eingriffe an insgesamt 99 Buhnen, die angeblich durch Hochwassereinfluss schwer beschädigt wurden. Vor-Ort-Termine mit Wasserbauexperten hätten jedoch ergeben, dass es diese schweren Schäden gar nicht gebe.

"Offenbar soll versucht werden, unter dem Vorwand 'Beseitigung von Hochwasserschäden' eine ungenehmigte Einengung und Vertiefung der Elbe zu realisieren", kritisiert Pro-Elbe-Sprecherin Iris Brunar. Messungen an Wasserbauwerken, die bereits vor der Flut "instand gesetzt" wurden, hätten ergeben, dass diese Methode des verdeckten Ausbaus offenbar schon seit Jahren praktiziert werde.

"Offensichtlich weiß der Bundesminister Stolpe nicht, was seine Wasserstraßenverwaltung treibt", kritisiert Brunar den obersten Verkehrs-Mann. Die Ausbaumaßnahmen seien auch deshalb völlig unsinnig, weil sie der Schifffahrt nichts nützten, wenn das nötige Wasser fehle. Auch in diesem Jahr führe die Elbe seit vielen Monaten Niedrigwasser, so dass die Güterschifffahrt weitgehend zum Erliegen gekommen sei.

Die Bürgerinitiative Pro Elbe und der BUND forderten den Bundesverkehrsminister Manfred Stolpe (SPD) auf, die Baumaßnahmen sofort auszusetzen und eine unabhängige Prüfung zu veranlassen, "bevor weitere Millionen versenkt werden und die Umwelt Schaden nimmt". Die Landesregierung solle, den Vorgang prüfen und im Falle der Abweichung von den Instandsetzungsregeln ihre Zustimmung zu den Baumaßnahmen sofort entziehen.

"Wenn es die Landesregierung mit dem Schutz des UNESCO-Biosphärenreservates Flusslandschaft Elbe und des Welterbegebietes Dessau-Wörlitzer Gartenreiches ernst ist, müssten die Alarmglocken schrillen", forderte Dörfler.

Am 02. Nov. 2004 unter: nachrichten

Umweltbundesamt befürchtet Hochwasser wegen Klimawandel

Klimaänderungen

Der Klimawandel wird sich auch spürbar auf den Wasserhaushalt auswirken. Zu befürchten sind mehr und länger andauernde Hochwasser durch stärkere Regenfälle. Dies meldete das Umweltbundesamt (UBA) am Mittwoch. Rund 40 Fachleute hätten auf einem Fachgespräch zur Zukunft des Hochwasserschutzes gefordert, dass Deutschland und seine europäischen Nachbarländer sich schon heute darauf einstellen. Dringend notwendig sei eine bessere Information der Bevölkerung über die durch Klimaänderungen entstehenden Risiken, im Speziellen über die erforderlichen Maßnahmen zur Vorbeugung und zum Schutz gegen Hochwasser.

Im Mittelpunkt des ersten von drei Fachgesprächen standen die sich durch den globalen Klimawandel verändernden Rahmenbedingungen: Durch weltweit steigende Temperaturen werde es demnach zu einer Veränderung des Wasserkreislaufes mit regional unterschiedlich ausgeprägten Folgen kommen. So sei es wahrscheinlich, dass die Anzahl heftiger Regenfälle pro Jahr zunehme. Damit wachse auch die Gefahr für häufigere, größere und länger dauernde Hochwasserereignisse. So hätten beispielsweise im August 2002 starke Niederschläge im Erzgebirge zu den Auslösern des Elbe-Hochwassers gehört.

Am 24. Nov. 2004 unter: nachrichten

BUND warnt vor Verwässerung des Hochwasserschutzgesetzes

"Ignoranz gegenüber den Schäden"

Der Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND) hat den CDU/CSU-regierten Bundesländern sowie den Landesregierungen von Rheinland-Pfalz und Brandenburg vorgeworfen, die Standards beim Hochwasserschutz senken zu wollen. Wenn es diesen Ländern im Vermittlungsausschuss zwischen Bundestag und Bundesrat gelinge, aus dem Entwurf des Hochwasserschutzgesetzes wesentliche Teile herauszubrechen, werde das Gesetz zu einem Placebo ohne Wirkung. Das Vorhaben dieser Länder, in Überschwemmungsgebieten weiter Bauflächen zu genehmigen, sei ein Zeichen von Ignoranz gegenüber den Betroffenen und den Schäden des Jahrhunderthochwassers von 2002. Bei der nächsten Flut hätten erst die Opfer und dann die Steuerzahler wieder die Kosten zu tragen.

"Noch sind die viele Milliarden Euro teuren Schäden der Flut von 2002 nicht beseitigt, da stehen die kurzfristigen Interessen erneut im Vordergrund", kritisert Gerhard Timm, BUND-Bundesgeschäftsführer. "Wenn die Fehler beim Hochwasserschutz gemacht sind, klettern die Ministerpräsidenten bei der nächsten Flut wieder vor laufenden Fernsehkameras und in Gummistiefeln auf die Deiche und heucheln Betroffenheit." Viel Geld werde dann ausgegeben, um Neubaugebiete wie in Röderau in der sächsischen Elbaue wieder abzureißen. "Wer kostengünstig vorsorgen will, muss die Überschwemmungsflächen erweitern statt sie einzuengen", forderte Timm. Das Bauen in diesen Gebieten müsse aufhören. Und auch die Landwirtschaft müsse sich in Risikobereichen dem Hochwasserschutz anpassen.

Besonders skandalös sei, dass zwei von der SPD mitregierte Länder die rot-grünen Absichtserklärungen zum besseren Hochwasserschutz unterlaufen wollten. Käme mit ihrer Unterstützung im Bundesrat eine Zweidrittelmehrheit gegen das Gesetz zustande, wäre es faktisch tot. Rheinland-Pfalz verlange Sonderregeln für Neubaugebiete in Überflutungsgebieten, Brandenburg die Aufweichung des Ackerbauverbotes in Flussauen. Dabei hätten auch Brandenburg und Rheinland-Pfalz regelmäßig unter Überschwemmungskatastrophen zu leiden. Vor allem der rheinland-pfälzische Ministerpräsident Kurt Beck (SPD) müsse aus den Hochwassern an Rhein, Elbe und Oder lernen und ökologische Hochwasserschutzmaßnahmen in den Mittelpunkt seiner Politik stellen, forderte der Umweltverbands-Chef.

Am 16. Feb. 2005 unter: nachrichten

Umweltbundesamt will weiterhin Neubauverbot wegen Hochwasserschutz

Elbehochwasser

Der Präsident des Umweltbundesamtes, Andreas Troge, warnt im Streit um das Hochwasserschutzgesetz vor einem faulen Kompromiss. Wer das geplante Neubauverbot in flussnahen Gebieten kippe, zerstöre das Fundament des ganzen Gesetzes, sagte Troge der "Berliner Zeitung". "Wir hätten dann aus den Fehlern der Vergangenheit nichts gelernt. Das wäre eine Kapitulation vor dem Hochwasser", sagte Troge. Angesichts der schrumpfenden Bevölkerung, des anhaltenden Flächenverbrauchs und der Zersiedelung der Landschaft habe es keinen Sinn, ausgerechnet in flussnahen Regionen Neubaugebiete auszuweisen, sagte Troge weiter.

Scharf kritisierte Troge die Länder. "Einige Länder verweigern sich einem effektiven Hochwasserschutz", sagte er. Die gegenwärtige Blockade des Gesetzes sei unverantwortlich. "Wir dürfen den großen Konsens, der nach dem Elbehochwasser bestand, nicht aufkündigen", forderte er. Während der Flut 2002 habe man gesehen, welche katastrophalen Folgen Hochwasser haben könne.

Wegen des Klimawandels würden derartige Ereignisse noch zunehmen, eine ausreichende Vorsorge sei also dringend nötig. Troge äußerte sich wenige Tage vor der dritten Elbministerkonferenz, die am Donnerstag in Dresden stattfindet.

Am 01. Mär. 2005 unter: nachrichten

Kritik an Hochwasserschutzpolitk

10 Milliarden Euro

Drei Jahre nach der verheerenden Flut an der Elbe äußert die Umweltstiftung WWF starke Zweifel, ob man aus der Katastrophe gelernt habe. Zwar habe es Fortschritte im Frühwarnsystem gegeben, doch einen wirklichen Neuanfang in der Hochwasserpolitik habe man versäumt, hieß es am Donnerstag. Das 5-Punkte-Programm, das unter dem Eindruck der Elbeflut verabschiedet wurde, stelle klare Forderungen. Das im April 2005 in Kraft getretene Hochwasserschutz-Gesetz reiche an diese aber nicht heran. Der WWF kritisierte zudem, es gebe bis heute keine fundierte Bilanz der eingeleiteten Maßnahmen. Für diese aber seien rund 10 Milliarden ausgegeben worden. Bundesverkehrsminister Manfred Stolpe habe bisher einen Bericht vorgelegt, bei dem es sich nur um eine "wenig aussagekräftige Zahlenspielerei" handele.

"Die Bürger an Deutschlands großen Flüssen können heute nicht beruhigter schlafen als vor drei Jahren", meint Martin Geiger vom WWF. Er kritisierte die "großzügigen Ausnahmen" bei der Bebauung gefährdeter Gebiete und die unvollständige Ausweisung von Überflutungsflächen. Außerdem habe es die Bundesregierung versäumt, den Ackerbau aus den Auen zu verbannen. "Von einem ökologischen Hochwasserschutz sind wir nach wie vor weit entfernt", so Geiger.

Nach Ansicht der Umweltorganisation hat sich an der Elbe die Hochwassergefahr durch die Wiederaufbau- und Sanierungsmaßnahmen teilweise sogar verschlechtert. Die bisherigen Baumaßnahmen seien fast nur technischer Art. Deiche seien vielerorts an alter Stelle wiederhergestellt, saniert und meist erhöht worden. Die neuen Deiche würden das Hochwasser jedoch nur weiter flussabwärts verlagern. Straßen, Eisenbahnen und Brücken in den besonders gefährdeten Tälern des Erzgebirges seien oft genauso unzureichend wie vor ihrer Zerstörung.

Zwischenbilanz der Milliardenausgaben gefordert

Allein mit Überflutungsflächen, so genannten "Poldern" oder "Kögen", könne in Deutschland kein brauchbarer Flutschutz etabliert werden. Mit Ausnahme der Länder Sachsen-Anhalt und Brandenburg sei auch der frühere Slogan "mehr Freiraum für Flüsse" kaum beherzigt worden.

Der WWF appellierte an die Bundesregierung und die Länder, "endlich" eine umfassende Zwischenbilanz der Milliardenausgaben zu ziehen. Weiterhin forderte die Umweltstiftung, mehr Forschungsgelder in die Auswertung der Schutzmaßnahmen zu investieren, statt noch umfangreichere Programme zum Informationsmanagement und zum Katastrophenschutz zu finanzieren.

Am 15. Aug. 2005 unter: nachrichten

Bund und Freistaat versprechen Hochwasserhilfe

Aufstockung von Mitteln

Der Bund und der Freistaat Bayern haben sich am Sonntag auf eine rasche Hilfe für die vom Hochwasser geschädigten Bürger und Kommunen verständigt. Der Bund möchte die entstandenen Schäden an Bundeseinrichtungen wie Autobahnen und Zugstrecken zügig beheben. Die Finanzhilfen für Bürger, Landwirte und Gewerbetreibende sollen grundsätzlich je zur Hälfte von Bund und Land bezahlt werden.

Die Landesregierung kündigte an, Bayern wolle das Hochwasserschutzaktionsprogramm jetzt forcieren und beschleunigen. In den nächsten drei Jahren sei eine Aufstockung von pro Jahr 150 Millionen Euro geplant. Der Bund möchte sich an den Aufstockungen mit jährlich 33 Millionen Euro beteiligen. Zuvor waren die Mittel für den Hochwasserschutz in Bayern offenbar gekürzt worden.

Am 29. Aug. 2005 unter: nachrichten

Bayern: Beratung und Information für Flutopfer

Presseinformation der Verbraucherzentrale Bayern vom 2. Juni 2016:

Überflutete Keller, beschädigte Häuser und kaputte Autos: Die schweren Überschwemmungen in Niederbayern haben zu erheblichen Schäden geführt. Was sollen Betroffene jetzt tun? Welche Versicherung kommt für welche Schäden auf? Was ist für eine schnelle Schadensregulierung wichtig? Die Verbraucherzentrale Bayern hat ab sofort eine Hotline geschaltet und berät kostenfrei Ratsuchende, die von der Flutkatastrophe betroffen sind.

Die Verbraucherzentrale Bayern richtet Hotline ein Informationen zum Versicherungsschutz und was dabei zu beachten ist, hat die Verbraucherzentrale Bayern auch auf ihrer Internetseite (www.verbraucherzentrale-bayern.de) zusammengestellt. Schäden am Hausrat, also alles was im Haus ist und nicht fest mit dem Haus verbunden, sind in der Regel ein Fall für die Hausratversicherung. Für Schäden am Haus (Dach, Fenster, Keller) kommt normalerweise die Wohngebäudeversicherung auf. „Allerdings sind Schäden durch Überschwemmung und Rückstau nur dann versichert, wenn auch die Absicherung bei Elementarschäden zusätzlich vereinbart ist“, sagt Merten Larisch, Finanzexperte der Verbraucherzentrale Bayern. „Häufig ist dies der Fall, oft aber auch nicht“. Die Kfz-Teilkaskoversicherung umfasst Schäden an Kraftfahrzeugen durch Überschwemmung und Hagel.

Die Flutopferhotline der Verbraucherzentrale Bayern ist geschaltet Montag bis Freitag von 9 und 12 Uhr: (089) 55 27 94 130 oder (089) 55 27 94 172. Es fallen nur die eigenen Telefonkosten an, die Beratung selbst ist kostenlos.

Am 03. Jun. 2016 unter: nachrichten

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