Inhalt
- Schuldnerberater urteilen nicht über Menschen. Sie helfen einfach.
- Von Erfahrung und Kompetenz profitieren
- Das kann die Schuldnerberatung Hamburg für Sie tun
- Immobilienrettung, wenn Zwangsversteigerung droht
- Das Pfändungsschutzkonto
- Arbeitgeber-Service der Schuldnerberatung Hamburg
- Über die Schuldnerberatung Hamburg
Erfahrene Schuldnerberater kennen zahlreiche Gründe für eine Überschuldung. Darum bringen sie neben ihrem Fachwissen auch Verständnis für die Betroffenen und ihre Familien mit.
Schuldnerberater urteilen nicht über Menschen. Sie helfen einfach.
Schuldenberater erleben viel menschliches Leid. Auch unnötiges Leid. Und zwar immer dann, wenn die Schuldner sich erst sehr spät an eine Schuldnerberatung wenden. Viele haben dann schon den Überblick über ihre Zahlungsverpflichtungen verloren. Doch auch in diesen Fällen hilft die Schuldnerberatung! Wer sich aus Hamburg und Umgebung in so einer Situation befindet, sollte so bald wie möglich einen Termin vereinbaren bei der Schuldnerberatung Hamburg.
Ich habe Schulden und weiß nicht weiter! Brauche ich eine Schuldnerberatung?
Wer wissen will, ob ihm oder ihr eine Schuldenberatung helfen kann, sollte sich die folgenden Aussagen genau ansehen:
Eine Schuldnerberatung sollten Sie Anspruch nehmen,
- wenn ständig Ihre Ausgaben die Einnahmen übersteigen
- wenn Sie von Ihren Gläubigern gemahnt werden und nicht bezahlen können
- wenn Sie Angst haben vor dem Gerichtsvollzieher
- wenn eine Lohnpfändung oder eine Kontopfändung droht oder schon eingetreten ist
- wenn die Zwangsversteigerung Ihrer Immobilie droht
Wenn eine oder mehrere dieser Aussagen auf Sie zutreffen, sollten Sie sich nicht weiter zögern. Lassen Sie nicht noch mehr wertvolle Zeit verstreichen. Je früher Sie sich bei der Schuldnerberatung Hamburg melden, desto mehr können die Schuldnerberater für Sie erreichen.
Von Erfahrung und Kompetenz profitieren
Wenn Ihre Ausgaben die Einnahmen überschreiten, wenn Sie keinen Überblick mehr über Ihre Finanzen haben, wenn Rechnungen und Mahnungen ungeöffnet in der Schublade landen – spätestens dann wird es Zeit für einen Termin beim erfahrenen Schuldnerberater. Die Schuldnerberatung Hamburg hat seit vielen Jahren schon einer großen Zahl von Schuldnern geholfen.
Das kann die Schuldnerberatung Hamburg für Sie tun
Für jedes finanzielle Problem gibt es eine passende Lösung. Das kann ein Vergleich mit Ihren Gläubigern sein, eine leistbare Ratenvereinbarung oder ein Insolvenzverfahren. Jede dieser Lösungen hat Vor- und Nachteile. Welche das bei Ihnen sind, dazu berät der Schuldnerberater Sie objektiv, leicht verständlich und ausführlich. Die Begleitung durch den Schuldnerberater geht auf Wunsch bis zum Zeitpunkt der Entschuldung oder bis zum Eintreten der Restschuldbefreiung.
Schuldenbefreiung: Lösungen im Überblick
- Für Privatpersonen und Familien:
- Haushaltsplanung und -sanierung
- Schuldenregulierung
- Gläubigervergleich
- ganzheitliche Schuldenberatung
- Privatinsolvenz, Verbraucherinsolvenz
- Betreuung bis zur Restschuldbefreiung
- Für Selbstständige, Freiberufler und Firmen:
- Unternehmens- und Finanzanalyse
- Erstellen von Sanierungskonzepten
- Prüfen und Beschaffen von Fördermitteln
- Verhandlungen zur Schuldenbereinigung
- Firmeninsolvenz, Regelinsolvenz
Immobilienrettung, wenn Zwangsversteigerung droht
Wenn Ihr Zuhause in Gefahr ist, zwangsversteigert zu werden, sollten Sie umgehend einen Termin bei der Schuldnerberatung Hamburg vereinbaren. Deren vorrangiges Ziel ist, die Zwangsversteigerung zu verhindern. Dazu wird im ersten Schritt die Gesamtverschuldung analysiert. Aus den Ergebnissen lässt sich ablesen, ob der Schuldnerberater die Immobilie retten kann. Sollte das nicht Fall sein, kann die Schuldnerberatung Hamburg auf zahlreiche Experten aus ihrem Netzwerk verweisen. Diese haben sich darauf spezialisiert, Zwangsversteigerungen abzuwenden.
Wenn Ihre Zinsbelastungen wie etwa die Vorschusszinsen zu hoch sind, wenn Sie die Hypothekenraten nicht mehr bezahlen können und wenn die Zwangsversteigerung droht, zögern Sie nicht länger. Lassen Sie sich von erfahrenen Beratern helfen.
Das Pfändungsschutzkonto
Nach alter Rechtslage war es möglich, ein Girokonto zu pfänden. Das bedeutete, dass eventuell vorhandenes Guthaben eingefroren und später an die Gläubiger ausgezahlt wurde. Damit war eine Teilnahme des Schuldners am wirtschaftlichen Leben ab dem Zeitpunkt der Kontopfändung nicht mehr möglich. Das führte zu weiteren Zahlungsproblemen und oft in eine schlimme Abwärtsspirale.
Nach neuer Gesetzgebung gibt es ein Pfändungsschutzkonto, das sogenannte P-Konto. Mit dem P-Konto kann man auch während einer Kontopfändung über den unpfändbaren Teil seiner Einkünfte verfügen. Doch, selbst wenn es dadurch einen gewissen finanziellen Spielraum gibt, sollte man bei einer Kontopfändung die Hilfe eines erfahrenen Schuldnerberaters in Anspruch nehmen. Am besten so schnell wie möglich.
Wie bekommt man ein P-Konto?
Jeder, der ein Girokonto hat, kann von seiner Bank oder Sparkasse verlangen, dass das Girokonto in ein P-Konto umgewandelt wird. Das gilt sogar für Konten, die schon gepfändet sind.
Wie hoch ist der unpfändbare Anteil beim P-Konto?
Der Grundfreibetrag beim P-Konto beträgt für jeden Menschen zurzeit monatlich 1.073,88 Euro. Diese Summe darf nicht gepfändet werden. Unterhaltspflichtiger erhalten einen höheren Grundfreibetrag. Dieser beläuft sich auf zurzeit 1.478,04 Euro bei einer unterhaltsberechtigten Person. Also zum Beispiel, wenn man für ein Kind Unterhalt zahlt.
Fragen zur Höhe des Grundfreibetrages beantworten die Mitarbeiter der Schuldnerberatung Hamburg gern. Sie erstellen auch die geforderten Nachweise zum genauen Umfang des Pfändungsschutzes. Dieser Pfändungsschutz ist dann auch für das kontoführende Institut verbindlich. Nach dem Anlegen eines Pfändungsschutzkontos sollte jeder Schuldner den nächsten Schritt gehen und seine finanziellen Probleme dauerhaft mit Hilfe der Schuldnerberatung lösen.
Arbeitgeber-Service der Schuldnerberatung Hamburg
Auch als Arbeitgeber können Sie aktiv werden und Ihre Mitarbeiter unterstützen. Liegt eine Lohnpfändung vor, ist der Fall klar. Dann wissen Sie, dass Ihr Mitarbeiter finanzielle Probleme hat. Es gibt aber auch einige andere Anzeichen dafür, dass jemand Geldprobleme hat oder sogar schon überschuldet ist:
- andauernder allgemeiner Leistungsabfall
- häufige Konzentrationsschwäche
- ungewöhnlich viele Fehlzeiten
- häufig fehlende oder fehlerhafte Arbeitsergebnisse
- Mitarbeiter zieht sich zurück
- auffällige, negative Veränderungen der Persönlichkeit
Im Rahmen der sozialen Fürsorgepflicht wollen Sie Ihren Mitarbeiter oder Ihre Mitarbeiterin schützen und unterstützen? Dann wenden Sie sich an den Schuldnerberater der Schuldnerberatung Hamburg. Entwickeln Sie gemeinsam eine Finanzstrategie, wie Ihrem Mitarbeiter oder Ihrer Mitarbeiterin nachhaltig geholfen werden kann.
Damit kann oft schlimmeres wie zum Beispiel eine Zwangsversteigerung des Eigenheims verhindert werden. Und wenn die finanziellen Probleme gelöst sind, kehrt in der Regel auch die volle Arbeitsfähigkeit zurück – oft sogar mit noch mehr Motivation!
Über die Schuldnerberatung Hamburg
Rechtsanwalt Joachim Kudoweh und sein Team haben eine über 10-jährige Erfahrung in der Schuldnerberatung und Insolvenzberatung in Hamburg. Sie betreuen private Schuldner und verschuldete Unternehmen kompetent und einfühlsam. Joachim Kudoweh widmet sich außerdem der Arbeit als 1. Vorsitzender des Schuldnerberatungsvereines Schuldnerhilfe Hamburg e.V. und ist verantwortlich für eine Vereinigung von Wirtschaftsberatern in Hamburg. Dem Netzwerk der Schuldnerberatung Hamburg sind diverse Unterstützer unterschiedlicher Fachgebiete angeschlossen. Das sind zum Beispiel Steuerberater, Betriebswirte, Sozialpädagogen und Ökotrophologen.
Kurz gesagt
Wer seine Rechnungen nicht mehr bezahlen kann, steht mit diesem Problem nicht allein da. Schuldnerberater wissen, was zu tun ist, damit sich die wirtschaftliche Lage des Schuldners wieder normalisiert. Auch Arbeitsgeber, die von finanziellen Problemen ihrer Mitarbeiter erfahren, sind bei der Schuldnerberatung an der richtigen Stelle. Mit einer geeigneten Strategie kann dem Mitarbeiter oder der Mitarbeiterin die Last von den Schultern genommen und die Arbeitsfähigkeit wieder voll hergestellt werden.
geschrieben von Detlev LengsfeldBildnachweise
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