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43-jähriger Kosovo-Albaner geht in Hungerstreik!

Steuerverschwendung durch Inhaftierung von Ausländern bei Straftaten ohne Inlandsbezug

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Seit fast 15 Jahren sitzt ein ehemaliger UÇK-Soldat in der JVA Straubing für eine Tat ein, die er im Jahr 1998 während des Kosovo-Krieges begangen haben soll. Die Inhaftierung nützt niemandem etwas. Trotzdem will man den Vollzug noch für weitere 10 Jahre fortsetzen. Das sind knapp 1 Mio € an Haftkosten, die der Steuerzahler finanzieren muss.


Straftat ohne Inlandsbezug

Prizren/Kosovo - November 1998: Während des Kosovokrieges kam es in einer Kneipe in Prizren zu einem Streit zwischen einem UÇK-Soldat und einem Kollaborateur der serbischen Armee. Etwa 20 Minuten später soll der Soldat in das hell erleuchtete Lokal geschossen haben; Zwei Menschen wurden getötet, vier weitere wurden verletzt.

Steuerverschwendung ohne jeden Nutzen

Landshut - März 1999: Um den Erinnerungen an die erlebten Kriegsgräuel zu entkommen, flieht der traumatisierte UÇK-Soldat nach Deutschland. Ein von den deutschen Behörden abgehörtes Telefonat lenkt die Aufmerksamkeit der Polizei auf die im Kosovo verübte Straftat. Denn nach dem deutschen Strafgesetzbuch können auch Ausländer für Taten, die sie gar nicht in Deutschland verübt haben, bestraft werden. Eine irrsinnige Geldverschwendungsmaschinierie setzte sich in Gang: Auf Kosten des Steuerzahlers reisen deutsche Polizisten in den Kosovo - sie gehen zwei Jahre nach der Tat am Tatort auf Spurensuche. Ebenfalls auf Kosten des Steuerzahlers werden mehrere Zeugen aus dem Kosovo nach Deutschland eingeflogen - Hotelübernachtung inklusive. Das Schwurgericht in Landshut verurteilt den Ex-Soldaten schließlich zu lebenslanger Haft, für eine Straftat, die nichts mit Deutschland zu tun hat.

300.000 € für die nächsten 10 Jahre

Wenn die Strafvollstreckungskammer des Landgerichts Regensburg dem Antrag der Staatsanwaltschaft stattgibt und den Ex-Soldaten für weitere 10 Jahre inhaftiert, wird das den deutschen Steuerzahler etwa 300.000 € kosten. Dabei wurden bereits in den vergangenen 14 Jahren der Inhaftierung etwa 450.000 € aufgewandt - die Kosten des Strafprozesses ausgenommen. In der Summe sind das schon ca. 750.000,00 €. Die Sanierungskosten einer Schule oder eines Kindergartens wären da wohl gut und gerne abgedeckt.

Inhaftierung isoliert von Frau und Kindern

Seit fast 15 Jahren ist der ehemalige UÇK-Soldat in der JVA Straubing inhaftiert. Seitdem hat er weder seine Frau noch seine beiden Kinder zu Gesicht bekommen. Seine jetzt 14-jährige Tochter hat er noch nicht einmal persönlich kennenlernen, in den Arm nehmen und liebkosen dürfen; Die Kinder wuchsen ohne Vater auf und konnten ihren Papa nicht einmal besuchen. Für den 43-jährigen Mann wirkt die Haft wegen dieser Trennung von seiner Familie deshalb doppelt schwer.

Hungerstreik wegen Perspektivlosigkeit

Er wünscht sich nichts sehnlicher, als in seine Heimat zurückzukehren. Doch seinem Wunsch stehen die deutschen Behörden entgegen. Die wollen lieber volle Haftplätze sehen. Dagegen protestiert er und ist seit vergangener Woche in Hungerstreik. Er sieht hier in Deutschland keine Perspektive mehr für sein restliches Leben!

Es wäre möglich, auf die weitere Vollstreckung zu verzichten und ihn abzuschieben. Dagegen stellt sich aber die Staatsanwaltschaft. Auch die weitere Vollstreckung der Strafe im Kosovo scheitert. Anders als die Schweiz hat Deutschland noch kein Abkommen mit der Republik Kosovo geschlossen. Derartige Hindernisse lassen sich die Deutschen gerne eine knappe Million Euro kosten. Wiedereingliederung und humanitärer Zweck - nicht mit uns?!

Die Überstellung verurteilter Personen in ihr Heimatland erfüllt einen humanitären Zweck und dient der Wiedereingliederung von Strafgefangenen in die Gesellschaft. Der Schweizer Nationalrat hat kürzlich, im September 2013, eine solche Vereinbarung ratifiziert - und spart dabei richtig viel Geld ein, was nun besser für Kinder, Jugend und Familie eingesetzt werden kann. Deutschland investiert lieber in den Justizapparat.

Es bedeutet auch die Achtung der Menschenwürde, wenn Ausländer ihre Haft wenigstens in ihrem eigenen kulturellen Umfeld und im Kontakt mit ihrer Familie absitzen dürfen - vor allem dann, wenn die Haft niemandem etwas nützt - weder dem Gefangenen, noch den Juristen, noch der Bevölkerung - von der Justizvollzugsanstalt einmal abgesehen.

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