Überblick
Ein deutsches Tabu
Ein Mangel an gesetzlicher Klarheit in Bezug auf das Streikrecht hat in Deutschland eine lange Tradition. Bereits in der Weimarer Republik äußerte sich die Verfassung nicht zu diesem Thema, dieses Defizit besteht noch heute. Gewerkschaften beziehen sich auf das Recht Vereinigungen zum Zwecke der „Wahrung und Förderung der Arbeits- und Wirtschaftsbedingungen“ (GG, Art. 9, Abs. 3) zu bilden. Ohne großen Hang zur weitschweifigen Interpretation lässt sich hier das Recht ableiten, für politische Ziele streiken zu dürfen, denn Arbeits- und insbesondere Wirtschaftsbedingungen werden durch die Politik bestimmt. Dem entgegen läuft die aktuell noch gültige richterliche Rechtsprechung der Einschränkung auf Tarifstreiks aus den 50er Jahren. Dies hat zur Folge, dass ein Streik über Tarifverhandlungen hinaus nicht verboten, sondern lediglich illegalisiert ist. Als Konsequenz erwachsen daraus „nur“ mögliche Schadenersatzzahlungen.
In Europa gehört Deutschland zu einem der wenigen Länder, deren Streikrecht in regelmäßigen Abständen Rügen der EU einkassiert, denn die geltende Rechtsprechung läuft der Europäischen Sozialcharta zuwider.
Betrachtet durch die klassenkämpferische Brille, steht Deutschland im internationalen Vergleich nicht nur in Bezug auf das Streikrecht auf abseitiger Position. Trotz einer kontinuierlichen medialen Skandalisierung bei jeglichem Streik, gehört Deutschland zu den streikärmsten Ländern. Kanadische Arbeiter_innen konnten 2006 gegenüber deutschen 5650 % mehr ausgefallene Arbeitstage durch Streik aufweisen. In Europa gehört Deutschland zu einem der wenigen Länder, deren Streikrecht in regelmäßigen Abständen Rügen der EU einkassiert, denn die geltende Rechtsprechung läuft der Europäischen Sozialcharta zuwider.
Der aus diesem rechtlichen Missstand geforderte Parlamentarismus glänzt mit einem strikten Blockadeverhalten. Allein die Partei DIE LINKE thematisiert und unterstützt die Legalisierung vom politischen Streik, stößt dabei aber immer wieder auf die Gegenwehr der etablierten Parteien. Eine Petition aus dem Jahre 2008 mit dem Ziel den Bundestag zu einer Debatte zu zwingen, schaffte es nicht einmal durch den Petitionsausschuss mit der lapidaren Einschätzung, das geltende Recht sei „sachgerecht und geboten“.
Ein hart umkämpftes Thema in den Gewerkschaften
Die Forderung nach der Ausweitung der Streikpraxis ist in den Gewerkschaften des DGB ein klassischer Konflikt zwischen Basis und hauptamtlicher Leitung. Wie das Beispiel von 2009 zeigt, wo gegen den hartnäckigen Widerstand des Vorstands in der IG BAU ein Satzungsänderungsantrag zum politischen Streik mit über 90 % Zustimmung der Ehrenamtlichen beschlossen wurde, herrscht eine Diskrepanz, die mit der Vorstellung von demokratischen Gewerkschaften unvereinbar ist. Trotz mehrerer positiver Bezüge zum politischen Streik auf verschiedenen Ebenen und in verschiedenen Mitgliedsgewerkschaften, auf Grund derer der Wille der Basis zum politischen Streik unverkennbar ist, verfolgen die Leitungsebenen eigene Ziele.
Für wen wird hier gesprochen?
„Wenn ein demokratisch gewähltes Parlament ein Gesetz beschließt, auch mit der infamen Absicht, die Streikfähigkeit des DGB zu schwächen, dann ist das dennoch der Beschluss eines demokratisch gewählten Parlaments.“ IG-Chemie-Vorsitzender Hermann Rappe, 1986
Dieses Argument zieht sich durch die Jahrzehnte und ist auch heute noch aktuell. Da die Mehrheit der Wähler_innen Arbeitnehmer_innen sind, sei es scheinbar Wille der Mehrheit, kein umfassendes Streikrecht zu etablieren. Damit verknüpft der indirekte Vorwurf Befürworter_innen des politischen Streiks seien undemokratisch. Hier wird offenbar die Komplexität der repräsentativen Demokratie verkannt. Die Möglichkeit zur Wahl nur alle vier Jahre zu gestatten gekoppelt mit der strukturellen Entmündigung der Bevölkerung unterbinden auf zahlreichen Ebenen und bei mehreren Themen berechtigte Gegenwehr. Hier eine willentliche Entscheidung zu postulieren ist eine unangemessene Instrumentalisierung eines negativen Zustandes.
„Ein solcher Generalstreik könne sich nur gegen das Parlament richten. Das wäre gefährlich für unsere Demokratie“. GdP-Vorsitzender Konrad Freiberg, 2009
Das hier aufgebaute Drohszenario ist vehement zu kritisieren. Die Unterstellung, ein politischer Streik würde zwangsläufig gegen das Parlament sein, ignoriert die Tatsache, dass politische Streiks eingefordert werden um für politisch-progressive Ziele wirksam kämpfen zu können. Dass ein Parlament im Kapitalismus diese Ziele nicht befürworten mag, führt nicht zum Kampf gegen das Konstrukt Parlament, sondern zu einem Kampf gegen den Kapitalismus. Offenbar hält der DGB-Vorstand verzweifelt an der Sozialpartnerschaft aus der Zeit des Fordismus fest. Die Realität im Hier und Jetzt lässt uns hinterfragen, ob die Sozialpartnerschaft noch zeitgemäß ist. Zudem haben sich Machtverhältnisse manifestiert, die nicht leicht aufzubrechen sind oder die von den Akteuren nicht aufgebrochen werden wollen. Ein Zugeständnis zum politischen Streik würde die Entscheidungsgewalt über die zukünftige Streikpraxis mehr und mehr der Basis überlassen.
Schluss mit der Sozialpartnerschaft, raus zum Arbeitskampf
Für dieses Prinzip gilt es sich stark zu machen - in den Gewerkschaften, in der Öffentlichkeit. Die langjährig ausgebaute und gepflegte Verbundenheit der Leitungsebene zu den Regierenden gilt es zu brechen. Besonders in der jetzigen Zeit, die geprägt ist von einer Verdichtung der Krisen des Kapitalismus, bedarf es einer klassenkämpferischen Gewerkschaftsbewegung, die sich dem neoliberalen Wirken konsequent und wirksam entgegen stellt. Ein Blick in die Historie belegt, Verbesserungen wurden im Arbeitskampf errungen, Lobbyarbeit von Funktionär_innen dient nur dem sozialen Frieden zur Aufrechterhaltung des Kapitalismus.
Möglichkeiten gibt es viele, das Prinzip ist das gleiche. In der Basis der Gewerkschaften thematisieren, argumentieren und Mehrheiten organisieren. Die Macht der Vorstände ist lediglich eine kulturell gewachsene, den demokratisch-gewerkschaftlichen Prinzipien folgend, gilt es bei Mitgliederversammlungen und Konferenzen Satzungsänderungen und Beschlüsse zu erwirken.
Ein Warten auf den Bundestag und eine rechtliche Novellierung ist auf absehbare Zeit ausweglos. Durch die rechtliche Ausgangslage - es handelt sich um kein striktes Verbot - ist es möglich, ein Recht auf politischen Streik in Tarifverhandlungen zu erkämpfen, indem Arbeitgeber_innen gezwungen werden auf Schadensersatzforderungen zu verzichten. Die Gründe sind mehr als dringlich, die Möglichkeiten sind gegeben – die Gestaltung der Zukunft liegt vor uns.
Zum umfassenden (politischen) Streikrecht
Die Angriffe aus Politik, Wirtschaft, Wissenschaft, Arbeitgeberverbänden und Medien auf Arbeitnehmerinteressen im Allgemeinen und dem Streikrecht im Besonderen halten unvermindert an. Es gibt kaum Details in der (Arbeits-)Gesetzgebung, die nicht im krassen Widerspruch einander zuwiderlaufender Interessen stehen. Besonders drastisch spürbar ist die Verwicklung des Arbeitsrechts vom gesellschaftlichen Kräfteverhältnis gerade in Krisenzeiten. In vielen wichtigen Politikfeldern werden immer mehr Reformen gegen die Mehrheit der Bevölkerungsschichten durchgedrückt. Dies wird im verstärkten Maße auch subjektiv von den Menschen wahrgenommen.
Wenn es keine bewussten Verletzungen und Überschreitungen der Gewerkschaften von Regeln gegeben hätte, wären wir sicherlich wieder zurückgefallen in die Zeiten der Sozialistengesetze. Die Gewerkschaften sind und waren in erster Linie Kampforganisationen und weniger „Ordnungsfaktor“ oder „Sozialpartner“. Die Sozialpartnerschaft besteht mittlerweile in den meisten Wirtschaftszweigen nicht mehr. Beispiele aus europäischen Nachbarländern zeigen, dass durch die Ausweitung der gewerkschaftlichen Kampfmittel, die Arbeitnehmer zusätzlich politisiert werden.
Neben den Parteien sind auch andere gesellschaftliche Gruppen wie z.B. Gewerkschaften legitimiert, auf die politische Willensbildung einzuwirken. Das politische Streikrecht ist eine von mehreren Möglichkeiten dazu. Das legitime Kampfmittel des politisch motivierten Streiks ist zu zentral, als dass es (allein) den Juristen überlassen bleiben dürfte. Nötigenfalls müssen sich die Gewerkschaften das im Grundgesetz und in der Europäischen Sozialcharta verbriefte Recht nehmen.
Wenn sie bei der Vertretung von Arbeitnehmerinteressen auf ihr ureigenstes Mittel – den Streik – zurückgreifen, um politischen Protest und Widerstand zu organisieren, handeln die Gewerkschaften zurzeit (noch) rechtswidrig. Der zunehmende politische Druck auf die Arbeitnehmer/innen und die fortdauernden Angriffe auf soziale Standards zwingen jedoch zu politischen Auseinandersetzungen außerhalb des Tarifrechts. Die Akzeptanz für die parlamentarische Demokratie der Bundesrepublik würde durch die Anerkennung des politischen Streiks gestärkt und eine breitere Willensbildung damit gefördert.
Die Befürworter eines umfassenden Streikrechts innerhalb der Gewerkschaften formieren sich und werden immer mehr. Es werden häufiger Veranstaltungen von Partei- und Gewerkschaftsgliederungen oder außerparlamentarischen Organisationen hierzu durchgeführt. Die LINKE und Teile der anderen politischen Parteien (Piraten, Grüne und SPD), und immer mehr Medien, beschäftigen sich mit dem Thema. In allen Gewerkschaften gibt es vielfach stärkere Diskussionen über die Anwendung des politischen Protestes in Form von kollektiven Arbeitsniederlegungen. Die Forderung nach der Umsetzung von politisch motivierten Arbeitskämpfen ist gestellt und hat sich in den Gewerkschaften etabliert. In ver.di, der GEW und der IG BAU ist das Thema nicht mehr auf zu halten. Jetzt ist die Zeit gekommen die anderen Gewerkschaften und den DGB ins Boot zu holen.
Ganz unerwartet aktuelle Bedeutung bekommt die Diskussion über politische Streiks auch vor dem Hintergrund der Griechenlandpolitik der Bundesrepublik Deutschland-bestimmten Europäischen Union. So wie die Wahrheit das erste Opfer jedes Krieges wird, gehören die demokratischen Rechte der Arbeiter/Innen und Angestellten zu den ersten Opfern tiefer Krisen des Kapitalismus. Vor einiger Zeit hat das griechische Parlament unter der Knute der Troika (EU, EZB, IWF) die Tarifverhandlungen zwischen Gewerkschaften und Arbeitgebern verboten, um flächendeckend Lohnsenkung durchsetzen zu können.
Ein in der Europäischen Union bisher unvorstellbarer Vorgang. Griechenland scheint die europäische Teststrecke für beschleunigte Umverteilung von unten nach oben und Demokratieabbau zu sein. Auch vor diesem Hintergrund ist eine schnelle Popularisierung des politischen Streiks in den deutschen Gewerkschaften dringender geboten denn je. Schneller als man denkt, könnte der nötig werden, um das Streikrecht selbst zu verteidigen, das bis heute zwar immer umkämpft, aber nicht grundsätzlich infrage gestellt war.
Veit Wilhelmy Gewerkschaftssekretär, Autor von diversen Büchern zum politischen Streik und Initiator des Wiesbadener Appells für ein umfassendes Streikrecht (www.politischer-streik.de) Gabriel Riesner Student, ver.di-Jugend, Mitautor „Gewerkschaften zwischen Realität und Idealismus“ Workshop: Gewerkschaften als Gegenmacht. Der politische Streik als legitimes Mittel? Referent: Veit Wilhelmy (IG BAU) Ein stipendiatisches Projekt der Hans-Böckler-Stiftung