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Wird eine Risikolebensversicherung benötigt?
Als Erstes sollte überlegt werden, ob eine Risikolebensversicherung überhaupt sinnvoll ist. Denn der Versicherungsnehmer selbst erhält keine Auszahlung, da diese erst beim Tod fällig wird. Lebt man jedoch mit einem Partner und/oder Kindern zusammen, dann ist eine Risikolebensversicherung eine gute Absicherung, damit diese im Todesfall des Versicherungsnehmers keinen finanziellen Schaden erleiden.
Versicherungssumme und Überschussbeteiligung
Als Nächstes sollte überlegt werden, welche Versicherungssumme vereinbart wird und wie hoch die monatlichen Beiträge ausfallen sollten. In der Regel raten die meisten Assekuranzen zu einer durchschnittlichen Versicherungssumme von 100.000 Euro. Sind diese grundlegenden Dinge geklärt, kann sich der angehende Versicherungsnehmer auf die Suche nach einer Agentur begeben, bei der diese Tatsachen umsetzbar sind.
Hier sollte darauf geachtet werden, welcher Anbieter die Risikolebensversicherung zu einem günstigen Beitrag offeriert. Dabei muss jedoch daran gedacht werden, dass es sich normalerweise um einen Nettobeitrag handelt, der eine eingerechnete Überschussbeteiligung beinhaltet. Diese wird zur Beitragsreduzierung verwendet und nicht angesammelt, wie das beispielsweise bei der Kapitallebensversicherung der Fall ist. Bei der Überschussbeteiligung handelt es sich jedoch nicht um eine garantierte Leistung, wodurch der effektive Beitrag auch höher ausfallen kann. Beim Vergleichen der Leistungen sollte also darauf geachtet werden, dass die Überschuss-Höhe so realistisch wie möglich berechnet wird.
Freiwillige Zusatzleistungen der Versicherungen
Neben der Ausschüttung der Versicherungssumme im Todesfall bieten viele Assekuranzen ebenfalls einige nützliche Zusatzleistungen an, auf die beim Vergleichen ebenfalls geachtet werden sollte. So offerieren einige Agenturen bereits einen vorläufigen Versicherungsschutz bei Antragseingang. Dieser ist oftmals auf einen bestimmten Betrag begrenzt und wird in genau definierten Fällen ausgezahlt, wie etwa bei einem Todesfall durch Unfall. Des Weiteren sollte darauf geachtet werden, ob bei der Risikolebensversicherung eine Dynamik integriert ist, da beispielsweise die steigenden Lebenshaltungskosten einen dementsprechend höheren Bedarf bei der Vorsorge benötigen. So wird in der Regel eine Anpassung pro Jahr um circa drei Prozent gewährleistet. Eine erneute gesundheitliche Prüfung ist hier nicht notwendig.
Dazu bieten einige Assekuranzen eine Nachversicherungsgarantie an, da jeder neue Lebensabschnitt andere Aufgaben und Probleme mit sich bringt, wie beispielsweise ein Immobilienkauf oder die Geburt eines Kindes. Hier sollte aufgepasst werden, dass eine solche Nachversicherungsgarantie ohne eine neuerliche Gesundheitsprüfung möglich ist. Manche Assekuranz bieten zusätzlich Spezialtarife an, die sich ganz genau nach den persönlichen Bedürfnissen des Versicherungsnehmers orientieren, wie etwa die Risikolebensversicherung mit einer fallenden Versicherungssumme bei der Absicherung eines Immobilienkredits. Hier fällt die Versicherungssumme sowie der Beitrag, je höher die Tilgung und niedriger das Volumen des Kredites ausfallen.