März 2009
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Haftbefehl gegen Sudans Präsidenten Al Baschir erlassen
Im afrikanischen Sudan konkurrieren westliche Industriestaaten, darunter auch die USA und Deutschland, mit China um den Zugang zu den Ölquellen des Landes. Während China auf vertraglicher Grundlage mit der sudanesischen Zentralregierung Erdöl aus dem Land bezieht, versucht Deutschland seit Jahren durch einen Pakt mit den Rebellen des Südsudan Zugang zum Öl zu bekommen. Auch mit dem Einsatz von Bundeswehr-Soldaten wirkt das wiedervereinigte Deutschland auf eine Teilung des Sudan hin, vermutlich weil dann der Zugriff auf die im Südsudan und im westlichen Darfur gelegenen Ölquellen möglich wird (ngo-online berichtete). Je nach Interessenlage wird den Rebellen des Südsudan als auch dem Präsidenten der Zentralregierung Omar Hassan Al-Bashir Menschenrechtsverletzungen vorgeworfen. Am Mittwoch (4. März) hat der Internationale Strafgerichtshof (IStGH) in Den Haag gegen Präsident Al Baschir Haftbefehl wegen Verbrechen gegen die Menschlichkeit und Kriegsverbrechen erlassen. Es ist das erste Mal, dass ein Haftbefehl gegen ein amtierendes Staatsoberhaupt verhängt wird. Die Begründung: Seit dem Ausbruch des Konflikts in Darfur seien angeblich mehr als 300.000 Menschen ums Leben gekommen. Der Kölner Wissenschaftler und Sudan-Kenner Stefan Kröpelin hält die Menschenrechtsvorwürfe gegenüber dem Sudan für vorgeschoben. Seines Erachtens ist der Konflikt in Darfur ein willkommener Vorwand, um Interventionen des Westens im Sudan begründen zu können, wobei es seines Erachtens tatsächlich um das Erdöl geht.
Frauen über 40 Jahre müssen künstliche Befruchtung selbst bezahlen
Krankenkassen müssen bei Frauen über 40 Jahre nicht für eine künstliche Befruchtung zahlen. Diese seit 2004 geltende Regelung wurde am Dienstag (3. März) vom Bundessozialgericht (BSG) bestätigt. Die Kasseler Richter sahen keinen Verstoß gegen das Gleichheitsgebot des Grundgesetzes. "Die Ungleichbehandlung ist sachlich gerechtfertigt", sagte BSG-Präsident Peter Masuch.
Einsatz von Wahlcomputern bei Bundestagswahl 2005 war verfassungswidrig
Rund zwei Millionen Wähler hatten bei der Bundestagswahl 2005 nicht mit Stift und Stimmzettel gewählt, sondern ihr Votum per Wahlcomputer abgegeben. Die rechnergesteuerten Wahlgeräte waren bundesweit in 39 der 299 Wahlkreise eingesetzt, und zwar in den Bundesländern Hessen, Nordrhein-Westfalen, Brandenburg, Rheinland-Pfalz und Sachsen-Anhalt. Das Bundesverfassungsgericht hat am Dienstag (3. März) in Karlsruhe entschieden, dass dieser Einsatz von Wahlcomputern verfassungswidrig war. Der Bundestag muss deswegen aber nicht aufgelöst werden.
Bundeswehr will Jugendliche für Kriegsdienst rekrutieren
Nach Darstellung der Linke-Abgeordneten Ulla Jelpke "drängt die Bundeswehr massiv in die Schulen, um Jugendliche als Nachwuchs zu ködern". Das gehe aus der Antwort der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage ihrer Fraktion hervor (BT-Drs. 16/11798). "Die rollenden Reklamekommandos der Bundeswehr haben mit seriöser Information nichts zu tun", kritisiert Jelpke. Spaß, Technik und Abenteuer würden suggeriert – die blutige Realität des Militärdienstes aber blieben außen vor. Der so genannte "Karriere-Treff", der bundesweit 40 Städte ansteuern solle, besteht laut Bundesregierung aus etlichen Eventmodulen: "Showbühne, Segway, BwQuiz, Kletterwand sowie ein Fahr-/Flugsimulator". Hinzu kommen Musikgruppen.
Althaus wegen fahrlässiger Tötung zu Geldstrafe verurteilt
Im Zusammenhang mit dem schweren Skiunfall am Neujahrstag in Österreich ist Thüringens Ministerpräsident Dieter Althaus (CDU) am Dienstag (3. März) vom Bezirksgericht Irdning wegen fahrlässiger Tötung zu einer Geldstrafe von 33.000 Euro (180 Tagessätze zu 185 Euro) verurteilt worden. Darüber hinaus wurden dem Witwer der bei dem von Althaus verursachten Skiunfall verstorbenen Beata C. ein Schmerzensgeldteilbetrag von 5000 Euro vorbehaltlich der Geltendmachung weiterer Ansprüche zuerkannt, wie die Sprecherin des Landesgerichtes Leoben, Sabine Anzenberger, mitteilte.
Gabriel und Aigner setzen sich gegen Merkel und Schavan durch
Österreich und Ungarn müssen ihr Anbauverbot für Genmais des US-Konzerns Monsanto und des deutschen Chemie- und Gentechnik-Konzerns Bayer nicht aufheben. Eine überwältigende Mehrheit der EU-Staaten, darunter Deutschland, stimmte am Montag (2. März) im Umweltministerrat überraschend gegen den Antrag der EU-Kommission, die Länder zur Aufhebung ihres Genmais-Verbotes binnen 20 Tagen zu zwingen. Umweltminister Sigmar Gabriel (SPD) und zuletzt auch Landwirtschaftsministerin Ilse Aigner (CSU) haben sich hierbei gegen Bundeskanzlerin Angela Merkel und Forschungsministerin Annette Schavan (beide CDU) durchgesetzt. Merkel und Schavan wollten Österreich und Ungarn zur Aufgabe ihrer Genmais-Verbote zwingen. Österreichs Umweltminister Nikolaus Berlakovich sprach von einem historischen Erfolg: "Wir haben uns voll durchgesetzt, für mich ist das so, als ob Österreich Fußball-Europameister geworden wäre."
Bundesverfassungsgericht urteilt über Wahlcomputer
Das Bundesverfassungsgericht verkündet am Dienstag (3. März) sein Urteil über die Zulässigkeit von Wahlcomputern. Bei der mündlichen Verhandlung im Oktober 2008 hatten mehrere IT-Experten die Geräte skeptisch beurteilt. Vertreter des Bundesinnenministeriums bewerteten hingegen die Sicherheit von Wahlcomputern gegenüber Manipulationen als "hinreichend". Einige Richter des Zweiten Senats stellten jedoch kritische Nachfragen zur Praktikabilität der Geräte.