Nach den Vorstellungen der großen Koalition soll die heimliche Durchsuchung privater Computer "bis Ende 2020" möglich sein. Ein Richter soll die Online-Durchsuchung anordnen. Werden dadurch Daten erhoben, sollen zwei BKA-Beamte und der BKA-Datenschutzbeauftragte "sicherstellen", dass der Kernbereich privater Lebensgestaltung nicht verletzt wurde.
FDP-Fraktionsvize Sabine Leutheusser-Schnarrenberger sprach von einem "rechtsstaatlich absolut unzureichenden Ergebnis". Die geplante Befristung bis 2020 sei "eine Farce". Anstoß nahm die frühere Bundesjustizministerin auch daran, dass das BKA nach dem Kompromiss in dringenden Fällen zunächst ohne Richterbeschluss Computer ausspionieren darf. Hier solle offenbar die Kontrolle "ausgehebelt werden".
Grünen-Fraktionsgeschäftsführer Volker Beck kritisierte einen "weiteren dramatischen Abbau der Bürgerrechte". Das BKA werde nun zur Superbehörde mit sämtlichen Geheimdienstbefugnissen - entgegen dem verfassungsrechtlichen Trennungsgebot.
Der Linke-Innenexperte Jan Korte warf der SPD vor, "den Hilfssheriff der Union zu spielen". Dass das BKA in dringenden Fällen zunächst ohne Richterbeschluss Computer durchsuchen dürfe, stelle eine "eklatante Einschränkung der richterlichen Kontrolle" dar. "Die Sozialdemokraten sehen schon durch die Tatsache, dass die umstrittenen Online-Durchsuchungen bis Ende 2020 befristet sind, die Rechtsstaatlichkeit gewahrt. Das ist absurd und legt den Schluss nahe, dass die SPD den Kontakt zur gesellschaftlichen Realität weitgehend verloren hat."
Die SPD habe scheinbar von den laufenden Debatten ebenso wenig mitbekommen zu haben, so Korte, "wie von der größten Bürgerrechtsdemonstration der letzten 20 Jahre, bei der erst im September in Berlin mehrere Zehntausend Menschen gegen PC-Schnüffelei und andere Spitzeleien auf die Straße gegangen sind. Statt die Union in ihrem Überwachungswahn zu stoppen, unterstützt die SPD weiter die von dieser unter dem Deckmantel des Anti-Terror-Kampfes betriebene Demontage des Rechtsstaats."
Auch der Vorsitzende des Deutschen Richterbunds, Christoph Frank, beklagte Defizite: "Ich halte eine möglichst effektive justizielle Kontrolle der Online-Durchsuchung wegen der Schwere des Grundrechtseingriffs für unverzichtbar." Ob der absolut geschützte Kernbereich der Privatsphäre bei Durchsuchungen betroffen sei, müsse ein unabhängiger Richter beurteilen.
Der Bundesbeauftragte für den Datenschutz, Peter Schaar, der in der Vergangenheit stets scharf gegen Einschränkungen des Datenschutzes argumentierte, bleibt bei seinem neuerlichen Kurswechsel und signalisierte grundsätzliche Zustimmung. Es scheine, als seien einige Verbesserungen im Vergleich zum vorherigen Entwurf erreicht worden. Ob der Kompromiss ausreiche, den Kernbereich der Privatsphäre zu schützen - wie vom Bundesverfassungsgericht verlangt -, müsse aber noch analysiert werden.
Unions-Fraktionsvize Wolfgang Bosbach (CDU) sagte, "rechtsstaatliche Grundsätze werden strikt beachtet und gleichzeitig bekommt das BKA dringend notwendige Befugnisse, um Terror wirksamer bekämpfen zu können." Der SPD-Innenexperte Dieter Wiefelspütz sprach gar vom "qualifiziertesten Polizeigesetz Deutschlands".
Die Gewerkschaft der Polizei (GdP) begrüßte den Kompromiss. Der GdP-Bundesvorsitzende Konrad Freiberg sagte: "Wir hoffen, dass das BKA-Gesetz nunmehr alsbald in Kraft treten kann, um die zunehmende Bedrohung durch den internationalen Terrorismus wirksam abwehren zu können."
Bereits am Mittwoch kommender Woche soll das Gesetz vom Bundestag verabschiedet werden. Falls der Bundesrat ebenfalls zustimmt, könnte es zum Jahreswechsel in Kraft treten.