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Budgetrecht des Parlaments

Berliner Senat erklärt Kita-Volksbegehren für unzulässig

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Der Berliner Senat hat ein Volksbegehren für eine bessere Betreuung in Kitas für unzulässig erklärt. Bildungssenator Jürgen Zöllner (SPD) begründete die Entscheidung damit, dass das Volksbegehren "Kitakinder + Bildung von Anfang an = Gewinn für Berlin" in seiner Größenordnung in das Budgetrecht des Landesparlaments eingreifen würde. Daher sei es verfassungsrechtlich unzulässig.


Die Initiatoren hatten in der ersten Phase des Volksbegehrens gut 66.000 Unterstützerunterschriften gesammelt und Ende Juni eingereicht. Notwendig waren 20.000 Unterschriften. Damit das Volksbegehren erfolgreich gewesen wäre, hätten es einem zweiten Schritt 170.000 Berliner unterstützen müssen.

Für die bessere Betreuung hätten etwa 2400 Pädagogen zusätzlich eingestellt werden müssen. Der Senat bezifferte die Kosten der Umsetzung des Volksbegehrens auf jährlich 166 Millionen Euro. Sollten alle bisher nicht betreuten Kinder einen Kitaplatz in Anspruch nehmen, würde die Zusatzbelastung auf jährlich 212 Millionen Euro steigen. Die Träger des Volksbegehrens sprachen dagegen von Zusatzkosten von knapp 96 Millionen Euro.

Der Landeselternausschuss Berliner Kindertagesstätten (LEAK) will nun das Berliner Verfassungsgericht anrufen. Es soll Klarheit darüber schaffen, ab welcher Höhe der Kosten ein Volksbegehren in das Budgetrecht des Parlaments eingreift.

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