In den parlamentarischen Beratungen hatte die Koalition den Gesetzentwurf des Bundesjustizministeriums überarbeitet, nachdem Juristen und Sexualwissenschaftler vor einer Kriminalisierung einvernehmlicher Zärtlichkeiten unter Teenagern gewarnt hatten. Der ursprüngliche Entwurf sah vor, dass auch 14- bis 17-Jährige bestraft werden, wenn sie andere Jugendliche durch Geld oder einen geldwerten Vorteil zu sexuellen Handlungen motivieren.
Dagegen soll nunmehr die bisherige Altersgrenze von mindestens 18 Jahren im Grundsatz beibehalten werden. Ein Jugendlicher zwischen 16 und 18 Jahren muss aber mit einer Strafe rechnen, wenn er eine Zwangslage des Opfers bewusst für seine sexuellen Zwecke auszunutzen versucht.
Angehoben wird mit der Neuregelung auch die Schutzaltersgrenze. Während es bislang lediglich strafbar ist, Jugendliche unter 16 Jahren unter Ausnutzung einer Zwangslage oder durch Geld zu sexuellen Handlungen zu bewegen, wird dieses Schutzalter nunmehr auf 18 Jahre angehoben.