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"Hoher Druck" auf das Gericht

Studiengebühren in Hessen sind rechtens - abweichendes Votum von fünf Richtern

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Der jahrelange Streit über die Zulässigkeit von Studiengebühren in Hessen ist zumindest juristisch beendet. Das Verfassungsgericht des Landes, der Staatsgerichtshof, entschied am Mittwoch (11. Juni), dass die zum vergangenen Herbst eingeführten Beiträge in Höhe von 500 Euro pro Semester mit der Landesverfassung vereinbar sind. Das Votum der elf Richter fiel allerdings denkbar knapp aus - fünf vertraten eine andere Meinung. Gegner der Studiengebühren sprachen von politischem "Druck" auf das Gericht. SPD, Grüne und Linke wollen in der kommenden Woche das Gesetz zur Abschaffung der hessischen Studiengebühren endgültig beschließen.


Die geschäftsführende CDU-Regierung, die die Studiengebühren 2006 mit absoluter Mehrheit eingeführt hatte, sah sich bestätigt.

Gegen die Studiengebühren geklagt hatten unter anderem SPD und Grüne. Außerdem hatten Studenten, Elterninitiativen und Gewerkschaften über 70.000 Unterschriften für eine sogenannte Volksklage gesammelt. Die Gebührengegner beriefen sich bei ihrer Klage auf Artikel 59 der Landesverfassung, in dem die Kostenfreiheit eines Schul- oder Hochschulbesuchs geregelt ist.

In der hessischen Landesverfassung heißt es, der Unterricht in allen öffentlichen Grund-, Mittel-, höheren und Hochschulen (Universitäten) sei "unentgeltlich". Das Gesetz könne "anordnen, dass ein angemessenes Schulgeld zu zahlen ist, wenn die wirtschaftliche Lage des Schülers, seiner Eltern oder der sonst Unterhaltspflichtigen es gestattet".

Die knappe Mehrheit der Richter entschied auf dieser Grundlage, die Landesverfassung enthalte kein Verbot allgemeiner, flächendeckender Studiengebühren. Zwar sehe Artikel 59 eine generelle Unentgeltlichkeit von Hochschulen vor, aber ebenso eine Ermächtigung, einen Beitrag zu erheben, wenn es die wirtschaftliche Lage der Studenten zulasse. Dies habe der Gesetzgeber durch eine "zumutbare und sinnvolle" Darlehensregelung sichergestellt.

Weil das Darlehen "voraussetzungslos" gewährt werde, sei ein Zugang zu ihm und damit zum Studium auch dem möglich, der völlig mittellos sei, hieß es. Außerdem würden keine Zinsen während des Studiums erhoben und das Geld müsse frühestens zwei Jahre nach Ende zurückgezahlt werden.

Abweichendes Votum

Fünf der elf Richter gaben ein abweichendes Votum ab. Sie befanden, das Urteil werde der Verfassung nicht gerecht, sondern verkehre "Wortlaut und Sinn geradezu in ihr Gegenteil". Die durch das Hessische Studienbeitragsgesetz eingeführte allgemeine Studienbeitragspflicht ohne Rücksicht auf die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit des einzelnen Studierenden sei das Gegenteil der in der Verfassung gewährleisteten Unentgeltlichkeit des Hochschulunterrichts.

Sie lasse sich auch nicht dadurch rechtfertigen, dass alle Studierenden Anspruch auf ein rückzahlbares und grundsätzlich verzinsliches Studiendarlehen zur Finanzierung der Studienbeiträge hätten. Dadurch, dass Studierende, welche die Studienbeiträge nicht selbst aufbringen könnten, zur Begleichung der Studienbeiträge ein solches Darlehen aufnehmen müssten, würde ihre wirtschaftliche Lage im Sinne des Artikel 59 der Verfassung "nicht verbessert, sondern verschlechtert". In Wirklichkeit eröffne die Darlehensregelung des Studienbeitragsgesetzes lediglich die Möglichkeit, die Studienbeiträge abzuzahlen. Wenn in der Hessischen Verfassung stehe "Der Unterricht ist unentgeltlich", dann bedeute das aber "Es kostet nichts" und nicht "Du kannst es später abzahlen".

Grumbach: Das Urteil ist "lebensfremd"

Dies sah auch der stellvertretende SPD-Landeschef Gernot Grumbach so. Er kritisierte das Urteil als "lebensfremd". Es habe offenbar auf das Gericht "einen hohen Druck" gegeben, das Studiengebühren-Gesetz der CDU zu rechtfertigen.

DGB-Landeschef Stefan Körzell als Vertreter der "Volksklage"-Unterstützer spottete, bei der Begründung müsse man demnächst "auch dazu übergehen, dass Hartz IV auf Pump ausgezahlt wird, und wenn man dann einen Job bekommt, zurückgezahlt werden muss".

Von einem "ein Schlag ins Gesicht" der Studenten sprach deren Mitkläger Mike Josef. Er betonte, das Urteil hätte bei anderen politischen Mehrheiten "genauso gut zu unseren Gunsten ausfallen können". Jetzt komme es darauf an, dass die Mehrheit im Landtag endgültig das Aus für die Gebühren beschließe.

Vergangene Woche hatte die neue Landtagsmehrheit aus SPD, Grünen und Linke die Abschaffung der Gebühren beschlossen. Wegen eines Formfehlers im Gesetzestext legte Ministerpräsident Roland Koch (CDU) allerdings ein Veto ein. Kommende Woche muss das Parlament nun die Abschaffung zum nächsten Wintersemester erneut beschließen.

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