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"Bestandsrentner"

Karlsruhe verwirft Beschwerde zu Altersbezügen im öffentlichen Dienst

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Das Bundesverfassungsgericht hat der Hoffnung von zahlreichen früheren Beschäftigten des öffentlichen Dienstes auf höhere Altersbezüge eine Absage erteilt. Betroffen sind sogenannte Bestandsrentner, die vor ihrer Beschäftigung im öffentlichen Dienst in der Privatwirtschaft gearbeitet haben und vor 2002 in Rente gegangen sind. Das Verfassungsgericht entschied in dem am 15. Msi veröffentlichten Beschluss, dass die Versorgungsanstalt des Bundes und der Länder (VBL) bei solchen Rentenbeziehern die Versicherungszeiten außerhalb des öffentlichen Dienstes nicht voll einbeziehen müsse. Die für diese Bestandsrentner noch geltende "Halbanrechnung" der sogenannten Vordienstzeiten in der Zusatzversorgung sei verfassungsgemäß.


Die Karlsruher Richter verwarfen die Verfassungsbeschwerde eines 59-jährigen Rentners, der zunächst in der Privatwirtschaft und ab Oktober 1979 im öffentlichen Dienst beschäftigt war. Seit November 2000 bezieht er eine Zusatzversorgungsrente, die unter Berücksichtigung des "Halbanrechnungs-Grundsatzes" berechnet wurde. Dabei wurde die Zeit der Beschäftigung im öffentlichen Dienst voll berücksichtigt. Die Vordienstzeiten wurden aber nur zur Hälfte als versorgungsfähige Dienstzeit gutgeschrieben, während die erworbenen Ansprüche aus der gesetzlichen Deutsche Rentenversicherung in vollem Umfang angerechnet wurden.

Der Kläger wollte erreichen, dass vom Januar 2001 an seine Vordienstzeiten bei der Errechnung seiner Rente voll einbezogen würden. Damals hatte die VBL ihr Berechnungssystem mit Hilfe eines Punktemodells grundlegend geändert, allerdings nicht für jene Bestandsrentner, die vor 2002 in Rente gingen.

Die Klage blieb zuletzt vor dem Bundesgerichtshof ohne Erfolg. Das Verfassungsgericht betonte nun, dass das Gleichbandlungsgebot nicht verletzt sei. Es habe eine pauschalisierende Übergangsregelung getroffen werden dürfen, die in Einzelfällen mit Härten verbunden sein könne.

(AZ: 1 BvR 759/05 - Beschluss vom 18. April 2008)

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