Die SPD halte eine Sichtung des Materials durch einen Vertreter des Bundesdatenschutzbeauftragten oder einen Richter für angebracht.
Die bisher vorgesehene Regelung zur optischen Wohnraumüberwachung sei "weit wie ein Scheunentor", sagte Edathy. Wohnungen Dritter, die zwar von Kontaktpersonen, nicht aber von Verdächtigen selbst besucht werden, dürften nach SPD- Vorstellungen überhaupt nicht überwacht werden. Ein derartiger Eingriff in Persönlichkeitsrechte Unbeteiligter sei nur vorstellbar, wenn er zur Gefahrenabwehr "zwingend" erforderlich sei. Auch die Regelung zur Rasterfahndung gehe der SPD zu weit.
Korte: Online-Durchsuchung, Großer Lauschangriff, Videoüberwachung und 23 weitere Spitzel-Methoden
Dem Links-Abgeordneten Jan Korte geht die Kritik der SPD-Bundestagsfraktion nicht weit genug. Das fehlende Augenmaß sei eine sehr zurückhaltende Kritik an einem Gesetz, "das die Bundesregierung mit dem Ziel eingebracht hat, aus dem BKA eine Geheimpolizei nach dem Vorbild des US-Amerikanischen FBI zu machen". Ebenso zurückhaltend fielen auch die nun lancierten Änderungsvorschläge aus.
Das BKA-Gesetz solle der Behörde die Online-Durchsuchung, den Großen Lauschangriff, die Videoüberwachung von Wohnungen und "23 weitere Spitzel-Methoden" erlauben, so Korte. "Jede dieser Schnüffelbefugnisse ist ein tiefer Eingriff in die Grundrechte und tastet den intimsten Bereich privater Lebensführung an. Deshalb gehört das BKA-Gesetz auf den Müll." Kosmetische Schönheitsreparaturen, wie sie die SPD vorschlage, änderten nichts an den erheblichen Eingriffen in die Grundrechte.