Nach Darstellung der Bundesanwaltschaft hatte der 33-jährige Angeklagte Rafik M. im November 2004 von dem Deutschlandbesuch Allawis erfahren und beschlossen, diesen bei einer geplanten Veranstaltung am 3. Dezember 2004 in einer Filiale der Deutschen Bank in Berlin zu töten. Hierfür habe er über den 26-jährigen Mitangeklagten Mazen H. beim Hauptangeklagten Ata R. um Erlaubnis gebeten und die Genehmigung auch bekommen. Beide hätten ihm ihre Unterstützung zugesagt.
Dem insgesamt eineinhalbtägigen Plädoyer zufolge sollte Allawi entweder beim Betreten oder beim Verlassen des Bankgebäudes ermordet werden. Mit welchen Mitteln der Plan umgesetzt werden sollte, konnten die Ermittler nicht klären. Zeugenaussagen zufolge war sowohl eine Schusswaffe als auch ein Sprengstoffanschlag im Gespräch. Zur Ausführung der behaupteten Mordpläne sei es nicht gekommen, da die drei Beschuldigten wenige Stunden vor der geplanten Veranstaltung festgenommen worden seien. Der Anschlag habe ohnehin nicht verübt werden können, weil das Besuchsprogramm Allawis aus Sicherheitsgründen kurzfristig geändert worden sei.
Die Bundesanwaltschaft berief sich bei ihren Schlussfolgerungen auf abgehörte Telefongespräche, den überwachten E-Mail-Verkehr der Angeklagten und Observationsergebnisse, aber auch auf Angaben eines V-Mannes des Verfassungsschutzes in Mecklenburg-Vorpommern. Dieser war in dem Prozess mehrere Tage lang mit geheim gehaltener Identität und in Verkleidung per Videoübertragung als "Zeuge Nummer 1" vernommen worden. Dabei hatte er ausgesagt, dass der Angeklagte Rafik M. ihm von dem Anschlagsplan erzählt habe. An der Glaubwürdigkeit dieses Zeugen hegen die Ankläger keine Zweifel.
Die drei Männer müssen sich seit knapp zwei Jahren unter strengen Sicherheitsvorkehrungen im Hochsicherheits-Gerichtsgebäude in Stuttgart-Stammheim verantworten. Sie bestreiten den Mordanschlag oder haben sich wie im Fall des Hauptangeklagten zu dem Vorwurf gar nicht geäußert. Der Prozess wird am 27. Mai fortgesetzt. Dann sollen die Verteidiger plädieren. Wann der zuständige Staatsschutzsenat sein Urteil verkündet, steht noch nicht fest. Weil es bislang wegen zahlreicher Befangenheits- und Beweisanträge immer wieder zu Verzögerungen kam, hat das Gericht vorsorglich Termine bis zum 26. Juni bestimmt.