Zu einer Auslieferung der Anlage soll es nur deshalb nicht gekommen sein, weil die libysche Regierung Ende 2003 ihr Atomprogramm stoppte. Der Angeklagte, bei dem es sich um einen Fachmann für Vakuumtechnik handeln soll, muss sich wegen Verstoßes gegen das Außenwirtschafts- und Kriegswaffenkontrollgesetz verantworten. Das OLG hat 43 Verhandlungstage angesetzt. Das Urteil wird im Januar 2009 erwartet.
Das Oberlandesgericht hatte im November 2007 entschieden, das Staatsschutzverfahren zu übernehmen. Es hatte sich wegen der besonderen Bedeutung des Verfahrens und vor dem Hintergrund einer Ende 2006 in Kraft getreten Neuregelung im Gerichtsverfassungsgesetz für zuständig erklärt.
Der Ingenieur musste sich wegen der Vorwürfe bereits von Frühjahr bis Sommer 2006 vor dem Landgericht Mannheim verantworten. Ende Juli 2006 hatte das Landgericht die Hauptverhandlung jedoch wegen offener rechtlicher Fragen und Problemen mit den Akten ausgesetzt. Der damals 63-jährige Angeklagte war schließlich im August 2006 nach 14 Monaten Untersuchungshaft und vorheriger Auslieferungshaft unter Sicherheitsauflagen auf freien Fuß gesetzt worden.