DIE Internet-Zeitung
Meinungsfreiheit versus Persönlichkeitsrecht

Stasi-IM darf vorläufig in Ausstellung genannt werden

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Der Name eines Inoffiziellen Mitarbeiters (IM) der DDR-Staatssicherheit darf in der Ausstellung "Christliches Handeln in der DDR" vorerst weiter genannt werden. Das Landgericht im sächsischen Zwickau hob am 22. April eine dagegen gerichtete einstweilige Verfügung auf. Weder die Stadt Reichenbach noch der beklagte Heimatverein seien rechtlich für die Namensnennung des Mannes verantwortlich, begründete das Gericht seine Entscheidung. Die Ausstellung sei eigenverantwortlich vom ehemaligen Zwickauer Dompfarrer Edmund Käbisch organisiert worden. Ob aber generell die Meinungsfreiheit höher zu bewerten sei als der Schutz des Persönlichkeitsrechts, ließ das Gericht ausdrücklich offen. Darüber könne nur in einem Hauptsache-Verfahren entschieden werden. Bisher sei es lediglich um vorläufigen Rechtschutz gegangen. Gegen das Urteil bestehe Berufungsmöglichkeit beim Oberlandesgericht Dresden.


Der endgültigen Entscheidung darüber, ob die bürgerlichen Namen von IM-Stasimitarbeitern genannt werden dürfen, wird große Bedeutung beigemessen. Die Bundesbeauftragte für Stasi-Unterlagen, Marianne Birthler, und ihr Amtsvorgänger Joachim Gauck befürchten, dass ein Verbot negative Auswirkungen auf die Aufarbeitung des DDR-Unrechts haben könnte.

Ein Mann aus dem vogtländischen Reichenbach hatte gegen die Nennung seines Klarnamens in einer im Rathaus der Stadt gezeigten Ausstellung geklagt und am 6. März vor dem Landgericht Recht bekommen. Dagegen hatten Stadt und Heimatverein Widerspruch eingelegt. Derzeit ist die Schau in Schneeberg zu sehen. In Reichenbach soll sie im Juni erneut gezeigt werden.

Die Aufhebung der einstweiligen Verfügung sei kein gutes Zeichen für den Rechtstaat, sagte der Anwalt des Klägers, Thomas Höllrich. Sein Mandant und er würden alle zur Verfügung stehenden Mittel ausschöpfen, um den Zweck der Klage zu erreichen.

Der Leiter der Chemnitzer Stasiunterlagenbehörde, Martin Böttger, begrüßte dagegen den Zwickau Richterspruch. Er gebe allen, die sich um die Aufarbeitung der DDR-Geschichte bemühten, mehr Sicherheit. Er gehe davon aus, dass der Reichenbacher Streit auch die Rechtsprechung generell beeinflussen werde.

Die Bundesbeauftragte Birthler hätte sich dagegen ein "klareres Urteil gewünscht". Das Stasi-Unterlagen-Gesetz erlaube ausdrücklich, dass Namen von Stasi-Informanten zur Geschichtsaufarbeitung verwendet werden dürften.

Dafür erntete sie Widerspruch von Datenschützern. Der zuständige Referatsleiter beim sächsischen Datenschutzbeauftragten, Andreas Schneider, sprach von "Verkürzungen" Birthlers. Nach seiner Auffassung muss der Klarname des IM in der Ausstellung weiter geschwärzt bleiben, dafür habe Organisator Käbisch zu sorgen.

Bundestagsvizepräsidentin Katrin Göring-Eckardt (Grüne) sprach von einem zumindest vorläufigen "Sieg für Aufklärung und glaubhafte Aufarbeitung". Es sei schwer zu ertragen, wenn sich "aktive Stasi-Mitarbeiter heute als Opfer stilisieren wollen".

(Az. 2 0 241/08)

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