Offen ließ die FDP-Rechtsexpertin die Frage, ob sie wegen der Novelle das Bundesverfassungsgericht anrufen wird. Die Politikerin verwies darauf, dass bislang nur ein Referentenentwurf vorliegt und es "noch kein offiziell eingeleitetes Gesetzgebungsverfahren im Bundestag" gebe. Auch sei ihre "Argumentation viel stärker die politische" und nicht allein die juristische.
Bedenken gegen den Gesetzentwurf meldete auch der Deutsche Richterbund an. Dessen Vorsitzender Christoph Frank äußerte im Südwestrundfunk "erhebliche Zweifel", ob die Kontrolle einer Online-Durchsuchung verfassungsfest geregelt worden sei. Er kritisierte, dass das jetzt vorgesehene System es der Polizei überlasse, wann eine richterliche Überprüfung stattzufinden habe. Das Bundesverfassungsgericht habe in seinem Online-Urteil aber eine "unmittelbare richterliche Nachkontrolle" verlangt, weil dies eine "unabhängige Kontrolle von außen ist und damit eine besondere rechtsstaatliche Qualität in einem gewaltengeteilten Staat hat".
Als "heikel" bezeichnete Frank den Plan, das BKA zur Weitergabe von Daten an den Verfassungsschutz zu ermächtigen. Eine Datenweitergabe sei "nur bei schwersten Bedrohungslagen zulässig". Das Bundesverfassungsgericht werde jedoch keine Bedenken haben, wenn dies im Gesetz berücksichtigt werde, vermutet Frank.