Die Bundesregierung bereitet nach Informationen der Zeitung die Verankerung eines umfassenden Anzeigerechts im Bürgerlichen Gesetzbuch vor. In einem Vermerk des Bundesarbeitsministeriums heiße es, ein besserer Informantenschutz sei notwendig: "Das gilt nicht nur für die Lebensmittelwirtschaft, sondern für alle Branchen." Klar geworden sei dies auch "anlässlich der Mitarbeiterüberwachungen bei den Unternehmen Lidl und Schlecker".
Hundt will Meldung nur nach vorheriger Absprache mit dem Arbeitgeber
Hundt kritisierte, es bestehe "kein überzeugender Zusammenhang zu den mit dem Skandal um verdorbenes Fleisch aufgeworfenen Rechtsfragen des Lebensmittelrechts". Bereits jetzt könnten sich Arbeitnehmer an öffentliche Stellen wenden, "wenn sie sich zuvor um eine innerbetriebliche Klärung bemüht haben". Eine gesetzliche Neuregelung halte er für "überflüssig", so Hundt: "Sie ist geeignet, Denunziantentum im Betrieb zu fördern."