Dem Parlament lagen zu der Debatte in erster Lesung mehrere Gesetzentwürfe der Bundesregierung vor. Danach soll das Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) novelliert werden mit dem Ziel, den Anteil regenerativer Energien an der Stromversorgung bis 2020 auf bis zu 30 Prozent zu erhöhen. Mit dem sogenannten Wärmegesetz soll zudem für einen stärkeren Anteil Erneuerbarer Energien an der Wärmeversorgung von Gebäuden gesorgt werden. Ferner soll der Ausbau von Biokraftstoffen mehr als bisher auf die Minderung von Treibhausgasemissionen ausgerichtet werden.
Gabriel verwies darauf, dass im Strom- und Wärmebereich bereits 235.000 neue Arbeitsplätze geschaffen worden seien. Diese Zahl solle bis 2020 mindestens verdoppelt werden. Zur geplanten Beimischungs-Pflicht von Bio-Ethanol bei Benzin sagte Gabriel, die entsprechende Verordnung werde erst in Kraft treten, wenn die überprüften Angaben des Verbandes der Automobilhersteller und der Importeure über die Zahl der Fahrzeuge vorliegen, die diese Kraftstoffe nicht vertragen.
Der FDP-Abgeordnete Horst Meierhofer nannte die Biokraftstoff-Beimischungsquote "ökologisch irrsinnig". Durch den Anbau solcher Pflanzen werde eine Konkurrenz zu Futter- und Lebensmittelpflanzen geschaffen, was zu einer Steigerung der Lebensmittelpreise führe. In anderen Regionen der Welt komme es zudem zur Abholzung der Regenwälder.
Der Umweltexperte der Links-Fraktion, Hans-Kurt Hill, bemängelte, mit der Zustimmung der Regierung zu neuen Kohlekraftwerken drohe der notwendige Ausbau von alternativen Energiequellen "auf halber Strecke steckenzubleiben". Die Vorlage zur Förderung von erneuerbaren Energien im Wärmebereich sei wegen der Konzentration auf Neubauten "ein schlechter Witz".
Der Grünen-Energieexperte Hans-Josef Fell kritisierte, unter Schwarz-Rot stimme beim Klimaschutz "oft nur die Überschrift, aber nicht der Inhalt". Trotz der Erfolge des Erneuerbare-Energien-Gesetzes verzichte die große Koalition auf dessen Ausdehnung auf andere Sektoren. Zudem werde mit der Genehmigung des Baus neuer Kohlekraftwerke die "klimaschädlichste Art der Energieerzeugung" gefördert. Fell warnte zugleich, mit einer Laufzeitverlängerung für Atomkraftwerke würden unterm Strich nur erneuerbare Energien ausgebremst.
Für die Union wies deren Fraktionsvize Katherina Reiche (CDU) die Vorwürfe der Opposition zurück. Die Reformen, die mit der EEG-Novelle und dem Wärmegesetz umgesetzt werden sollen, seien "das ehrgeizigste Klimaschutzprojekt, das je eine Bundesregierung auf den Weg gebracht hat".
Der Bundesverband Erneuerbare Energie (BEE) sieht in dem umfassenden Gesetzespaket nur einen "ersten Schritt", hofft aber auf Verbesserungen im parlamentarischen Verfahren. "Damit die deutschen Energie- und Klimaziele wirklich erreicht werden können, muss noch deutlich nachgebessert werden", meint Milan Nitzschke, Geschäftsführer des BEE.
Das EEG sei bisher das wichtigste und erfolgreichste Instrument zum Ausbau Erneuerbarer Energien im Stromsektor. Innerhalb weniger Jahre habe es zu einem Anstieg der Stromproduktion aus Wind, Wasser, Bioenergie, Solarenergie und Erdwärme auf mehr als 14 Prozent des gesamten deutschen Stromverbrauchs geführt. Bis 2020 sei ein Anteil von deutlich über 35 Prozent möglich.
"Im vergangenen Jahr sind jedoch die Investitionen in neue Anlagen eingebrochen", so Nitzschke. "Grund ist der massive Anstieg der Preise für Stahl und andere Rohstoffe. Das neue EEG muss dies bei der Festlegung der Vergütungs- und Degressionssätze berücksichtigen", fordert der Verband. "Während der konventionelle Energiesektor diese Preissteigerungen an die Kunden weitergeben kann, schreibt das EEG jedes Jahr sinkende Vergütungssätze vor."
Im Wärmemarkt stagniere das Wachstum Erneuerbarer Energien seit längerem, "weil es kein wirksames Instrument für diesen Bereich gibt. Dabei bietet gerade der Wärmemarkt enorme Möglichkeiten, mit vergleichsweise geringem Aufwand den Einsatz von Öl und Gas zu vermeiden. Ein wirksames Wärmegesetz kann bis 2020 einen Anteil von 20 Prozent Erneuerbarer Energien am Wärmeverbrauch erreichen."
Die Bundesregierung nehme sich mit ihrem Entwurf aber gerade einmal 14 Prozent vor und habe nur für den Neubausektor eine Regelung vorgelegt. "Der Entwurf des Erneuerbare-Energien-Wärmegesetz schöpft das enorme Potenzial Erneuerbarer Energien für den Wärmemarkt so noch nicht aus und schützt die Verbraucher nicht ausreichend vor den ansteigenden Ölpreisen“, so Nitzschke. "Es sieht eine Nutzungspflicht für den Neubausektor vor und kündigt eine Erhöhung der Mittel des Marktanreizprogramms auf bis zu 500 Millionen Euro an. Die Branche braucht jedoch für den Gebäudebestand einen gesetzlich garantierten Anspruch dieser Förderung. Dieser muss unabhängig von den jährlichen Haushaltsberatungen im Gesetz als Mindestsumme festgeschrieben sein und den wirtschaftlichen Betrieb von Erneuerbare-Energien-Anlagen ermöglichen."