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Fortführung von Unternehmen

Erbschaftssteuerreform wird Mitte Februar im Bundestag beraten

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Die Reform der Erbschaftssteuer wird am 15. Februar erstmals im Bundestag beraten, wie die Pressestelle des Parlaments am 31. Januar in Berlin mitteilte. Die Novelle soll nach dem Willen der Koalition bis zum Sommer umgesetzt werden. Das Bundesverfassungsgericht hat die geltende Regelung für verfassungswidrig erklärt und eine Neugestaltung der Steuer bis Ende 2008 verlangt. Die Reform sieht unter anderem drastische Steuerverzichte zugunsten von Erben von Unternehmen sowie höhere Freibeträge für engste Familienangehörige vor.


Der Gesetzentwurf sieht höhere persönliche Freibeträge für engste Familienangehörige vor. Diese sollen für Ehegatten und Lebenspartner auf 500.000 Euro, für Kinder auf 400.000 Euro, für Enkel auf 200.000 Euro steigen. Damit sollen für die engen Familienangehörigen keine Belastungen auftreten, wenn sie etwa ein Einfamilienhaus erben.

Bei der Unternehmensnachfolge sollen Erben dann steuerlich begünstigt werden, wenn sie Arbeitsplätze 10 Jahre lang sichern und den Betrieb mehr als 15 Jahre fortführen.

Der Präsident des Deutschen Industrie- und Handelskammertages (DIHK), Ludwig Braun, sagte im Dezember zu dem vom Kabinett beschlossenen Gesetzentwurf, Unternehmen würden vielfach nicht in der Lage dazu sein, die über 15 Jahre laufende Verhaftungsregel einzuhalten. Dann müssten sie voll versteuern. "Hier schlagen wir deshalb vor, den Zeitraum wie im bisherigen Recht bei fünf Jahren zu belassen", so Braun.

Er habe Verständnis dafür, dass die Erleichterungen im Generationenübergang in einem gewissen Maße an den Erhalt von Arbeitsplätzen geknüpft würden. "Allerdings wären eine Verkürzung der Frist auf maximal acht Jahre und der Wegfall der Indexierung wichtig", forderte der Wirtschafts-Funktionär.

Die bisher den Familienunternehmen zugesagte Verschonung des weltweiten betrieblichen Vermögens sei ebenfalls nicht in den Kabinettsbeschluss aufgenommen worden. "Auch hier muss dringend nachgebessert werden", so Braun.

Die Links-Abgeordnete Barbara Höll, kritisierte am 31. Januar die im Rahmen der Finanzministerkonferenz von den unionsgeführten Ländern vorgebrachten Nachbesserungsforderungen. "Das eigentliche Ziel" dabei sei "die völlige Abschaffung der Erbschaftsteuer für Firmenerben". Schon im aktuellen Reformentwurf sei eine Entlastung für diese Gruppe von 750 Millionen Euro eingeplant. "Bei Umsetzung der Unionsforderungen würde die Milliardenschwelle weit überschritten. Damit würde das Potenzial der Erbschaftsteuer zur Erschließung von steuerlichen Mehreinnahmen nicht genutzt."

Die Linke verweist auf einen eigenen Reformvorschlag. Dort sei "ein gangbarer Weg aufgezeigt, um einerseits Verteilungsgerechtigkeit und andererseits die Fortführung von Unternehmen zu gewährleisten".

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