Die Staatsanwaltschaft hatte in ihrem Plädoyer neun Monate Haft ohne Bewährung gefordert. Die Verteidigung plädierte auf Freispruch. Mahler, der derzeit auf freiem Fuß ist, war selbst nicht zur Urteilsverkündung erschienen. Offen ist den Angaben zufolge, ob seine Verteidigerin und Lebensgefährtin Revision einlegt. Das Urteil ist daher noch nicht rechtskräftig.
Mahler ist einschlägig vorbestraft. Im Januar 2005 hatte ihn das Berliner Landgericht wegen Volksverhetzung zu einer neunmonatigen Haftstrafe verurteilt, die er zunächst in Cottbus und dann in Bayern absaß. Er hatte im Hinblick auf das später vor dem Bundesverfassungsgericht gescheiterte NPD-Verbotsverfahren einen Schriftsatz mit laut Urteil volksverhetzenden und antisemitischen Passagen verfasst.
Die Staatsschutzabteilung der bayerischen Polizei hat unterdessen gegen Mahler neue Ermittlungen wegen des Verdachts der Volksverhetzung eingeleitet. Mehrere Bürger aus Mahlers Wohnort Ebersberg hatten in den vergangenen Tagen einen persönlich gehaltenen Brief samt einer CD in ihrem Briefkasten gefunden, wie die Polizei mitteilte. Darin habe Mahler auch die Leugnung des Holocaust thematisiert.