DIE Internet-Zeitung

August 2007

Alle Artikel aus diesem Monat und Jahr sind hier zu finden.

Evangeliums-Christen Baptisten

Keine Befreiung von Schulpflicht aus religiösen Gründen

Kinder können nicht aus religiösen Gründen von der Schulpflicht befreit werden. Das geht aus einem am 2. August veröffentlichten Urteil des Verwaltungsgerichts Stuttgart hervor. Damit blieb die Klage einer Familie bibeltreuer Christen erfolglos. Das Urteil ist aber noch nicht rechtskräftig.

Bundesnachrichtendienst

Ermittlungsverfahren gegen Journalisten wegen Geheimnisverrats

Die Staatsanwaltschaften in Berlin, München, Frankfurt und Hamburg haben nach Informationen des ARD-Hauptstadtstudios mehr als 17 Ermittlungsverfahren gegen Journalisten wegen des Verdachts der Beihilfe zum Geheimnisverrat eingeleitet. Die Redakteure hätten aus vertraulichen und geheimen Akten des BND-Untersuchungsausschusses zitiert, lautet nach ARD-Angaben vom 2. August der Vorwurf. Die jeweiligen Staatsanwaltschaften hätten die Verfahren bestätigt.

"Antifaschistische Initiative Heidelberg"

Berufsverbot gegen Heidelberger Lehrer war laut Gericht rechtswidrig

Ein vom Land Hessen ausgesprochenes Berufsverbot für einen Lehramtsbewerber aus Heidelberg ist einem Urteil des Verwaltungsgerichts Darmstadt zufolge rechtswidrig zustande gekommen. Das staatliche Schulamt müsse die Einstellung des Mannes erneut prüfen, urteilte das Gericht am 2. August. Das staatliche Schulamt im Odenwaldkreis hatte den Bewerber zuvor wegen Zweifeln an dessen Verfassungstreue abgelehnt. Dagegen klagte der Mann.

Bomben auf New Mexiko und Sardinien

Bundeswehrverband hält "Bombodrom" für verzichtbar

Der Bundeswehrverband sieht keine Probleme für die Ausbildung der Luftwaffe, falls das "Bombodrom"-Übungsgelände bei Wittstock im Norden Brandenburgs nicht in Betrieb geht. Der "Neuen Osnabrücker Zeitung" sagte das für die Luftwaffe zuständige Vorstandsmitglied, Hartmut Schönmeyer, es gebe keinen Grund zur Besorgnis. Er widersprach damit der Darstellung des Verteidigungsministeriums.

Provisionszahlungen

Staatsanwaltschaft fordert Bewährung für Max Strauß

In der Neuauflage des Steuerhinterziehungsprozess gegen Max Strauß vor dem Landgericht Augsburg hat die Staatsanwaltschaft eine Freiheitsstrafe von einem Jahr und drei Monaten auf Bewährung gefordert. Die Verteidigung plädierte am 1. August hingegen auf Freispruch. In dem Verfahren geht es darum, ob der Sohn des früheren bayerischen Ministerpräsidenten Franz Josef Strauß (CSU) mehrfach als gewerbsmäßiger Lobbyist tätig gewesen ist und dabei Provisionszahlungen in Millionenhöhe nicht versteuert hat. Strauß soll von 1991 bis 1993 insgesamt rund 337.000 Euro hinterzogen haben, lautet der Vorwurf der Staatsanwaltschaft.

Bombenabwurfplatz

"Bombodrom"-Gegner gewinnen vor Gericht gegen die Bundeswehr

Die Bundeswehr darf den Truppenübungsplatz in der Kyritz-Ruppiner Heide im Norden Brandenburgs weiterhin nicht militärisch nutzen. Das Verwaltungsgericht Potsdam hob am 31. Juli die Entscheidung des Verteidigungsministeriums zur sofortigen Inbetriebnahme des so genannten "Bombodroms" bei Wittstock auf. Die 3. Kammer gab damit drei Musterklagen statt. Die Vorsitzende Richterin Beate Vondenhof begründete die Entscheidung mit einer fehlerhaften Abwägung der Interessen der betreffenden Kläger. Im überfüllten Gerichtssaal brach nach der Urteilsverkündung Beifall aus. Das Verteidigungsministerium nahm das Urteil zunächst zur Kenntnis und prüft weitere juristische Schritte. Die Bombodrom-Gegner forderten Verteidigungsminister Franz Josef Jung (CDU) auf, die Pläne zur militärischen Nutzung der Heidelandschaft aufzugeben. Inzwischen fordern auch Politiker, die Pläne aufzugeben.

Vermutlich Aus für Brunsbüttel

Bundesumweltministerium lehnt Vattenfall-Antrag ab

Bundesumweltminister Sigmar Gabriel hat am 1. August die vom Energiekonzern Vattenfall beantragte Übertragung von Strommengen des stillgelegten Atomkraftwerks Mülheim-Kärlich auf das Atomkraftwerk Brunsbüttel abgelehnt. Ein vom Bundesumweltministerium erarbeiteter Entscheidungsentwurf war Vattenfall Ende Juni zur Anhörung übersandt worden. Nach Prüfung einer Stellungnahme der Rechtsanwälte des Konzerns hat das Bundesumweltministerium jetzt einen Ablehnungsbescheid erlassen, teilte das Ministerium mit.

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