"Der Veröffentlichung des EVB-IT Systemvertrags gingen langwierige Verhandlungen mit der Wirtschaft voraus, um - wie bisher bei den schon bestehenden Vertragstypen - diese im gemeinsamen Einvernehmen zu verabschieden", so das Innenministerium. "Obwohl die öffentliche Hand der Wirtschaft in entscheidenden Punkten wie zum Beispiel der Haftung und der Nutzungsrechte weit entgegen kam, konnte zu entscheidenden Regelungen, insbesondere zu Art und Umfang der Nutzungs- und Eigentumsrechte, zu den Abnahmemodalitäten und Verjährungsfristen keine Übereinstimmung erzielt werden. Eine Zustimmung der Wirtschaft ist daher nicht erfolgt."
Das Ministerium ergänzt, dass es "zukünftigen Verhandlungen" mit den betroffenen Wirtschaftsverbänden zu diesem und auch zu weiteren Vertragsmustern grundsätzlich positiv gegenüber stehe.
Das jetzt veröffentlichte Vertragsmuster ist für die Behörden des Bundes verbindlich. Der Vertrag unterliegt einheitlich dem Werkvertragsrecht und statuiert den Angaben zufolge "erstmals eine Gesamtverantwortlichkeit des Auftragnehmers für die Funktionsfähigkeit des IT-Systems insgesamt". Offenbar ist in der Vergangenheit bei der Beschaffung von IT-Systemen vieles schief gelaufen.