Kauder sagte, die Staatsanwaltschaften hätten offensichtlich "einen hinreichenden Anfangsverdacht" gehabt, um wie geschehen ein Ermittlungsverfahren einzuleiten.
Zugleich wies er Verdächtigungen, dass SPD-Politiker im Ausschuss die Aktendetails preisgegeben hatten als "wilde Spekulationen" zurück. Zwar könne er "für niemanden" in dem Gremium seine "Hand ins Feuer legen", dennoch halte er nichts von Verdächtigungen. Jedes Ausschussmitglied habe die "Verpflichtung", die Unterlagen nicht an Unbefugte weiterzugeben.
Beteiligte Hamburger Staatsanwaltschaft dementiert vermeintliche Aussagen
Die in die Ermittlungen wegen Geheimnisverrats aus dem BND-Untersuchungsausschuss gegen Journalisten einbezogene Hamburger Staatsanwaltschaft hat Medienberichten widersprochen, wonach sie das Verfahren für überflüssig halte. Ihr Sprecher Rüdiger Bagger bezeichnete solche Darstellungen am 3. August als falsch. Er habe dies keineswegs behauptet und auch nicht gesagt, dass er dem Verfahren keine Aussichten auf Erfolg einräume.
Auslöser sei eine Strafanzeige gewesen, worauf die Berliner Staatsanwaltschaft ein Ermittlungsverfahren eingeleitet habe. Ausschlaggebend für die Prüfung eines Ermittlungsverfahrens der Hamburger Behörde sei der Erscheinungsort mehrerer dort ansässiger, über die Ausschussakten berichtender Medien. In diesem Falle seien das fünf Verfahren gegen Journalisten des "Spiegel" sowie je eines Journalisten der Wochenzeitungen "Zeit" und "Stern".
"Wir haben das übernommen, weil Berlin uns das angeboten hat", sagte Bagger. Die Staatsanwaltschaft sei verpflichtet, einer Anzeige nachzugehen. "Das ist ein ganz normaler Vorgang, wir prüfen das, natürlich unter Berücksichtigung des 'Cicero'-Urteils."
SPD stimmte für die Ermittlungen gegen Medien und Journalisten - Einzelne SPD-Politiker kritisieren das
Der Obmann der Sozialdemokraten im BND-Untersuchungsausschuss, Thomas Oppermann, bezeichnete die Ermittlungen in "Spiegel Online" als "verfehlt". Oppermann war bei der Abstimmung im Ausschuss nicht zugegen, die SPD hatte jedoch für die Ermittlungen wegen Geheimnisverrats gestimmt.
Der innenpolitische Sprecher der SPD-Fraktion, Dieter Wiefelspütz, wertete die Ermittlungen gegen Journalisten als "hoch problematisch" und einen "mindestens grenzwertigen Vorgang". Der in Halle erscheinenden "Mitteldeutschen Zeitung" sagte Wiefelspütz: "Das Geheimnis haben nicht die Journalisten verraten. Die Ermittlungen müssten sich auf den staatlichen Bereich konzentrieren."
FDP: Keine Kriminalisierung von Journalisten Die FDP fordert wegen der Ermittlungen gegen Journalisten gesetzliche Änderungen. Der FDP-Innenexperte Max Stadler sagte am Freitag im Hörfunksender MDR Info, die Staatsanwaltschaften seien offenbar der Ansicht, dass sich nicht nur strafbar mache, wer geheime Informationen weitergebe, sondern auch wer diese verbreite. Sollte sich diese Rechtsauffassung in den Ermittlungen bestätigen, müsse der Gesetzgeber klarstellen, "dass die Arbeit von Journalisten nicht auf diese Weise kriminalisiert werden darf", betonte Stadler.
Der FDP-Politiker sagte, dass seine Partei diese Auffassung nicht teile. Aus Sicht der FDP stellten die Ermittlungen einen Eingriff in die Pressefreiheit dar. Laut Stadler hat es im Ausschuss auch keine Entscheidung gegeben, "dass speziell gegen Journalisten vorgegangen werden soll".
Journalisten-Verband kritisiert "umfassenden Angriff auf Pressefreiheit" Der Deutsche Journalisten-Verband (DJV) protestierte gegen die Ermittlungsverfahren gegen Journalisten im Zusammenhang mit dem BND-Untersuchungsausschuss. "Das ist ein umfassender Angriff auf die Pressefreiheit", sagte der DJV-Bundesvorsitzende Michael Konken am 3. August in Berlin. Die Ermittlungen gegen die Journalisten wegen des Verdachts der Beihilfe zum Geheimnisverrat seien in diesem Umfang einmalig in der Geschichte der Bundesrepublik. Hier werde in bislang ungekanntem Ausmaß der Informantenschutz ausgehöhlt.
"Hier wird ein weiteres Mal der Versuch unternommen, über Journalisten an undichte Stellen zu gelangen", meint Konken. Mit den Ermittlungen sollten Journalisten und Informanten eingeschüchtert werden. Der DJV-Vorsitzende erneuerte in diesem Zusammenhang seine Forderung, den entsprechenden Paragrafen 353 b des Strafgesetzbuches zu ändern. Die Kriminalisierung von Journalisten müsse durch eine unmissverständliche Formulierung im Gesetz endlich ausgeschlossen werden, forderte Konken.
Bundespressekonferenz contra Bundestagspressestelle
Die Bundespressekonferenz sprach von einem "unzulässigen Eingriff in die Arbeit der Parlamentskorrespondenten".
Die Bundestagspressestelle entgegnete, es gehe um die "Verfolgung etwaiger Straftaten", die sich aus Veröffentlichungen vertraulicher Akten ergeben könnten. Lammert sei zudem vom Ausschussvorsitzenden nach Mehrheitsbeschluss des Gremiums aufgefordert worden, die Ermächtigung zu erteilen. Es obliege der Staatsanwaltschaft, "ob und gegen wen sie Ermittlungen einleitet oder nicht".