Die Familie gehört der "Gemeinde der Evangeliums-Christen Baptisten" an. 2004 beantragten die Eltern, ihre heute zwölfjährige Tochter von der gesetzlichen Schulpflicht zu befreien und Hausunterricht zu gestatten. Sie beriefen sich auf ihr Grundrecht auf Glaubensfreiheit und auf ihr Recht auf religiöse Erziehung der Kinder, das sie in öffentlichen Schulen nicht gewährleistet sehen. Seit 2005 besucht die Tochter eine nicht anerkannte "Christliche Grund- und Hauptschule".
Nachdem die Schulbehörden den Antrag abgelehnt hatten, reichten die Eltern Klage ein. Die Richter entschieden jedoch, dass religiöse Motive nicht eine Befreiung von der allgemeinen Grundschulpflicht rechtfertigen. Der Lehr- und Erziehungsauftrag der staatlichen Schulen umfasse nicht nur die Wissensvermittlung, sondern auch die Erziehung der Kinder "zu selbstverantwortlichen Mitgliedern der Gesellschaft".
Dem Urteil zufolge hat die Allgemeinheit auch ein berechtigtes Interesse daran, "der Entstehung von religiös oder weltanschaulich motivierten Parallelgesellschaften entgegenzuwirken". Die mit dem Schulbesuch verbundene Konfrontation des Kindes mit den Wertvorstellungen einer säkular geprägten und pluralistischen Gesellschaft sei deshalb zumutbar. Darüber hinaus diene der staatliche Schulauftrag auch dem geschützten Interesse des Kindes. (AZ: 10 K 146/05)