Der Kläger ist Mitglied der "Antifaschistischen Initiative Heidelberg", die vom Verfassungsschutz als linksextrem eingestuft wird. Der Beschluss des Schulamts vom September 2005, den Mann deswegen abzulehnen, beruhe "auf einer unzureichenden Entscheidungsgrundlage", da eine Einzelfallprüfung versäumt worden sei, urteilten die Darmstädter Richter.
Die weiterführende Klage des Lehramtsbewerbers auf Einstellung in den Schuldienst lehnte das Gericht hingegen ab. Eine solche Vorgabe könne das Gericht einer staatlichen Behörde nicht machen. Gegen das Urteil ist die Revision vor dem Hessischen Verwaltungsgerichtshof zugelassen. (Az. 1 E 1247/06)
Der Lehramtsbewerber war zuvor schon in Baden-Württemberg abgelehnt worden und hatte auch dagegen geklagt. Nachdem das Verwaltungsgericht Karlsruhe das Berufsverbot zunächst bestätigte, hob der Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg die Entscheidung auf und ordnete wie die Darmstädter Richter eine erneute Prüfung der Bewerbung an.