Diese Summe ergebe sich aus Indizien über vereinbarte Provisionszahlungen für die Vermittlung von Bauaufträgen in Saudi-Arabien, Airbus-Flugzeugverkäufen nach Thailand sowie Subventionshilfen für eine Augsburger Reinigungsfirma, sagte Staatsanwalt Wolfgang Natale in seinem Plädoyer. Die tatsächliche Zahlung dieser Gelder falle nicht ins Gewicht. Steuerrechtlich würden entsprechende Vereinbarungen und die Gewinnerzielungsabsicht für den Beweis einer gewerblichen Tätigkeit ausreichen.
Damit rückte die Staatsanwaltschaft von ihrer Strategie im ersten Strauß-Prozess aus dem Jahr 2004 ab. Damals hatte man sich auf Strauß' Verstrickung in Konten- und Firmensystem des Kauferinger Waffenlobbyisten Karlheinz Schreiber konzentriert. Schreiber soll Strauß rund 2,6 Millionen Euro an Provisionen auf ein Tarnkonto mit dem Namen "Maxwell" überwiesen haben.
Mehrfach zogen Natale und seine Kollegin Simone Bader bei ihrer Begründung Vergleiche zu den ebenfalls im Zusammenhang mit Schreiber-Geschäften verurteilten Thyssen-Managern Winfried Haastert und Jürgen Maßmann sowie dem Ex-Rüstungsstaatssekretär Holger Pfahls.
Strauß' Verteidiger Heiko Lesch sprach von einem "virtuellen Strafvorwurf". Er beklagte das Fehlen objektiver Fakten im Verfahren und forderte einen Freispruch seines Mandanten. "Auf Spekulation darf eine Verurteilung nicht gestützt werden", betonte Lesch. Laut Verteidigung wurde Max Strauß als Sohn des Ministerpräsidenten häufig um Hilfe bei geschäftlichen Ideen gebeten. Er habe dies aber nie gewerbsmäßig betrieben.
Strauß selbst sagte nach den Plädoyers, niemand werde begreifen, dass er Steuern auf etwas bezahlen soll, das er nicht erhalten habe und dafür auch noch bestraft werde. Strauß behielt sich mögliche zivilrechtliche Schritte vor. Mit einem Urteil wird bereits am kommenden Montag gerechnet.
Mit den Plädoyers ging am 1. August der fast acht Monate dauernde Prozess mit mehr als 30 Verhandlungstagen in seine letzte Runde. Unter den Zeugen war neben Haastert, Pfahls und dem zwischenzeitlich abgetauchten Lobbyisten Dieter Holzer auch der bekannte frühere Skifahrer Christian Neureuther.
Bereits 2004 war Strauß vom Landgericht Augsburg zu drei Jahren und drei Monaten Freiheitsstrafe verurteilt worden. Der Bundesgerichtshof (BGH) hatte dieses Urteil aufgehoben und im Oktober 2005 in einem Revisionsprozess nach Augsburg zurück verwiesen.