In Niedersachsen werde jede zweite der 2000 Apotheken überprüft, sagte die Präsidentin der Bundesapothekerkammer der Zeitung. Bei den Testkäufen gäben sich Kollegen als Patienten aus, die beispielsweise unter Kopfschmerzen litten - oder sie verlangten ein bestimmtes Arzneimittel. Ziel sei es, anhand dieser Testkäufe die Beratung zu optimieren.
"Wir wollen die Kollegen dafür sensibilisieren, dass jeder Kunde das Recht auf eine Beratung hat", sagte Linz. Nach einem Testkauf sollten sich die Kontrolleure zu erkennen geben und im Gespräch mit dem Apothekenleiter Verbesserungsmöglichkeiten aufzeigen. Wer dauerhaft seine Beratungspflicht verweigere, müsse in allerletzter Konsequenz mit einem Berufsgerichtsverfahren rechnen, so die in der Praxis vermutlich wenig relevante "Drohung" der Bundesapothekerkammer.
Bei Überprüfungen im vergangenen Jahr seien die Ergebnisse im Durchschnitt befriedigend gewesen, sagte Linz. Beim direkten Kauf eines Arzneimittels seien die Ergebnisse aber noch nicht ganz so gewesen, "wie wir uns das vorstellen". 95 Prozent aller kontrollierten Apotheker hätten die Überprüfungen als sinnvoll angesehen.
Nun können sich alle Apotheken gründlich auf die "unangemeldeten" Besuche ihrer Kollegen vorbereiten und so die "Ergebnisse" der "Überprüfung" optimieren helfen. Über die so erzielten Ergebnisse wird in den Medien sicherlich wieder breit berichtet.