In den Bereichen Gesellschaftsrecht und Rechnungslegung seien viele EU-Rechtsvorschriften über zwanzig Jahre alt und stellten "unnötige Belastungen für Unternehmen" dar. "Wir müssen uns daher fragen, wie wir sie verbessern und an aktuelle Erfordernisse anpassen können", so McCreevy.
Auch die Staats- und Regierungschefs hätten im März 2007 "die Bedeutung des Abbaus bürokratischer Belastungen für EU-Unternehmen unterstrichen".
Die Kommission bittet nun "die betroffenen Kreise", sich zu einer Reihe möglicher Vereinfachungsmaßnahmen zu äußern. Im Wesentlichen möchte die Kommission eine Aufhebung gesellschaftsrechtlicher Richtlinien, die vorwiegend inländische Konstellationen betreffen (wie inländische Unternehmenszusammenschlüsse oder -spaltungen, Kapital von Aktiengesellschaften und Einzelgesellschaften mit beschränkter Haftung) oder die Aufhebung bestimmter in den gesellschaftsrechtlichen Richtlinien vorgesehener Auskunftspflichten. Weiterhin plant die EU eine "Vereinfachung von Offenlegungspflichten für Unternehmen und deren Zweigniederlassungen" sowie eine weitere Reduzierung von Melde- und Prüfungspflichten kleiner und mittlerer Unternehmen.