Auch die Fraktionschefs Fritz Hähle (CDU) und Cornelius Weiss (SPD) begründeten die Vorbehalte gegen die sofortige Einsetzung des Ausschusses mit rechtlichen Bedenken. Moniert wurden "unzulässige Wertungen". Laut Hähle ist der Untersuchungsauftrag "durch die Bank verfassungswidrig". Verhindern kann die Koalition den Ausschuss jedoch nicht, was sie nach eigenen Angaben auch nicht beabsichtigt. Weiss nannte einen Untersuchungsausschuss angemessen.
Die Opposition warf der Regierung Verzögerungstaktik vor. Der Rechtsausschuss wird am 5. Juli am Rande des Plenums tagen. Als wahrscheinlichste Variante gilt, dass dann ein Rechtsgutachten in Auftrag geben wird. Womöglich wird das Parlament in der Sommerpause zu einer Sondersitzung zusammenkommen, um den Ausschuss noch im Juli einzusetzen.
Milbradt: Deutliche Trennung von Vorwürfen und Tatsachen
In der über dreistündigen Landtags-Debatte sagte Milbradt, es sei unzulässig, die Regierung mit dem Untersuchungsauftrag bereits vorzuverurteilen. Der Opposition warf er vor, "Halbwahrheiten, Lügen und Verdrehungen" zusammenzumischen. Milbradt forderte auch von den Medien eine differenziertere Berichterstattung. Er hätte sich zumindest eine "deutliche Trennung von Vorwürfen und Tatsachen" gewünscht.
Staatsanwaltschaft: Neubewertung nach Sichtung von 19 Aktenbände mit zum Teil erheblichen Schwärzungen
Die ermittelnde Staatsanwaltschaft Dresden teilte mit, es seien ihr bislang 19 Aktenbände mit zum Teil erheblichen Schwärzungen zur Verfügung gestellt worden.
Nachdem der Präsident des Landesamtes für Verfassungsschutz, Reinhard Boos, am 4. Juli die Informationen einer bestimmten Quelle des Nachrichtendienstes als fragwürdig dargestellt hat, sei nun "eine vollständige Neubewertung" eines Teilkomplexes erforderlich, sagte Oberstaatsanwalt Christian Avenarius. Die Ermittler gingen davon aus, überarbeitete Akten bis Ende nächster Woche vom Nachrichtendienst zu erhalten.
Medienberichte über eine umfangreiche Datensammlung des Nachrichtendienstes hatten die Affäre Mitte Mai ausgelöst. Die Geheimakten sollen Informationen über Verbindungen sächsischer Politiker, Polizisten und Justizbeamter zum organisierten Verbrechen enthalten.
FDP-Rechtsexperte Jürgen Martens nannte den Vorwurf der Verfassungswidrigkeit "grob unredlich". Gemeinsam mit seinen Amts- und Anwaltskollegen Johannes Lichdi (Grüne) und Klaus Bartl (Linke) hatte er den Antrag ausgearbeitet.
Bartl: Weisungsgebundene Staatsanwaltschaft mit geschwärzten Akten
Der rechtspolitische Sprecher der Linksfraktion im Landtag, Klaus Bartl, sagte der Versuch der CDU/SPD-Koalition, in den Auftrag des Untersuchungsausschusses "hineinzuregieren, wird und muss scheitern, weil dieses Ansinnen verfassungswidrig ist". Das Minderheitenrecht gelte auch in Sachsen unabhängig vom Gutdünken der Regierung.
Bartl sprach von "Scheinargumenten" von CDU und SPD. "Sechs Tage lang – seit Einreichen des Antrages auf Einsetzung des Untersuchungsausschusses – wurde uns trotz vielfacher Nachfragen jeglicher konkrete Hinweis auf angeblich zweifelhafte Formulierungen im Auftrag des Untersuchungsausschusses vorenthalten, heute nun erhalten die demokratischen Oppositionsfraktionen in einer von der Koalition beantragten 20-minütigen Sitzungspause ein vier Seiten umfassenden Sammelsurium aphoristischer Fragmente", kritisierte Bartl. Da erübrige sich jeder weitere Kommentar. "Wir sind und bleiben gesprächsbereit, aber eine Verwässerung des Untersuchungsauftrages ist mit uns nicht zu machen."
Die Not im Regierungslager müsse größer als bisher vermutet sein, vermutet Bartl, "dass man zu allen Mitteln greift, um den Untersuchungsausschuss und die Aufklärungsbemühungen der Opposition in Misskredit zu bringen". Da werde von denen, die sonst immer auf Quellenschutz von Geheimdiensten pochten, "in diesem Fall mal eben eine politisch missliebige Quelle des Landesamtes für Verfassungsschutz enttarnt. Und einen Tag später spreche der Sprecher der zuständigen – "und politisch weisungsgebundenen" – Staatsanwaltschaft von einer "vollständigen Neubewertung des gesamten Vorgangs", während er einräumen müsse, bisher nur Akten mit zum Teil erheblichen Schwärzungen bekommen zu haben.
Das passe alles nicht zusammen, "ganz abgesehen davon, dass der angesprochene Vorgang nur einen Unterpunkt eines Teilkomplexes der vorliegenden Unterlagen zu kriminellen Netzwerken in Sachsen betrifft", so Bartl. "Es erhärtet sich der Eindruck, dass unabhängige Ermittlungen der Justiz in Sachsen bei diesem Thema derzeit nicht möglich sind, wir erneuern daher unsere Forderung, dass mit der Federführung Ermittler aus anderen Bundesländern betraut werden müssen."