DIE Internet-Zeitung
Androhung staatlicher Gewalt

Polizei kündigt niedrige Eingriffsschwelle bei Gewalt an

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Kurz vor Beginn des G8-Gipfels in Heiligendamm hat die Polizei eine niedriger Eingriffsschwelle angekündigt. Zwar halte man an der Deeskalation fest. "Aber es ist natürlich klar, dass wir eine niedrige Eintrittsschwelle haben, wenn es um Gewaltstraftaten geht", sagte der Polizeisprecher Axel Falkenberg vom Planungsstab "Kavala" am 5. Juni im ZDF-"Morgenmagazin". "Die entsprechenden Techniken sind sofort da", Maßnahmen würden "sofort" ergriffen. Gipfelgegner kündigten unterdessen an, im Rahmen einer geplanten Blockade auf mögliche "Polizeigewalt" nicht mit "Gegengewalt" zu reagieren. Die Deutsche Polizeigewerkschaft kündigte einen möglichen Einsatz von Schusswaffen an. Das Bundesverfassungsgericht bestätigte am 5. Juni die Beschränkung von zwei Demonstrationen auf lediglich 50 beziehungsweise 15 Teilnehmer.


Falkenberg betonte, die Polizei erwarte von den Demonstranten, "dass sie sich sehr deutlich von den Gewalttätern distanzieren". Er kritisierte, dass "einige der friedlichen Demonstranten nicht verstehen, dass Gewaltbereite hier sind, um nicht gegen den G8 zu protestieren, sondern sich mit der Polizei auseinanderzusetzen".

Bei Kooperationsgesprächen mit Globalisierungskritikern von der Kampagne "Block G8" seien "phantasievolle" Blockaden angekündigt worden. Falkenberg hob jedoch hervor, bei Behinderungen der Delegationen werde die Polizei sofort "entsprechend reagieren und polizeiliche Maßnahmen ergreifen".

Kampagne Block G8: Wir werden niemanden verletzen und auch Polizeigewalt nicht mit Gegengewalt beantworten

Die Polizei ist offenbar nicht unbedingt primär im Blick der Demonstranten. So hat die "Kampagne Block G8" am 4. Juni ausdrücklich betont: "Wir wollen bei unseren Blockaden keine Eskalation und betrachten die Polizei nicht als unseren Gegner. Wir werden niemanden verletzen und auch Polizeigewalt nicht mit Gegengewalt beantworten."

Um Teilnehmende auf die Situation gut vorzubereiten und das Konzept von Block G8 zu vermitteln, hätten bereits "hunderte von AktivistInnen" an Vorbereitungs-Trainings teilgenommen. "Die tragenden Gruppen der Kampagne werden in angespannten Situationen aktiv deeskalierend intervenieren." Bei der Großdemonstration am 2. Juni in Rostock seien es Gruppen der Kampagne Block G8 gewesen, "die aktiv und mit hohem persönlichem Risiko eine weitere Eskalation verhindern konnten", so die Gipfelgegner.

Man sei entschlossen, mit den Mitteln des Zivilen Ungehorsams die Zufahrtsstrassen nach Heiligendamm zu blockieren, heißt es weiter in der Erklärung. "Da die Politik der G8 die dramatische Spaltung zwischen Arm und Reich global immer weiter vorantreibt, haben die Auseinandersetzungen am vergangenen Samstag an dieser Entschlossenheit nichts geändert. Wir wollen auch weiterhin mit tausenden von Menschen ein entschiedenes Nein gegenüber der Politik wie der Institution der G8 äußern und für eine demokratische Globalisierung von unten einstehen", heißt es in der Erklärung der Kampagne Block G8.

Aktivisten werden aufgefordert, "sich nicht verunsichern zu lassen und sich ruhig und entschlossen an den Aktionen von Block G8 zu beteiligen." Man werde die Straßen mit den Mitteln des Zivilen Ungehorsams blockieren. "Dies ist ein bewusster Regelverstoß, der aber lediglich eine Ordnungswidrigkeit darstellt", betonen die Kritiker der G8-Politik.

"Wir fordern die Polizei eindringlich auf, sich deeskalierend zu verhalten und den Grundsatz der Verhältnismäßigkeit zu wahren." Als konkretes Zeichen dieser Deeskalation erwarte man, "dass die Berliner Einsatzhundertschaften, die am vergangenen Samstag maßgeblich mit zur Eskalation beigetragen haben, nicht zum Einsatz kommen", heißt es bezugnehmend auf die Rolle der Berliner Polizei während der der Demonstration in Rostock.

Attac: Sitzblockaden sind keine Straftat

Das globalisierungskritische Netzwerk Attac teilte mit, selbst zwar nicht zu Blockaden aufzurufen. Zahlreiche Mitglieder von Attac würden sich allerdings an den friedlichen Sitzblockaden beteiligen. "Wir haben großen Respekt vor allen Menschen, die mit den friedlichen Mitteln des zivilen Ungehorsams protestieren", so Attac.

Sitzblockaden seien "eine Ordnungswidrigkeit und keine Straftat und insofern etwa mit Falschparken vergleichbar". Das habe das Bundesverfassungsgericht 1995 in einem Urteil zu den Sitzblockaden von Mutlangen klar festgestellt. Aktionen Zivilen Ungehorsams hätten "eine lange Tradition" in sozialen Bewegungen, die von Mahatma Gandhi über Martin Luther King bis zur Friedensbewegung reiche.

Eine Konfrontation mit der Polizei werde allerdings "nicht gesucht und nicht geduldet". Umgekehrt erwarte man aber auch von der Polizei, "dass sie das rechtsstaatliche Prinzip der Verhältnismäßigkeit achtet. Friedlich Blockierende dürfen nicht verletzt werden", fordert Attac.

SPD-Politiker fordert Gummigeschosse für einen möglichen Einsatz gegen demonstrierende Menschen

Politiker der Koalition dringen auf ein "schärferes Vorgehen" gegen "gewalttätige Demonstranten". Nach Einschätzung des CDU-Bundestagsabgeordneten Ole Schröder ist die Polizei damit überfordert, der Gewalttäter im "schwarzen Block" Herr zu werden. Bundesinnenminister Wolfgang Schäuble (CDU) sollte deshalb im Wege der Amtshilfe den Einsatz der GSG 9 anbieten. Der innenpolitische Sprecher der CSU im Bundestag, Stephan Mayer, forderte ebenfalls den Einsatz der GSG 9. Diese müsse aus dem "schwarzen Block" gezielt Gewalttäter ergreifen.

Auch der Vorsitzende des Bundestags-Innenausschusses, Sebastian Edathy (SPD) trat für ein härteres polizeiliches Vorgehen gegen Gewalttäter ein. "Es sollte geprüft werden, ob wir bundesweit den Einsatz von Gummigeschossen zum Selbstschutz der Polizisten in besonderen Gefahrensituationen erlauben", sagte Edathy.

Er reagierte damit auf Forderungen der Deutschen Polizeigewerkschaft (DPolG), alle Hundertschaften der Polizei mit wirksamen Distanzwaffen auszustatten. "Da hunderte von Beamten verletzt worden sind, halte ich solche Forderungen für plausibel", sagte der SPD-Politiker.

Polizei droht mit Schusswaffeneinsatz

Nach Angaben der Polizeigewerkschaft werden die Ordnungskräfte ihre Deeskalationsstrategie ändern. "Die Polizei vor Ort wird jetzt mit Sicherheit mehr Präsenz zeigen und auch näher am Geschehen sein, um rechtzeitig reagieren zu können", kündigte Gewerkschaftschef Wolfgang Speck an. "Falls es zu weiteren Ausschreitungen kommt, wird der schwarze Block gezielt getrennt und isoliert, um die Gewalt kontrollieren zu können", so Speck. Bei einer Zunahme der Gewalt schließt er auch einen Schusswaffeneinsatz nicht aus: "Wenn ein Kollege in Lebensgefahr gerät, kann es zu einer solchen Situation kommen."

Der brandenburgische Innenminister, Jörg Schönbohm (CDU), forderte die Organisatoren der G8-Proteste auf, eng mit der Polizei zusammenzuarbeiten. "Die Chaoten" dürften keine Gelegenheit mehr erhalten, sich bei ihren Krawallen hinter friedlichen Demonstranten zu verstecken, sagte Schönbohm. Er appellierte an die globalisierungskritische Organisation Attac, sich nicht nur von der Gewalt zu distanzieren, sondern auch den zweiten Schritt zu gehen und die Gewalttäter zu isolieren.

Stegner: Organisatoren sollen sich mit Polizei solidarisieren

Innenminister Stegner warnte dagegen vor einer härtere Gangart. Das Recht auf Demonstrationen sollte auf keinen Fall weiter eingeschränkt werden, sagte er. Wenn sich viele friedliche Demonstranten an den Protesten beteiligten, "sind die Gewalttäter in der Minderheit und damit ohne Chance". Stegner forderte von den Organisatoren der G8-Proteste, "dass sie sich klar mit der Polizei solidarisieren".

Die Polizei verteidige das Recht, "auch das auf Demonstrationen". Deshalb gebe es keine Alternative zur Deeskalationsstrategie.

Jelpke: Wer solche Forderungen aufstellt, will eine weitere Eskalation der Gewalt

Die innenpolitische Sprecherin der Linksfraktion, Ulla Jelpke, sagte, pünktlich zum 40. Jahrestag der tödlichen Polizeischüsse auf den Studenten Benno Ohnesorg auf einer Berliner Demonstration würde nun der Einsatz der Antiterroreinheit GSG 9, von Gummigeschossen und sogar von scharfer Munition gefordert. "In der Logik dieser Scharfmacher sind Demonstranten also Terroristen und Rostock ist Kabul oder Gaza. Wer solche Forderungen aufstellt, will eine weitere Eskalation der Gewalt", meint Jelpke. "Er nimmt auch Tote bei den Protesten gegen den G8-Gipfel in Kauf. Das weckt Erinnerungen an den G8-Gipfel von Genua 2001, als ein Polizist den 21-jährigen Demonstranten Carlo Giuliani erschoss."

Die Aufrüstung mit potenziell tödlichen Waffen und der Einsatz schwerbewaffneter Sonderkommandos könnten weitere Gewaltausbrüche bei den Protesten gegen G8 nicht unterbinden. "Die Wiederherstellung des Demonstrationsrechts und ein Ende der Polizeischikanen gegen Demonstranten hingegen würden es den Organisatoren des Protests deutlich erleichtern, deeskalierend zu wirken", so Jelpke.

Verfassungsgericht bestätigte weitreichende Auflagen für Demonstrationen

Dem Bundesverfassungsgericht hat inzwischen über erste Verfassungsbeschwerden von Globalisierungsgegnern gegen die Demonstrationseinschränkungen beim G8-Gipfel entschieden. Die zwei Verfassungsbeschwerden richteten sich gegen Beschlüsse des Oberverwaltungsgerichts (OVG) in Greifswald.

Eine geplante Mahnwache am Sicherheitszaun in Heiligendamm hatte das Oberverwaltungsgericht nur unter der Bedingung erlaubt, dass höchstens 15 namentlich bekannte Demonstranten daran teilnehmen.

Das Bundesverfassungsgericht hat den Eilantrag "wegen nicht hinreichender Begründung" als unzulässig abgelehnt. In der Beschwerdeschrift sei nicht dargelegt worden, inwieweit aufgrund der Beschränkungen von einem schwer wiegenden Nachteil im Sinne des § 32 Abs. 1 BVerfGG auszugehen sei. (1 BvR 1428/07)

Im zweiten Fall hatte das Oberverwaltungsgericht für Dienstag und Mittwoch angemeldete Demonstrationen am Flughafen Rostock-Laage zwar genehmigt, die Teilnehmerzahl für eine Versammlung aber auf maximal 50 Personen beschränkt.

Das Bundesverfassungsgericht hat auch den diesbezüglichen Eilantrag abgelehnt, da sich ein schwerer Nachteil, den es abzuwenden gelte, nicht feststellen lasse. Dem Beschwerdeführer sei die Durchführung der geplanten Veranstaltung nicht vollständig verwehrt worden. Er könne sie vielmehr in hinreichender Nähe zum Flugplatz - etwa 500 Meter von ihm entfernt im Bereich einer Buswendeschleife - durchführen, wenn auch nicht direkt an dem den Platz umgebenden Maschendrahtzaun.

Es sei verfassungsrechtlich nicht zu beanstanden, dass das Oberverwaltungsgericht eine Gefahr für die öffentliche Sicherheit darin sieht, dass ohne versammlungsbeschränkende Maßnahmen die körperliche Unversehrtheit der im Flughafenbereich anwesenden Personen bedroht sei. Die Annahme der Behörde, es bestehe die Gefahr körperlicher Übergriffe, sowie das von ihr betonte Erfordernis, ausreichende Rettungs- und medizinische Versorgungsmöglichkeiten vorhalten zu müssen, seien verfassungsrechtlich tragfähig. (1 BvR 1429/07)

Auf die Beschränkung der Teilnehmerzahlen auf 15 beziehungsweise 50 Personen hob das Bundesverfassungsgericht nicht ab.

Eine weitere Verfassungsbeschwerde war bereits in der Nacht zum 4. Juni von den Organisatoren eines für den 7. Juni geplanten Sternmarsches nach Heiligendamm eingereicht worden. Sie richtet sich gegen das von der Polizei verhängte Versammlungsverbot in einer bis zu sechs Kilometer breiten Bannmeile rund um Heiligendamm. Wann das Bundesverfassungsgericht darüber entscheidet, steht noch nicht fest.

Netzwerk Friedenskooperative: Vorwürfe sind nach Beobachtung von Journalisten "absolut unzutreffend"

Das Netzwerk Friedenskooperative kritisierte - trotz gegenteiliger Zusicherungen - "einen Wechsel zu martialischem Auftreten und rigoroser Einschränkung der Versammlungsfreiheit". So sei die Demonstration zum Aktionstag Migration am 4. Juni "mit starken Polizeikräften und Wasserwerfern eingeschlossen und am Start gehindert worden."

Die polizeiliche Begründung massiver Verstöße gegen das Vermummungsverbot oder sogar von Gewalttätigkeiten sei nach vielen Aussagen von Beobachtern wie des "Komitees für Grundrechte und Demokratie" sowie anwesender Journalisten "absolut unzutreffend".

Nachdem die Demonstration später erneut gestoppt und die vorher bestätigte Routenführung verweigert worden sei, hätten die Veranstalter die Versammlung aufgelöst und dann nur noch eine rudimentäre Fassung der geplanten Kundgebung am Stadthafen durchführen können.

Im übrigen hätte die Nachrichtenagentur dpa eine fehlerhafte Berichterstattung über angebliche Gewaltaufrufe inzwischen korrigieren müssen.

Das Netzwerk Friedenskooperative hofft nun dennoch für die nächsten Tage auf "Bilder bunten und friedfertigen Protests".

Jobst: Womöglich wird eine Terrorzelle erfunden, die einen Sahnetorten-Anschlag auf Frau Merkel verüben möchte

Das so genannte Sternmarsch-Bündnis hat sich darüber beklagt, dass mehrere "Ersatzveranstaltungen" von der Polizei verboten worden seien, "obwohl sie zum Teil außerhalb der Verbotszone I und II liegen". "Kooperationsgespräche" seien seitens der Polizeiführung "Kavala" abgelehnt worden.

"Es ist offensichtlich, dass die Polizei die politische Entscheidung exekutiert, Staatsbesuch nicht mit abweichenden Meinungen zu konfrontieren", kritisieren die Gipfelgegner. Eine Polizeibehörde habe allerdings "die Aufgabe, Versammlungen zu ermöglichen, nicht sie zu verhindern", meint das Sternmarsch-Bündnis.

Ein Einsatzleiter der Polizei sei von Protesten gegen die Atom-Transporte im Wendland bekannt. Dort habe er seinen Einheiten mehrmals nach Einlaufen des Transportes im Endlager - und damit nach Ende der Versammlungen - die Erlaubnis gegeben, "wahllos auf Demonstranten einzuprügeln", heißt es in einer Erklärung des Sternmarsch-Bündnisses und der Gipfelsoli Infogruppe. "Er kassierte zudem Anzeigen wegen illegalen Polizeikesseln."

Hanne Jobst von der Gipfelsoli Infogruppe kritisierte, dass auch gezielte "Provokationen" in der Vergangenheit zu den Mitteln der Bereitschaftspolizei gehört habe wie etwa der Einsatz von "Greiftrupps". "Solidaritätsbekundungen" Umstehender würden dann zum Anlaß genommen, die gesamte Demonstration "anzugreifen".

Hanne Jobst erwartet kreative Aktionen nicht nur auf Seiten der Gipfelgegner, sondern auch seitens der Politik und Polizeiführung: "Womöglich wird kurzfristig die Existenz einer Terrorzelle bekannt gegeben, die einen Sahnetorten-Anschlag auf Frau Merkel verüben möchte".

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